Die Ansicht, dass eine allgemeine Dienstzeit für beide Geschlechter die Frage von Wehr- und Geschlechtergleichheit abschließend beantworten würde, scheint immer weiter verbreitet zu sein. Um diese abschließende Antwort geht es ja auch letzten Endes.
Tradierte Arbeitsteilung ist überholt
Das Argument, Frauen würden auf Grund der tradierten Arbeitsteilung in der Gesellschaft ja ohnehin mehr sozialen Dienst leisten, ist inzwischen längst überholt. In der Gesellschaft findet zurzeit eine ausgeprägte Individualisierung statt. Diese Tendenz wird sich voraussichtlich auch weiterhin verstärken.
Individualisierung bedeutet Abschied nehmen von tradierten Verhaltensweisen, wie sie größtenteils von der Institution Familie geprägt wurden, bzw. noch werden.
Das heißt, dass folglich Abschied genommen wird von der herkömmlichen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Dies ist ja auch Ziel der Politik der Gleichberechtigung.
Gleichberechtigung ist zu definieren als die Emanzipation von derartigen Rollenverteilungen.
Emanzipation ist keine Einbahnstraße
Es wird aber allzu schnell dabei vergessen, dass Emanzipation nicht allein Frauensache ist, sondern beide Geschlechter daran beteiligt sind, bzw. sein sollten: Es soll die gleiche Berechtigung beiden Geschlechtern zu Teil werden.
Männer werden momentan offensichtlich dadurch benachteiligt, dass sie Wehrdienst leisten müssen und Frauen nicht. Damit sind wir also wieder bei der Wehrpflicht angelangt.
Wenn junge Männer mehr zu sozialen Diensten herangezogen werden sollen, wie zuweilen gefordert wird, dann müssen junge Frauen konsequenterweise mehr zu den genuin männlichen Aufgaben herangezogen werden - das wäre in diesem Falle der Dienst an der Waffe.
Dies würde einen beachtlichen Beitrag zur Gleichberechtigung der Geschlechter leisten, denn es würde die Auflösung der geschlechtlichen Arbeitsteilung in diesem Bereich bedeuten. Am gerechtesten wäre also die Ausdehnung der momentanen Wehrpflicht - mit Entscheidungsmöglichkeit für Zivildienst - auf beide Geschlechter.
Erst dann kann von einer "allgemeinen" Wehrpflicht gesprochen werden.
Eine politische, keine rechtliche Frage
Diese Frage scheint durch eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht lösbar zu sein. Es ist eben keine rein rechtliche, sondern eher eine politische Frage. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die Gerechtigkeit der Wehrpflicht gemäß einer offenbar veralteten politischen Entscheidung. Die immer wieder aufflammenden Diskussionen um die Wehrgerechtigkeit und die immer auffälligere Einbeziehung der Frage, ob Frauen mitverpflichtet werden sollten, zeigen, dass eine neue politische Entscheidung getroffen werden muss.
Überraschenderweise hat die CDU (Friedrich Merz) diesen Vorstoß bereits gewagt.
Wer weiterhin gegen eine Wehrpflicht für Frauen damit argumentiert, dass Frauen schon genügend Lasten in der Gesellschaft tragen würden, wird dadurch diesen ungewollten Zustand konservieren und nicht ändern. Wenn Frauen die gleichen Pflichten wie Männer übernehmen, dann lässt sich umgekehrt wesentlich leichter durchsetzen, dass Männer die gleichen Pflichten wie Frauen übernehmen.
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