Netzreportage - BVG-Urteile zur Wehrpflicht (15.04.02)
Autor : Thomas Bauer E-mail: redaktion@e-politik.de Artikel vom: 15.04.2002
Die Wehrpflicht steht zur Zeit mal wieder im Kreuzfeuer der Kritik. Thomas Bauer führt durchs Netz.
In einer Pressemitteilung verkündete das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2002 seine Entscheidung gegen einen Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam. Ausgangspunkt hierfür war ein strafrechtliches Berufungsverfahren, in dem ein dienstflüchtiger Angeklagter die Rechtmäßigkeit des Wehrdienstes in Kombination mit den zur Durchsetzung geschaffenen Strafnormen anzweifelte. Die sicherheitspolitische Lage hätte sich so grundlegend geändert, dass eine Aufrechterhaltung der Dienstpflicht nicht mehr verfassungsgemäß sei. Der Beschluss des BVGs spricht jedoch einer solchen Vorlage durch das Landgericht Potsdam die Zulässigkeit ab. Grundlegend sei es eine rein politische Entscheidung inwiefern die Wehrpflicht der sicherheitspolischen Lage entspreche oder nicht.
Ein Streit über dem Grundgesetz
Basis für die Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz, Artikel 12a, Artikel 17a, sowie Artikel 73 Nr.1. Die Diskussion über ihre Aufrechterhaltung, oder die Ungestaltung der Bundeswehr zu einer reinen Berufsarmee wird seit langem mit unterschiedlichen Argumentationen geführt.
Der Politiker Winfried Nachtweih von den Grünen hatte in einem Grundsatzpapier die Abschaffung der Wehrpflicht gefordert. Gestärkt wurde diese Haltung auch durch eine Presseerklärung der Parteivorsitzenden, Claudia Roth, und der verteidigungspolitischen Sprecherin der Grünen, Angelika Beer.
Viele Parteien, viele Meinungen
Die Union dagegen stellt sich vehement hinter die Wehrpflicht in Deutschland. Paul Breuer, verteidigungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hält sie für sinnvoll und notwendig. Einen weiteren Vorstoß machte da der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz. Er plädierte für eine Dienstpflicht für Männer und Frauen.
Mit diesem Vorschlag kommentierte er einen weiteren Beschluss des BVGs vom 11. April 2002, in dem eine Vorlage, nach der die Wehrpflicht durch ihre Beschränkung auf die männliche Bevölkerung verfassungswidrig sei, abgelehnt wurde. Als Reaktion auf diese Entscheidung und die Aussagen vom Friedrich Merz erteilte Petra Bless, die frauenpolitische Sprecherin der PDS, jeglichen Überlegungen bezüglich einer Dienstpflicht für Frauen eine klare Absage.
Der Parteichef der FDP, Guido Westerwelle, bezeichnete die Wehrpflicht als Auslaufmodell und Relikt des Kalten Krieges. In seiner Stellungnahme schreibt er, sie sei nicht geeignet um auf die neuen Herausforderungen, der sich die Bundeswehr gegenüber sieht, unfassend reagieren zu können.
Bild: Copyright liegt bei www.bundesverfassungsgericht.de.
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Leserkommentar
von
Frank
am 21.04.2002
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Ernsthaft bleiben...
Die Überschrift, " Viele Parteine, viele Meinungen" trifft es wohl am besten. Mit kaum einem Element des Grundgesetzes wird derzeit so jongliert wie mit der Wehrpflicht. 9/10 Monate, die scheinbar die Karrieren vieler Männer zerstören, Ungerechtigkeiten hervorbringen und für unser Land zum Prüfstein der Demokratie werden...Die zuständigen Diskussionsteilnehmer sollten allerdings ernsthafter mit Zahlen, Statistiken und Ergebnissen umgehen, denn wer auch immer seine Glaubensrichtung vertritt, kaum eine Meinung ist zu überprüfen und in realistische Positionen zu setzen. Die Diskussion sollte weniger emotional, bzw. ökonomisch geführt werden, als vielmehr wieder sachlicher. Markt- und Arbeitslosigkeitsargumenete sind wieder mal typische Totschlagsargumente.Überprüfen wir den gesellschaftlich relevanten Dienst bei der Bundeswehr oder adäquat beim Zivildienst werden wir merken, wie sehr es notwendig ist, jungen Männern auch mal einen anderen Blickwinkel der Gesellschaft, vielleicht auch der Politik zu vermitteln.
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