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e-politik.de - Home  Politische Systeme  Parteien   Parteien in der Bundesrepublik Deutschland


Aufgabe und Definition der Parteien

Autor :  Politisches Studium
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 09.01.2000

Was die Parteien in der Bundesrepublik leisten sollen.


Parteien sind in der Bundesrepublik Deutschland einen großer Machtfaktor. Sie bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland die politische Diskussion. Sie vertreten die Bürger mit ihren Abgeordneten im Bundestag und setzen sich für Interessen und Ziele ein. Gesetze werden von Abgeordneten, die zum größten Teil Mitglied einer Partei sind, verabschiedet.

Was aber ist eine Partei?

Nach der Definition des Parteiengesetzes von 1967 ist eine Partei eine

  • Vereinigung von Bürgern, die
  • Einfluß auf die politische Willensbildung auf Bundes- und Landesebene nimmt.
  • Ihr Ziel ist die Vertretung des Deutschen Volkes im Bundes- oder einem Landtag.
  • Ihr Umfang und ihre Festigkeit der Organisation müssen für ihre Ernsthaftigkeit sprechen.

Keine Partei ist sie, wenn

  • sie in sechs Jahre an keiner Wahl teilgenommen hat. Die Mindestfunktion einer Partei ist die Beteiligung an der Wahl.
  • ihre Mitglieder oder die des Vorstands hauptsächlich Ausländer sind.
  • ihr Sitz oder Geltungsbereich außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes sind.

Anhand dieser Kriterien können Parteien von Verbänden unterschieden werden:

  • Parteien müssen an Wahlen teilnehmen.
  • Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, können nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.
  • Nur Parteien bekommen staatliche Wahlkampferstattung.

Aufgaben

Das Parteiengesetz von 1967 schreibt den Parteien folgende Aufgaben zu:

  • Rekrutierung von politischem Personal (Kandidatenaufstellung bei den Wahlen).
  • Konzeptionalisierung von Politik (Ziele in Form von Programmen entwickeln).
  • Meinungsbildung (Einfluß auf die öffentliche Meinung und die politische Willensbildung des Bürgers nehmen). Hierbei sind Parteien der Transmissionsriemen zwischen Gesellschaft und Staat.
  • Einflußnahme (Einfluß auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung).

Rechtliche Stellung

Die rechtliche Stellung von Parteien ist sowohl im Grundgesetz festgehalten als auch durch das Parteiengesetz sowie Bundesverfassungsgerichtsurteile festgelegt. Im Grundgesetz sind insbesondere Artikel 21 hervorzuheben:

  • Artikel 21 enthält das Demokratiegebot für alle Parteien: "Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen." In Absatz 2 des Artikels 21 steht die Möglichkeit des Parteiverbots.

Daneben sind noch weitere Artikel von Bedeutung:

  • Artikel 38 hebt das freie Mandat jedes Abgeordneten hervor. Dies schränkt die Funktion und Reichweite einer Partei ein, da der Abgeordnete in seiner Entscheidung unabhängig von ihr ist.
  • Artikel 33 betont die gleichen staatsbürgerlichen Rechte. Für Parteien bedeutet dies eine Gleichbehandlung.

Im Parteiengesetz sollen folgende Paragrafen hervorgehoben werden: §§1,2: Funktion; §§32f.: Verbot; §5: Gleichbehandlung; §18ff.,34ff: Finanzierung; §§6ff.: Innerparteiliche Willensbildung; §§10,14: Rechtschutz.

Besondere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Parteien waren:

  • zwei Pareteiverbote (1952: Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956: Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
  • Urteile zur Parteienfinanzierung: 1958, 1966, 1979, 1986, 1992

Eine Rolle für Parteien spielt auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Dieses studentische Skript erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist keine Garantie zum Bestehen irgendwelcher Prüfungen. e-politik.de ist bemüht, die Skripten ständig zu aktualisieren und inhaltlich zu bearbeiten.


   


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