Wehrpflicht für Frauen!
Bundesverfassungsgericht
von: roland
- rainwalker@gmx.at
Datum: 12.07.2002
Eines möchte ich gerne zufügen. Im Text wird davon geredet, dass das Bundesvervassungsgericht eine veraltete politische Entscheidung getroffen hat. Tatsache ist: Das BVG hat gar keine Entscheidung getroffen. Die Haben die Klage des Düseldorfer Landgerichtes, bezüglich der Männerwehrpflicht und er Gleichberechtigung, auf Grund formaler Mängel für unzulässig erklärt und sich somit um eine Entscheidung gedrückt. Der Grund: Fast jeder wird mir wohl zustimmen wenn ich sagen das die Männerwehrpflicht spätestens seit Januar 2000 diskriminierend ist. Seitdem der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung gezwungen hat Frauen den beruflichen Werdegang in der Bundeswehr zu ermöglichen. Die Bundesregierung wollte das nicht, da dies die Männerwehrpflicht in frage stellen würde. Nun ist es doch dazu gekommen. Die Vorlage der Klage vor dem BVG für unzulässig zu erklähren war nun die einzige Möglichkeit einer Entscheidung gegen die Männerwehrpflicht aus dem Weg zu gehen. Denn kein normaler Mensch kann sagen, dass es gerecht ist wenn Männer zur Bundeswehr müßen und Frauen hingegen dürfen.
Soziales Pflichtjahr
von: Thomas Bauer
- kriegerbo@web.de
Datum: 27.05.2002
Ich möchte sogar noch einen Schritt weitergehen. Für mich wäre die Einführung eines allgemeinen sozialen Pflichtjahres für Frauen und Männer eine Ideallösung, die eine individuelle Planung der Betroffenen gewähren würde. Sozialer Pflegedienst oder Dienst an der Waffe. Vielleicht könnte man dabei auch Ausbildungsstätten mit einbeziehen. Der Beruf des Pflegers, des Krankendienstverwaltungssekretärs oder eine technische Ausbildung bei der Bundeswehr. Es wäre so schön wie ein Überraschungsei, gleich drei Dinge auf einmal. Gleichberechtigung, Aufrechterhaltung des Pflegedienstes und der Wehrpflicht, und die Möglichkeit für eine Ausbildung. Aber das gibt es nun wirklich (noch) nicht!.
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