Durch eine Grundgesetzänderung hat am 27. Oktober der Deutsche Bundestag die Weichen auf eine
tiefgreifende Öffnung der deutschen Streitkräfte für Frauen gestellt. Weibliche Soldaten werden nicht
mehr auf den Einsatz im Sanitäts- oder Militärmusikdienst beschränkt sein, es stehen ihnen von nun an
auch andere Laufbahnen in der Bundeswehr offen. War der Gebrauch von Schußwaffen für Frauen bis
jetzt lediglich zur Selbstverteidigung vorgesehen, wird von nun an die Ausbildung am Sturmgewehr und
an anderen Waffen den gesamten Aufgabenbereich abdecken
Urteil des Europäischen Gerichtshofes ebnet den Weg zu mehr Wehrgerechtigkeit
Die Änderung von Artikel 12a des Grundgesetzes, der Frauen den Dienst an der Waffe bisher
untersagte, war durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Januar dieses Jahres notwendig
geworden. Dort gaben die Richter der Klägerin Tanja Kreil Recht, die sich durch die bisherige Regelung
der Zulassungsbeschränkungen für Frauen zur Bundeswehr in ihrer Verwirklichung des Grundsatzes
über die Gleichberechtigung von Mann und Frau behindert sah. Der europäische Richterspruch zwang
die Bundesregierung endgültig dazu sich über die zukünftige Rolle der Frau in den deutschen
Streitkräften Gedanken zu machen. Bereits im Frühjahr hatte Verteidigungsminister Rudolf Scharping
auf einer Tagung mit Soldatinnen über persönliche Erfahrungen in der Truppe und
Integrationsmöglichkeiten für Frauen in den bisher verschlossenen Laufbahngruppen gesprochen.
Sowohl die männlichen Kameraden als auch die neu hinzukommenden Soldatinnen sollen auf die neue
Situation vorbereitet werden. Ein im Juli erschienenes Arbeitspapier des Zentrums für Innere Führung
beschäftigt sich bereits mit Ausbildung und Integration der Frauen.
Fast einstimmiges Votum im Bundestag für die Grundgesetzänderung
Am 7. Juni hatte da Bundeskabinett eine Änderung des Soldatengesetzes beschlossen, und einen
entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit Ausnahme der Abgeordneten der
PDS, die sich mehrheitlich enthielten, stimmten alle Fraktionen für die Änderungen des Artikels 12a.
Der künftige Wortlaut verbietet Frauen nicht mehr grundsätzlich den Dienst an der Waffe, sondern
schließt lediglich eine Wehrpflicht für Frauen aus: „Sie (die Frauen, Anm. d. Red.) dürfen auf keinen
Fall zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden." Zum 2. Januar 2001 werden die ersten Soldatinnen
der Unteroffiziers- und Mannschaftsdienstränge in den Einheiten erwartet, im Juli folgen dann die ersten
Offiziersanwärterinnen. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) spricht von mindestens
2.000 Interessentinnen, wobei mit einem weiteren Anstieg der Bewerberzahlen nach Klärung der neuen
Rechtslage gerechnet wird.
Einsatz in der Truppe - Frauen stehen ihren Mann (fast) überall
Eignung, Fähigkeit und fachliche Leistung sollen als ausschlaggebende Kriterien die Auswahl der
freiwillig Dienstleistenden entscheiden. Dennoch werden vor allem Sondereinsatzkräfte, wie etwa die
Kampfschwimmer der Bundesmarine, auch weiterhin nur mit männlichem Personal bestückte Verbände
bleiben. Die körperlichen Voraussetzungen für die Auftragserfüllung seien bei den Soldatinnen nicht
gegeben, was auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil anerkannt hatte. Wo und in welchem
Umfang sich Frauen zukünftig in der Bundeswehr betätigen werden, wird sich sowohl durch die
Auswahlverfahren als auch durch die Interessen der Bewerberinnen entscheiden. Eine Häufung von
weiblichen Soldaten in wenigen bestimmten Verbänden wird bereits jetzt vorausgesagt. Unabhängig von
dieser Entwicklung bleibt jedoch festzuhalten, dass die Öffnung der Laufbahnen in den Streitkräften für
Frauen einen frischen Wind auf den Kasernenhof bedeutet. Dieser wird für eine Neubewertung der Rolle
der Frau in der Gesellschaft, und für einen Abschied vom allzu liebgewonnenen Grundsatz
„Leistungspotential = Männerpotential" sorgen.
Frauen in den Armeen anderer Länder
Ein Vergleich mit den Streitkräften anderer Nationen zeigt, wie überfällig die Entscheidung des
Bundestages bereits war. Allein in Europa sind es 15 NATO-Staaten, die mit einem Frauenanteil
zwischen 0,1% (Polen) und über 7% (Großbritannien) ihre Erfahrungen mit Soldatinnen in der Truppe
machen. In den meisten Fällen sind Frauen aber von den Kampftruppen ausgeschlossen. Israel ist
weltweit der einzige Staat mit einer Wehrpflicht für Männer und Frauen. Zwischen dem 18. und dem
38. Lebensjahr dienen die weiblichen Soldaten für 21 Monate in einem eigenen Frauenkorps. Einen
Reservestatus behalten sie nach ihrer Dienstzeit nicht.
Erfahrungsaustausch als Grundstein für eine „gemischte" Bundeswehr
Kulturelle, rechtliche und entwicklungsgeschichtliche Unterschiede verbieten bei einer Betrachtung der
anderen Staaten vorschnelle Rückschlüsse auf die Auswirkungen des neuen Soldatengesetzes der
Bundesrepublik auf die Stellung der weiblichen Soldaten in der Bundeswehr. Die Erfahrungen mit den
weiblichen Soldaten können aber den Planern der Bundeswehr bei der Bewältigung der neuen
Herausforderungen sehr hilfreich sein. So müssen zum Beispiel Unterkünfte und Sanitäranlagen
genauso auf die Frauen abgestimmt werden, wie etwa das Freizeitangebot nach Dienstschluß auf dem
Kasernengelände. Uniformen und Ausrüstungsgegenstände müssen ebenso frauengerecht gefertigt
werden. Aber vor allem die männlichen Kameraden werden einer besonderen Betreuung in der
Anfangsphase bedürfen. Sie sind es, die Integrationsbereitschaft zeigen müssen, was einigen Hardlinern
in der bisher reinen Männerwelt schwerfallen dürfte. Seminare und Tagungen über die Innere Führung,
auch mit und durch Frauen, könnten Berührungsängste beseitigen und zu einem gleichberechtigten und
vorurteilsfreien Nebeneinander von Frauen und Männern in der Bundeswehr führen.
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