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e-politik.de - Artikel
( Artikel-Nr: 630 )Netzreportage - CDU-Finanzen: Die Stasi wusste Bescheid (30.03.00)
Autor : Gunnar Herrmann
E-mail: gherrmann@e-politik.de
Über die CDU-Finanzen wusste die Staatssicherheit der DDR schon in den 70er Jahren Bescheid. Sie hörte den CDU-Generalbevollmächtigten Lüthje ab. Die e-politik.de-Netzreportage zeigt Ihnen die Hintergründe im Netz.
Schlagzeilen machte in der letzten Märzwoche die Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel - sie hatte sich Stasi-Unterlagen besorgt, die interessante Details über die CDU-Spendenaffäre beinhalten. Die Stasi wusste nämlich bereits Ende der 70er Jahre von den Schwarzgeldkonten der Christdemokraten. In der Ausgabe von 28. März veröffentlichte Der Tagesspiegel Auszüge aus Stasi-Protokollen von Telefongesprächen, die der Generalbevollmächtigte der CDU-Schatzmeisterei, Uwe Lüthje, Ende der 70er Jahre geführt hatte. Lühtje gilt als eine der zentralen Personen der Parteispendenaffäre.
Die Unterlagen stammen von der Gauck-Behörde, die im Auftrag der Bundesregierung die riesigen Aktenarchive nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) verwaltet, welche die Stasi nach dem Zusammenbruch der DDR hinterlassen hat. Besonders viele Akten über Lühtje gibt es in der Außenstelle Suhl. Wie aus dem Bericht des Tagesspiegel hervorgeht, hat Lühtje hatte über sein Mobiltelefon Kontakte nicht nur mit Spendern, sondern auch mit vielen anderen Personen und Einrichtungen, deren Namen in den Schlagzeilen der vergangenen Monate oft aufgetaucht sind. Ein Beispiel ist die Schweizer Vontobel-Bank, bei der die CDU Konten unterhielt.
Im Untersuchungsausschuss des Bundestages werde man die Akten des Staatssicherheitsdienstes der DDR nicht offizielle verwenden, hat der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) erklärt. Ausschussmitglied Hans-Christian Ströbele hat allerdings gesagt, Zeugen müssten in Zukunft darauf gefasst sein, dass sie aufgrund der Stasi-Akten auffliegen, wenn sie bei einer Vernehmung nicht die Wahrheit sagen.
Die Gauck-Behörde erklärte anläßlich des Tagesspiegel-Artikels, es sei normal, Akteneinsicht zu gewähren, wenn ein zeitgeschichtliches Interesse besteht - man war offenbar der Ansicht, ein solches Interesse bestehe im Zusammenhang mit den Parteispenden der CDU. Tatsächlich gilt historisches Interesse laut Web-Seite der Behörde als Begründung für einen Antrag auf Akteneinsicht. Die Anträge können sogar online bestellt werden, auch das Verfahren erklärt die Gauck-Behörde im Internet.
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