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e-politik.de - Home  Brennpunkt  Politik in Deutschland   Die Wehrdebatte


Marinesoldatin im Dienst

Wehrpflicht für Frauen!

Autor :  Susanne Schulz
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 18.05.2002

Allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen. Dieser Vorschlag hat eine breite Debatte ausgelöst. Beginnt nun das Ende der "Reservatshaltung" - geschützt, aber nicht gleichberechtigt - der Frau? Susanne Schulz argumentiert.


Die Ansicht, dass eine allgemeine Dienstzeit für beide Geschlechter die Frage von Wehr- und Geschlechtergleichheit abschließend beantworten würde, scheint immer weiter verbreitet zu sein. Um diese abschließende Antwort geht es ja auch letzten Endes.

Tradierte Arbeitsteilung ist überholt

Das Argument, Frauen würden auf Grund der tradierten Arbeitsteilung in der Gesellschaft ja ohnehin mehr sozialen Dienst leisten, ist inzwischen längst überholt. In der Gesellschaft findet zurzeit eine ausgeprägte Individualisierung statt. Diese Tendenz wird sich voraussichtlich auch weiterhin verstärken.
Individualisierung bedeutet Abschied nehmen von tradierten Verhaltensweisen, wie sie größtenteils von der Institution Familie geprägt wurden, bzw. noch werden.
Das heißt, dass folglich Abschied genommen wird von der herkömmlichen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Dies ist ja auch Ziel der Politik der Gleichberechtigung.
Gleichberechtigung ist zu definieren als die Emanzipation von derartigen Rollenverteilungen.

Emanzipation ist keine Einbahnstraße

Es wird aber allzu schnell dabei vergessen, dass Emanzipation nicht allein Frauensache ist, sondern beide Geschlechter daran beteiligt sind, bzw. sein sollten: Es soll die gleiche Berechtigung beiden Geschlechtern zu Teil werden.

Männer werden momentan offensichtlich dadurch benachteiligt, dass sie Wehrdienst leisten müssen und Frauen nicht. Damit sind wir also wieder bei der Wehrpflicht angelangt.
Wenn junge Männer mehr zu sozialen Diensten herangezogen werden sollen, wie zuweilen gefordert wird, dann müssen junge Frauen konsequenterweise mehr zu den genuin männlichen Aufgaben herangezogen werden - das wäre in diesem Falle der Dienst an der Waffe.

Dies würde einen beachtlichen Beitrag zur Gleichberechtigung der Geschlechter leisten, denn es würde die Auflösung der geschlechtlichen Arbeitsteilung in diesem Bereich bedeuten. Am gerechtesten wäre also die Ausdehnung der momentanen Wehrpflicht - mit Entscheidungsmöglichkeit für Zivildienst - auf beide Geschlechter.
Erst dann kann von einer "allgemeinen" Wehrpflicht gesprochen werden.

Eine politische, keine rechtliche Frage

Diese Frage scheint durch eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht lösbar zu sein. Es ist eben keine rein rechtliche, sondern eher eine politische Frage. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die Gerechtigkeit der Wehrpflicht gemäß einer offenbar veralteten politischen Entscheidung. Die immer wieder aufflammenden Diskussionen um die Wehrgerechtigkeit und die immer auffälligere Einbeziehung der Frage, ob Frauen mitverpflichtet werden sollten, zeigen, dass eine neue politische Entscheidung getroffen werden muss.
Überraschenderweise hat die CDU (Friedrich Merz) diesen Vorstoß bereits gewagt.

Wer weiterhin gegen eine Wehrpflicht für Frauen damit argumentiert, dass Frauen schon genügend Lasten in der Gesellschaft tragen würden, wird dadurch diesen ungewollten Zustand konservieren und nicht ändern. Wenn Frauen die gleichen Pflichten wie Männer übernehmen, dann lässt sich umgekehrt wesentlich leichter durchsetzen, dass Männer die gleichen Pflichten wie Frauen übernehmen.

Foto: Copyright liegt bei www.bundeswehr.de


   


Leserkommentar von roland
am 12.07.2002
Bundesverfassungsgericht

Eines möchte ich gerne zufügen. Im Text wird davon geredet, dass das Bundesvervassungsgericht eine veraltete politische Entscheidung getroffen hat. Tatsache ist: Das BVG hat gar keine Entscheidung getroffen. Die Haben die Klage des Düseldorfer Landgerichtes, bezüglich der Männerwehrpflicht und er Gleichberechtigung, auf Grund formaler Mängel für unzulässig erklärt und sich somit um eine Entscheidung gedrückt. Der Grund: Fast jeder wird mir wohl zustimmen wenn ich sagen das die Männerwehrpflicht spätestens seit Januar 2000 diskriminierend ist. Seitdem der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung gezwungen hat Frauen den beruflichen Werdegang in der Bundeswehr zu ermöglichen. Die Bundesregierung wollte das nicht, da dies die Männerwehrpflicht in frage stellen würde. Nun ist es doch dazu gekommen. Die Vorlage der Klage vor dem BVG für unzulässig zu erklähren war nun die einzige Möglichkeit einer Entscheidung gegen die Männerwehrpflicht aus dem Weg zu gehen. Denn kein normaler Mensch kann sagen, dass es gerecht ist wenn Männer zur Bundeswehr müßen und Frauen hingegen dürfen.

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