Die Funktionen des Deutschen Bundestages
1. Wahlfunktion
Wahlfunktionen von Abgeordneten :
- Mitwirkung an der Wahl des Bundespräsidenten
- Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter
- personelle Besetzung von zwei Dritteln der Sitze im "Gemeinsamen Ausschuss"
- Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes
- personelle Besetzung der Hälfte der Sitze im Vermittlungsausschuss
Von zentraler politischer Bedeutung:
Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG) + indirekte Mitwirkung bei der Auswahl der Regierungs-mitglieder
parteipolitische Einheit zwischen Parlamentsmehrheit und Regierung
Dualismus zwischen Parlamentsmehrheit und Opposition
Parlamentsmehrheit unterstützt Regierung, Opposition hat vor allem die Aufgabe der Kontrolle und der Artikulation
2. Kontrollfunktion
Besondere Kontrollfunktionen des Bundestags sind das Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67).
Das bedeutet, dass die Bundestagsmehrheit dem Kanzler das Misstrauen aussprechen kann, allerdings nur wenn sie einen Nachfolger wählt.Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
Andersrum gibt es für den Bundeskanzler die Möglichkeit, die Vertrauensfrage (Art. 68)
zu stellen, wenn er sich seiner Mehrheit nicht mehr sicher ist. Bekommt er nicht die Mehrheit der Stimmen, werden vorgezogene Neuwahlen angesetzt.
Ausserdem können Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Kontrollinstrumente des politischen Alltags:
In den sog. Großen Anfragen muss die Bundesregierung Fragen, die von mindestens 5% der Abgeordneten schriftlich eingebracht werden, beantworten und sich in einer Diskussion stellen.
In den sog. Kleine Anfragen werden im Gegensatz zu Großen Anfragen nur schriftlich Fragen eingereicht und beantwortet. Sie können nicht als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Die Fragestunde bietet den einzelnen Abgeordneten die Möglichkeit, pro Sitzungswoche bis zu 2 Fragen zur mündlichen und im Monat 4 Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu stellen.
Die Aktuelle Stunde ist eine politische Debatte mit Kurzbeiträgen zu aktuellen Themen.
Mit dem Zitierrecht können Regierungsmitglieder durch einen Mehrheitsbeschluss des Bundestages herbeigerufen werden. Sie sind dann verpflichtet, persönlich zu erscheinen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Regierungsbefragung, einer regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung vor dem Parlament nach Kabinettssitzungen.
In den parlamentarische Untersuchungsausschüssen wird der Verdacht auf politische oder bürokratische Mißstände überprüft.
Die Enquete-Kommissionen werden für langfristige und komplexe Themen eingesetzt. Diesen gehören auch Fachleute außerhalb des Bundestages an. Es ist eine Möglichkeit des Parlaments, Experten und Fachleute anzuhören.
In der parlamentarische Kontrollkommission werden Geheimdienste mit Hilfe von geheim arbeitenden Kommissionen überwacht.
Der Petitionsausschuss ist für die Behandlung der Petitionen zuständig, es können allerdings an die Regierung nur Empfehlungen abgegeben werden.
Der Wehrbeauftragte ist ein Hilfsorgan des Bundestages bei der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte.
Mit der Funktion der Rechnungsprüfung wird belegt, dass die Budgethoheit beim Bundestag liegt, aber die notwendige Kontrolle erledigt vor allem der Bundes-rechnungshof.
Die Kontrollrechte werden überwiegend von der Opposition genutzt.
Begrenzte Arbeitskapazität des Parlaments, allerdings finden auch zusätzliche Kontrollen außerhalb des Bundestages statt, z.B. durch Medien, Interessenverbände, Gremien, Wählerschaft.
3. Artikulations- und Willensbildungsfunktion
Artikulation: Der Bundestag wird vom Volk gewählt; er muss dieses vertreten, dessen Interessen wahrnehmen und umsetzen.
Problem der Artikulationsfunktion durch die Abgeordneten:
Die soziale Zusammensetzung des Bundestages stellt keine ausgewogene Repräsentation der Interessen aller Bürger dar
Die allgemeine Wählerschaft hat dennoch immer einen gewissen Einfluss auf den Bundestag,
z.B. durch Kontakte der Abgeordneten mit der Bevölkerung in ihren Wahlkreisen, durch demoskopische Umfragen, usw.
Willensbildung: Der Bundestag soll den Bürgern die hinter seinen Entscheidungen stehenden Argumente vermitteln und ihnen alternative Lösungsmöglichkeiten vorgeben.
Problem der unzureichenden Transparenz für den Willensbildungsprozess:
Die Hauptarbeit und der Entscheidungsprozess finden meist nicht im Plenum, sondern in nicht-öffentlich beratenden Fraktionsgremien, Koalitionsgesprächen und Ausschüssen statt.
Die Einführung der „erweiterten öffentlichen Ausschussberatungen" 1995 hat nicht viel bewirkt
Klischee des leeren Plenums:
Durch die häufige Berichterstattung in den Medien aus dem (fast) leeren Plenarsaal erleidet der Bundestag ernsthaften Schaden.
Die Einführung einer „Plenar-Kernzeit" 1995 erfüllte die in sie gesetzten Erwartungen nicht
Dieses studentische Skript erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit und ist keine Garantie zum Bestehen
irgendwelcher Prüfungen. e-politik.de ist bemüht, die Skripten
ständig zu aktualisieren und inhaltlich zu bearbeiten.