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Bundesamt für für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Der lange Weg zum Einwanderungsland Deutschland

Autor :  e-politik.de Gastautor
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 18.08.2003

Erst seit wenigen Jahren erkennt die deutsche Politik die Bundesrepublik als ein Einwanderungsland an. In Wirklichkeit war es das schon zwei Jahrzehnte zuvor. Die Phasen der deutschen Ausländerpolitik – von Julia Kreutziger.


Heinz Kühn, der erste Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, forderte schon im Jahr 1979, die faktische Einwanderungssituation in Deutschland anzuerkennen. Damit entfachte er eine Debatte, die erst zwei Jahrzehnte später nahezu beigelegt werden konnte. Die Umbenennung des 1978 geschaffenen Amtes des „Beauftragten der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ in „Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen“ in den 80er Jahren macht die langandauernde Abwehrhaltung Deutschlands deutlich.

Die Einladung nach Deutschland

Die rasende wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg überforderte schnell die Zahl der einheimischen Arbeitskräfte. Als dann 1961 die Absperrung der deutsch-deutschen Grenze die zunehmende Übersiedlung der DDR-Bürger in die Bundesrepublik unterbunden hat, verschärfte sich der Arbeitskräftemangel zusehends. Das veranlasste die Bundesregierung in den Jahren von 1955 bis 1973 dazu, Arbeitskräfte aus den Mittelmeerländern anzuwerben. Es wurden zwischenstaatliche Abkommen mit Italien, Spanien, Griechenland, Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien getroffen.

In dieser Zeit kamen 14 Millionen Gastarbeiter und deren Familienangehörige in die Bundesrepublik, von denen 11 Millionen nach Ablauf ihres Gastarbeitervertrages in ihr Heimatland zurückkehrten.

„Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen.“

Der 1973 von der Bundesregierung verhängte Anwerbestopp leitete die Konsolidierungsphase begleitet von ersten Integrationsversuchen ein. Aufgrund von Ölkrise, wirtschaftlicher Rezession und drohender Massenarbeitslosigkeit sah sich die Bundesregierung veranlasst, die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer zu begrenzen, gar zu verringern. Infolgedessen sank die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer unter die Zweimillionen-Grenze. Die Zahl der in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung insgesamt nahm jedoch wegen des Familiennachzugs und der hohen Geburtenraten zu.

Das Rotationsprinzip, welches die Rückkehr der angeworbenen Arbeitskräfte in ihr Heimatland und den bedarfsmäßigen Nachzug neuer Gastarbeiter vorsah, schien das Ziel der Begrenzung verfehlt zu haben. Rein ökonomisch angelegt, ließ es die menschlichen Aspekte unbedacht: Kurzfristige Gastarbeiter wurden zu verweilenden Arbeitnehmern und schließlich zu bleibewilligen Einwanderern. Deutschland stand am Ende der 70er Jahre vor der großen Herausforderung, diese Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.

Flüchtlingsfaktor

Die Integrationsversuche scheiterten jedoch schon zu Beginn der 80er Jahre. Aufgrund von Krieg, Unterdrückung, Hunger und Armut befanden sich weltweit immer mehr Menschen auf der Flucht und ersuchten in Deutschland um Asyl. Nicht mehr Integration, sondern Begrenzung stand von nun an im Mittelpunkt der bundesdeutschen Ausländerpolitik. Die zwei Jahrzehnte andauernde Abwehrphase war vom starken Zuwanderungsdruck der Asylsuchenden geprägt. Lag die Zahl der Asylanträge 1979 noch bei circa 50.000, erreichte sie im Jahr 1992 mit 438.000 ihren Höhepunkt. 1993 reagierte die Bundesregierung mit der Asylrechtsreform und deren Kernstück, der Drittstaatenregelung, auf den enormen Zustrom nach Deutschland.

Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit

Die Zunahme der ausländischen Bevölkerung ist jedoch weniger auf die Zahl der Asylbewerber zurückzuführen. Hinter der Verneinung des Faktums „Einwanderungsland Deutschland“ nahm die Ausländerbeschäftigung bis 1993 um nahezu zwei Drittel zu. Der Gastarbeiter hatte sich längst zum Einwanderer entwickelt, gehörte zur Kernbelegschaft in seiner Arbeitstätte, fühlte sich in Deutschland wohl, hat seine Kinder hier zur Welt gebracht und fürchtete darüber hinaus Wiedereingliederungsprobleme in seinem Heimatland: Er blieb.

Die Integration blieb aus. Die anhaltende Konzept- und Perspektivlosigkeit der Bundesregierung waren unter anderem Gründe für die in der Gesellschaft anschwellende Fremdenangst bis hin zum Fremdenhass: In den Jahren 1992 und 1993 kam es wiederholt zu fremdenfeindlichen Gewalttaten – etwa den Brandanschlägen in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen. Die Debatte um das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Einwanderungsfrage wurde dadurch neu entzündet. Jegliche Reformbemühungen scheiterten jedoch an dem mehrheitlichen Widerstand von CDU/CSU.

„Deutschland ist endlich auf dem richtigen Weg.“

Der Regierungswechsel 1998 sorgte schließlich für neue Akzeptanz in der Ausländerpolitik. Die Bundesregierung erkannte erstmals die Einwanderungssituation an und erweiterte Anfang 2000 das Staatsangehörigkeitsrecht, das unter anderem die Einbürgerungszeiten erheblich verkürzte und so den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtert. Im Rahmen der Staatsangehörigkeitsreform beabsichtigte die neue rot-grüne Regierungskoalition, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen. Internationale Zeitungen berichteten dabei von der endlich erfolgenden Europäisierung und der Globalisierung Deutschlands.

Die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft scheiterte. Doch scheint sich die Ausländerpolitik Deutschlands trotzdem allmählich in eine Migrations- und Integrationspolitik zu verwandeln.

Copyright des Bildes liegt beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.


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Weiterführende Links:
   Bundesbeauftragte für Migration



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