Schlagzeilen machte in der letzten Märzwoche die Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel - sie
hatte sich Stasi-Unterlagen besorgt, die interessante Details über die CDU-Spendenaffäre
beinhalten. Die Stasi wusste nämlich bereits Ende der 70er Jahre von den Schwarzgeldkonten der
Christdemokraten. In der Ausgabe von 28. März veröffentlichte Der Tagesspiegel Auszüge aus
Stasi-Protokollen von Telefongesprächen, die der Generalbevollmächtigte der CDU-Schatzmeisterei, Uwe Lüthje, Ende der 70er Jahre geführt hatte. Lühtje gilt als eine der zentralen
Personen der Parteispendenaffäre.
Die Unterlagen stammen von der Gauck-Behörde, die im Auftrag der Bundesregierung die
riesigen Aktenarchive nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) verwaltet, welche die Stasi
nach dem Zusammenbruch der DDR hinterlassen hat. Besonders viele Akten über Lühtje gibt es
in der Außenstelle Suhl. Wie aus dem Bericht des Tagesspiegel hervorgeht, hat Lühtje hatte über
sein Mobiltelefon Kontakte nicht nur mit Spendern, sondern auch mit vielen anderen Personen
und Einrichtungen, deren Namen in den Schlagzeilen der vergangenen Monate oft aufgetaucht
sind. Ein Beispiel ist die Schweizer Vontobel-Bank, bei der die CDU Konten unterhielt.
Im Untersuchungsausschuss des Bundestages werde man die Akten des Staatssicherheitsdienstes
der DDR nicht offizielle verwenden, hat der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD)
erklärt. Ausschussmitglied Hans-Christian Ströbele hat allerdings gesagt, Zeugen müssten in
Zukunft darauf gefasst sein, dass sie aufgrund der Stasi-Akten auffliegen, wenn sie bei einer
Vernehmung nicht die Wahrheit sagen.
Die Gauck-Behörde erklärte anläßlich des Tagesspiegel-Artikels, es sei normal, Akteneinsicht zu
gewähren, wenn ein zeitgeschichtliches Interesse besteht - man war offenbar der Ansicht, ein
solches Interesse bestehe im Zusammenhang mit den Parteispenden der CDU. Tatsächlich gilt
historisches Interesse laut Web-Seite der Behörde als Begründung für einen Antrag auf
Akteneinsicht. Die Anträge können sogar online bestellt werden, auch das Verfahren erklärt die
Gauck-Behörde im Internet.