Wegen ihres Rechenschaftsberichts für 1998 soll die CDU insgesamt 41,348 Millionen Mark aus der staatlichen Parteifinanzierung an die Bundeskasse zurückzahlen.
Dies entschied am 15. Februar 2000 der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD). Die übrigen Parteien sollen die ihnen zustehenden Zusatzgelder aus der CDU-Rückzahlung zunächst noch nicht bekommen. Erst müsse die Rechtskraft seiner Entscheidung abgewartet werden, erklärte Thierse.
Über Sanktionen wegen möglicher Gesetzesverstöße in früheren CDU-Rechenschaftsberichten will er erst später entscheiden.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung Thierses kündigte die CDU rechtliche Schritte gegen die Rückforderung des Bundestagspräsidenten an.
CDU-Generalsekretärin Dr. Angela Merkel und CDU-Bundesschatzmeister Matthias Wissmann
sprachen von einer "Unverhältnismäßigkeit". Gleichzeitig forderte die CDU ihre Mitglieder zu Solidaritätsspenden auf.
e-politik.de veröffentlicht die Entscheidung des Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse und die Stellungnahme der CDU-Generalsekretärin Dr. Angela Merkel und des CDU-Bundesschatzmeisters Matthias Wissmann im Wortlaut.
Einen Tag nach der Entscheidung des Bundestagspräsidenten stellte Wolfgang Schäuble sein Amt als CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender wie auch als Parteichef der CDU zur Verfügung.
Bei e-politik.de startet zur CDU-Spendenaffäre im Politikpool ein Diskussionsforum.