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e-politik.de - Home  Politische Systeme  Institutionen und Verfassungsorgane   Institutionen und Verfassungsorgane in der BRD   Der Deutsche Bundespräsident


Der Deutsche Bundespräsident

Autor :  Politisches Studium
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 12.01.2000

Er ist der höchste Repräsentant der Bundesrepublik. Aber wieviel Macht hat der Bundespräsident tatsächlich?


Wahlperiode: 5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich
Die Wahl folgt dabei durchaus parteipolitischen Gesichtspunkten

Der Bundespräsident ist (protokollarisch) das höchste Amt im Staat: höhere Bezüge als der Bundeskanzler

A. Unwichtige Merkmale:

Für den Präsidenten gilt natürlich auch die Immunitätsregelung

Unvereinbarkeit (Art.55):

  • "Der BP darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
  • Der BP darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören."
  • Darüber hinaus hält er - gemäß dem Neuträltätsgebot - meist auch Distanz zu seiner Partei.


B. Organisation des Bundespräsidialamtes:

  • Chef ist rein verwaltungstechnisch ein beamteter Staatssekretär (momentan: Wilhelm Staudacher). Dieser ist allerdings vom Vertrauen des Bundespräsidenten abhängig.
  • Das Bundespräsidialamt umfaßt insgesamt 94 Mitarbeiter, der Haushalt beträgt 30 Milllionen DM
  • Grob eingeteilt ist die Organisation in die Abteilungen "Inland" und "Ausland"


C. Aufgaben des Bundespräsidialamtes:

  • Beratung des BP in allen Fragen seiner Amtsführung
  • Information des BP über alle innen- und außenpolitischen, sozialen, etc. Probleme
  • Ausführung bzw. Weiterleitung der Aufträge des BP
  • Die Funtion/ Stellung des BP wurde nach der schlechten Erfahrung in der Weimarer Republik (Bundespräsidentin Hilde Burg) stark eingeschränkt.


D. Funktionen des Bundespräsidenten:

  • Einbeziehung in die Kanzlerwahl (Vorschlag) - bei nur relativer Mehrheit kann der BP entweder den Kanzler ernennen oder Neuwahlen ansetzen
  • Ernennung und Entlasung von Kanzler, Minister, Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere, etc
  • Genehmigung der Geschäftsordnung des Bundestages
  • Fertigung und Veröffentlichung von Gesetzen - eine Ablehnung ist nur aus recht- lichen (formell, materiell), nicht politischen Gründen möglich
  • Anrufung des BVG bei Organstreitigkeiten
  • Völkerrechtliche Vertretung des Bundes
  • Mitwirkung bei der Bundestagsauflösung - bei mißlungener Vertrauensfrage kann, muß aber nicht den Bundestag auflösen


Aber: Anordnungen und Verfügungen des BP bedürfen der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den zuständigen Minister (außer bspw. Anrufung des BVG)

Die theoretische Möglichkeit der Nicht-Gegenzeichnung eines Gesetzes wurde bisher kaum genutzt.
Auch die außenpolitische Funktion ist gering, hat er doch nur den politischen Willen zu artikulieren, nicht aber ihn selbst zu gestalten.
Kaum demokratische Legitimation
 

D. Hauptfunktionen:

  • Integration: Der BP soll alles verbinden - erst ist auch der Präsident der Opposition: Harmoniestreben, Überparteilichkeit, tagespolitische Distanz
  • Repräsentation: Öffentliche Auftritte auf Feiern, Ordensverleihungen, etc.
  • Visionen: Unbehelligt von Parteizwang kann er Dinge ansprechen, fordern oder empfehlen
  • Politische Reserve: Aufgaben beim Versagen anderer Verfassungsorgane oder einer fehlenden Mehrheit im Bundestag (Kanzlerwahl, Neuwahlen)

Dieses studentische Skript erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist keine Garantie zum Bestehen irgendwelcher Prüfungen. e-politik.de ist bemüht, die Skripten ständig zu aktualisieren und inhaltlich zu bearbeiten.


   

Weiterführende Links:
   Der Bundespräsident im Internet



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