Dienstag, 11.11.2003 Werbung:
 
 


Afrika
Balkan
China / Russland
Europa
Internationales
Politik in Deutschland
Politik und Wirtschaft


Lehrredaktion
e-Demokratie
Medien
Extremismus im Netz


TV / Hörfunk-Tipps
Pop & Politik


Sport
Satire
Netz-Fundstücke



Außenpolitik der BRD
Europäische Union
Theorien
Organisationen


Antike
Neuzeit


Parteien
Institutionen


Aus den Hochschulen
Studienhilfen
Für Studenten







Über uns
Presse / Referenzen
Redaktion
Gästebuch
Impressum


Jobs@e-politik.de
Werbung
Partner





e-politik.de - Home  Politische Systeme  Institutionen und Verfassungsorgane   Institutionen und Verfassungsorgane in der BRD   Der Bundestag


Die Funktionen des Bundestages

Autor :  Studenten der Politikwissenschaft
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 08.06.2000

Über Wahl-, Kontroll- und Willensbildungsfunktionen des dt. Bundestages


Die Funktionen des Deutschen Bundestages

1. Wahlfunktion

Wahlfunktionen von Abgeordneten :

  1. Mitwirkung an der Wahl des Bundespräsidenten
  2. Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter
  3. personelle Besetzung von zwei Dritteln der Sitze im "Gemeinsamen Ausschuss"
  4. Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes
  5. personelle Besetzung der Hälfte der Sitze im Vermittlungsausschuss

Von zentraler politischer Bedeutung:

  • Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG) + indirekte Mitwirkung bei der Auswahl der Regierungs-mitglieder
  • parteipolitische Einheit zwischen Parlamentsmehrheit und Regierung
  • Dualismus zwischen Parlamentsmehrheit und Opposition
  • Parlamentsmehrheit unterstützt Regierung, Opposition hat vor allem die Aufgabe der Kontrolle und der Artikulation
  • 2. Kontrollfunktion

    Besondere Kontrollfunktionen des Bundestags sind das Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67).

    Das bedeutet, dass die Bundestagsmehrheit dem Kanzler das Misstrauen aussprechen kann, allerdings nur wenn sie einen Nachfolger wählt.Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.

    Andersrum gibt es für den Bundeskanzler die Möglichkeit, die Vertrauensfrage (Art. 68) zu stellen, wenn er sich seiner Mehrheit nicht mehr sicher ist. Bekommt er nicht die Mehrheit der Stimmen, werden vorgezogene Neuwahlen angesetzt.

    Ausserdem können Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

    Kontrollinstrumente des politischen Alltags:

    In den sog. Großen Anfragen muss die Bundesregierung Fragen, die von mindestens 5% der Abgeordneten schriftlich eingebracht werden, beantworten und sich in einer Diskussion stellen.

    In den sog. Kleine Anfragen werden im Gegensatz zu Großen Anfragen nur schriftlich Fragen eingereicht und beantwortet. Sie können nicht als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt werden.

    Die Fragestunde bietet den einzelnen Abgeordneten die Möglichkeit, pro Sitzungswoche bis zu 2 Fragen zur mündlichen und im Monat 4 Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu stellen.

    Die Aktuelle Stunde ist eine politische Debatte mit Kurzbeiträgen zu aktuellen Themen.

    Mit dem Zitierrecht können Regierungsmitglieder durch einen Mehrheitsbeschluss des Bundestages herbeigerufen werden. Sie sind dann verpflichtet, persönlich zu erscheinen.

    Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Regierungsbefragung, einer regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung vor dem Parlament nach Kabinettssitzungen.

    In den parlamentarische Untersuchungsausschüssen wird der Verdacht auf politische oder bürokratische Mißstände überprüft.

    Die Enquete-Kommissionen werden für langfristige und komplexe Themen eingesetzt. Diesen gehören auch Fachleute außerhalb des Bundestages an. Es ist eine Möglichkeit des Parlaments, Experten und Fachleute anzuhören.

