Dienstag, 11.11.2003 Werbung:
 
 


Afrika
Balkan
China / Russland
Europa
Internationales
Politik in Deutschland
Politik und Wirtschaft


Lehrredaktion
e-Demokratie
Medien
Extremismus im Netz


TV / Hörfunk-Tipps
Pop & Politik


Sport
Satire
Netz-Fundstücke



Außenpolitik der BRD
Europäische Union
Theorien
Organisationen


Antike
Neuzeit


Parteien
Institutionen


Aus den Hochschulen
Studienhilfen
Für Studenten







Über uns
Presse / Referenzen
Redaktion
Gästebuch
Impressum


Jobs@e-politik.de
Werbung
Partner





e-politik.de - Home  Politische Systeme  Institutionen und Verfassungsorgane   Institutionen und Verfassungsorgane in der BRD   Der Bundestag


Der Gesetzgebungsprozess

Autor :  Studenten der Politikwissenschaft
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 08.06.2000

Kurze Erläuterung des Gesetzgebungsprozesses


Die legislative Funktion des Bundestages- Der Gesetzgebungsprozess

Formale Grundlagen

Verhältnis Bund-Länder: „das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungs-befugnisse erteilt" obliegt den Ländern (Art. 70), d.h de facto besitzt der Bund in allen wichtigen Gebieten das Gesetzgebungsrecht (Art. 73-75)

Es existiert eine Unterscheidung zwischen ausschließlicher (Art. 73, z.B. Auswärtige Angelegenheiten), konkurrierender (Art. 72 bzw. Art. 74, z.B. Strafrecht) und Rahmengesetzgebungskompetenz (Art. 75, z.B. Hochschulwesen) des Bundes.

Weiterhin gibt es eine Unterscheidung zwischen

  1. Zustimmungsgesetzen, die eine Zustimmung des Bundesrates benötigen.
  2. Einspruchsgesetzen, d.h. der Einspriuch des Bundesrates kann mit gleicher Mehrheit im Budnestag überstimmt werden.

Gang der Gesetzgebung:

  • Gesetzesinitiative (Bundesrat, Bundesregierung, 5% d. Abgeordneten; Art. 76), Gesetzentwurf
  • Erste Lesung
  • Weiterleitung an Ausschuss (>> Mischform: Arbeits-/Redeparlament)
  • Berichterstattung
  • Zweite Lesung mit der Möglichkeit von Änderungsanträgen
  • Keine Änderungen: Dritte Lesung und Schlussabstimmung unmittelbar nach d. zweiten Lesung
  • Bei Änderungen: Dritte Lesung am 2. Tag nach Verteilung beschlossener Änderungen
  • Weiterleitung an Bundesrat
  • Ggfls. Anrufung des >Vermittlungsausschusses
  • Gegenzeichnung durch Bundeskanzler, zuständige Minister und Bundespräsident
  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Für Streitsituationen gibt es den Vermittlungsausschuss, der durch den Bundesrat, bei Zustimmungsgesetzen auch von Bundestag und/oder Regierung angerufen werden kann. Er ist ein nicht öffentlich tagendes, permanentes Gremium aus je einem Vertreter d. Landesregierungen und insgesamt 16 Bundestagsabgeordneten (auf Vorschlag d. Fraktionen nach Verhältnis gewählt).

Die Beratung ist im Vermittlungsausschuss weisungsfrei, die Vorberatung erfolgt aber nach Parteiblöcken getrennt. Der Kompromissvorschlag muss von BT und BR unverändert angenommen oder abgelehnt werden.

Weitere mögliche Hürden auf dem Weg eines Gesetzesentwurfs:

Anrufung des Bundesverfassungsgerichts (Regierung, Landesregierung, 1/3 d. Mitglieder d. Bundestages); Aufgabe: Überprüfung des Gesetzes durch abstraktes Normenkontrollverfahren.

