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e-politik.de - Home  Brennpunkt  Politik in Deutschland   Zuwanderung und Ausweisung


Das Zuwanderungsgesetz

Autor :  e-politik.de Gastautor
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 20.03.2002

Das umstrittene neue Zuwanderungsgesetz soll die Einwanderung nach Deutschland steuern und begrenzen. Birgit Pfeiffer erläutert.


Am Freitag, 22. März, stimmte der Bundesrat nach heftiger Diskussion über das Zuwanderungsgesetz von Rot-Grün ab. Es soll den Missbrauch von Sozialleistungen einschränken. Asylbewerber, die ihren Aufenthalt ungerechtfertigt verlängern, können unter Umständen keine Sozialleistungen mehr beziehen. Flüchtlinge aus humanitären Gründen sollen im Gegensatz zur alten Regelung von Anfang an den vollen Sozialhilfesatz erhalten.

Die Zahl der Aufenthaltstitel wird von fünf auf zwei reduziert: auf die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Unionsbürger brauchen in Zukunft keine Aufenthaltserlaubnis. Für sie besteht lediglich eine Meldepflicht bei der Einwohnermeldebehörde. Zuwanderer sollen an einem bundesweiten Integrationsprogramm teilnehmen und so die Sprache, Geschichte und Kultur Deutschlands kennen lernen.

Ausreisepflicht

Das Zuwanderungsgesetz regelt auch die Ausreisepflicht neu. Es unterscheidet dabei zwischen Personen, die nicht zurückkehren können, und jenen, die nicht zurückkehren wollen. Dabei sollen die Behörden die Rückführung von Personen, die sich ihrer Ausreise entziehen wollen, stärker forcieren.

Generell können sich Ausreisepflichtige nicht frei in Deutschland bewegen. Die Behörden können sie sogar dazu verpflichten, in sogenannten "Ausreiseeinrichtungen" zu wohnen. Bei Asylsuchenden wird nach spätestens drei Jahren Aufenthalt die Situation im Heimatland überprüft. Grundlage dafür bilden die Lageberichte des Auswärtigen Amts. Wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter hinfällig sind, muss der Asylsuchende zurück in sein Herkunftsland.

Problematische Rückführung

Was Rückführung bedeutet, wissen die Kosovo-Albaner, deren Duldung nach gegenwärtiger Gesetzeslage nicht mehr verlängert wird. Seit dem Eingreifen der NATO 1999 gilt die Lage im Kosovo als weitgehend normalisiert. Dem widersprechen Berichte der Diakonie und der Caritas in Pristina, die dem Bayrischen Flüchtlingsrat vorliegen. Demzufolge sei die Situation nach wie vor katastrophal. Neben der "massiven Kriminalität" bedrohe die akuten Minengefahr die Bevölkerung des Kosovo. Nach Schätzung des Rates wird die Räumung der Sprengkörper noch Jahrzehnte dauern.

Hinzu kämen viele politische Morde. "Im Grunde genommen ist man sich seines Lebens nicht sicher im Kosovo", meint Christian Wunner vom Bayrischen Flüchtlingsrat in München. In seinen Augen ist die Asylpolitik ein Instrument der Flüchtlingsabwehr und Flüchtlingsabschreckung. "Man hat ja die Asylverfahren so gestaltet, dass nur die wenigsten eine echte Chance haben."

Sonderregelung für Hochqualifizierte

Nach dem Gesetzentwurf willkommen sind dagegen Zuwanderer, von denen "ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung" der Bundesrepublik zu erwarten ist. Für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte aus Wissenschaft und Forschung kommt sogar eine Niederlassungserlaubnis in Frage. Letztere ist gekoppelt an ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundwissen über Rechts-, Gesellschaftsordung und Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik. Anwärter müssen nachweisen, dass sie eine Arbeitserlaubnis besitzen sowie über ausreichend Wohnraum und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen.

Lesen Sie auch:
Chronik einer Abschiebung - Gazmend Ibrahimi


   

Weiterführende Links:
   Menschrechtsorganisation Pro Asyl
   Die Bundesregierung zum neuen Gesetz

Weitere Informationen:
   birgitpfeiffer@nexgo.de



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