    In der parlamentarische Kontrollkommission werden Geheimdienste mit Hilfe von geheim arbeitenden Kommissionen überwacht.

    Der Petitionsausschuss ist für die Behandlung der Petitionen zuständig, es können allerdings an die Regierung nur Empfehlungen abgegeben werden.

    Der Wehrbeauftragte ist ein Hilfsorgan des Bundestages bei der parlamentarischen Kontrolle über die Streitkräfte.

    Mit der Funktion der Rechnungsprüfung wird belegt, dass die Budgethoheit beim Bundestag liegt, aber die notwendige Kontrolle erledigt vor allem der Bundes-rechnungshof.

    Die Kontrollrechte werden überwiegend von der Opposition genutzt.

    Begrenzte Arbeitskapazität des Parlaments, allerdings finden auch zusätzliche Kontrollen außerhalb des Bundestages statt, z.B. durch Medien, Interessenverbände, Gremien, Wählerschaft.

    3. Artikulations- und Willensbildungsfunktion

    Artikulation: Der Bundestag wird vom Volk gewählt; er muss dieses vertreten, dessen Interessen wahrnehmen und umsetzen.

    Problem der Artikulationsfunktion durch die Abgeordneten:

    Die soziale Zusammensetzung des Bundestages stellt keine ausgewogene Repräsentation der Interessen aller Bürger dar Die allgemeine Wählerschaft hat dennoch immer einen gewissen Einfluss auf den Bundestag, z.B. durch Kontakte der Abgeordneten mit der Bevölkerung in ihren Wahlkreisen, durch demoskopische Umfragen, usw.

    Willensbildung: Der Bundestag soll den Bürgern die hinter seinen Entscheidungen stehenden Argumente vermitteln und ihnen alternative Lösungsmöglichkeiten vorgeben.

    Problem der unzureichenden Transparenz für den Willensbildungsprozess: Die Hauptarbeit und der Entscheidungsprozess finden meist nicht im Plenum, sondern in nicht-öffentlich beratenden Fraktionsgremien, Koalitionsgesprächen und Ausschüssen statt. Die Einführung der „erweiterten öffentlichen Ausschussberatungen" 1995 hat nicht viel bewirkt Klischee des leeren Plenums: Durch die häufige Berichterstattung in den Medien aus dem (fast) leeren Plenarsaal erleidet der Bundestag ernsthaften Schaden. Die Einführung einer „Plenar-Kernzeit" 1995 erfüllte die in sie gesetzten Erwartungen nicht

    Dieses studentische Skript erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist keine Garantie zum Bestehen irgendwelcher Prüfungen. e-politik.de ist bemüht, die Skripten ständig zu aktualisieren und inhaltlich zu bearbeiten.


       

    Weiterführende Literaturtips:
       Hübner, Emil:Parlament und Regierung, KOSTENLOS erhältlich bei der Landezentrale für Politische Bildung, 2. aktualisierte Auflage 2000



    Artikel drucken

    Artikel für Palm

    Artikel mailen

    Suche: (Hilfe)

     

    Netzreportagen
    Deutschland
    Europa
    USA
    Andere Länder
    Organisationen
    Medien
    Gesellschaft
    Studium
    LINKS der WOCHE



    Ochsentour

    Kohl-Tagebücher

    Politischer Film
    The Long Walk Home
    rezensiert von Maria Pinzger

    Politisches Buch
    Sidney Blumenthal: The Clinton Wars
    rezensiert von Michael Kolkmann

    Kabarett
    Gerhard Polt - Das Dossier
    von C. von Wagner

    Für Studenten



    Name ist freiwillig !


     

    © 2003 - Konzept, Gestaltung und Redaktion: e-politik.de - Der Seiteninhalt ist ausschließlich zur persönlichen Information bestimmt. Weitergabe an Dritte nur nach schriftlicher Genehmigung.