Zustimmungsverweigerung der Bundesregierung zu ausgabenwirksamen od. einnahmenmindernden Gesetzen

Haltung d. Öffentlichkeit, anstehende Wahlen

Diskontinuität: Ist ein Gesetz bei Ende der Legislaturperiode nicht endgültig verabschiedet worden, muss es im folgenden BT neu eingebracht u. beraten werden

Gesetzgebung in der Praxis: Prozesscharakter und Kritikansätze

Bei Gesetzesinitiativen gibt es eine Unterscheidung zwischen Regierungsinitiativen (Ministerialbürokratie)und Mehrheitsinitiativen, d.h.auf Vorschlag d. Regierung, um den gesetzlich vorgeschriebenen Weg über den Bundesrat zu umgehen. Diese Mehrheitsinitiativen erfolgen auf Vorschlag der Mehrheitsfraktionen selbst, aber meist unter Mitarbeit nahestehender Ministerialbeamter.

Gesetzesinitiativen der Opposition

Bei populären Vorschlägen werden diese oft von der Mehrheit in den Ausschüssen blockiert, um sie später selbst einbringen zu können, oder sie werden oftmals als unfundiert attackiert, da sie ohne Vorarbeit von Regierung oder Ministerien erstellt wurden. Daher scheitern sie meist an der Mehrheit.

Kritikpunkte:

  • Hohes Eigengewicht der Ministerialbürokratie, da die Mehrheit, die die Regierung gestellt hat, nur in seltenen Fällen deren Gesetzesinitiativen ablehnt.
  • Kompromissbildung bereits zwischen Partei- und Fraktionsvorsitzenden, daher ein schwindender Einfluss von Plenum und Ausschüssen.
  • Der Bundestag und die von parteipolitischen Vorgaben abhängigen Abgeordneten haben auf die Vorarbeiten kaum mehr Einfluss, dürfen dadruch an bereits von der Ministerialbürokratie getroffenen Entscheidungen kaum mehr zweifeln.
  • Fehlende Transparenz f. Öffentlichkeit u. Abgeordnete
  • Das führt zu geringerer Kontrollfähigkeit.
  • Zu wenig Initiativen des Bundestages (allerdings werden über 60% der Regierungsentwürfe noch durch den Bundestag verändert oder er gibt einen Entwurf aus Zeitmangel bei der Regierung in Auftrag)
  • Frühzeitige Einbindung von Interessenverbänden
  • Kompromisspakete ohne inneren Zusammenhang, um die Entscheidungsfindung zu erleichtern

Bei der Betrachtung der Abstimmung im Bundesrat sollte weiterhin berücksichtigt werden, dass diese Abstimmung häufig auch nach spezifischen Länderinteressen und evtl. abweichenden Koalitionen der Länderregierungen stattfindet.

Grenzen parlamentarischer Entscheidung

  1. Normsetzung unterhalb d. parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens
  2. Verstärkte Exekutivsteuerung d. Gesetzgebungsprozesses durch die Entwicklung i.d. EU (Bundestag muss EU-Entscheidungen annehmen.)
  3. Bereich der internationalen Beziehungen
  4. Ausrufung des „Gesetzgebungsnotstandes"
  5. Verteidigungsfall, Bildung eines „Gemeinsamen Ausschuss"
Dieses studentische Skript erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist keine Garantie zum Bestehen irgendwelcher Prüfungen. e-politik.de ist bemüht, die Skripten ständig zu aktualisieren und inhaltlich zu bearbeiten.


   


Artikel drucken

Artikel für Palm

Artikel mailen

Suche: (Hilfe)

 

Netzreportagen
Deutschland
Europa
USA
Andere Länder
Organisationen
Medien
Gesellschaft
Studium
LINKS der WOCHE



Ochsentour

Kohl-Tagebücher

Politischer Film
The Long Walk Home
rezensiert von Maria Pinzger

Politisches Buch
Sidney Blumenthal: The Clinton Wars
rezensiert von Michael Kolkmann

Kabarett
Gerhard Polt - Das Dossier
von C. von Wagner

Für Studenten



Name ist freiwillig !


 

© 2003 - Konzept, Gestaltung und Redaktion: e-politik.de - Der Seiteninhalt ist ausschließlich zur persönlichen Information bestimmt. Weitergabe an Dritte nur nach schriftlicher Genehmigung.