![]() |
![]() |
![]() |
e-politik.de - Artikel
( Artikel-Nr: 494 )Aufgabe und Definition der Parteien
Autor : Politisches Studium
E-mail: redaktion@e-politik.de
Was die Parteien in der Bundesrepublik leisten sollen.
Parteien sind in der Bundesrepublik Deutschland einen großer Machtfaktor. Sie bestimmen in der Bundesrepublik Deutschland die politische Diskussion. Sie vertreten die Bürger mit ihren Abgeordneten im Bundestag und setzen sich für Interessen und Ziele ein. Gesetze werden von Abgeordneten, die zum größten Teil Mitglied einer Partei sind, verabschiedet.
Was aber ist eine Partei?
Nach der Definition des Parteiengesetzes von 1967 ist eine Partei eine
Keine Partei ist sie, wenn
Anhand dieser Kriterien können Parteien von Verbänden unterschieden werden:
Aufgaben
Das Parteiengesetz von 1967 schreibt den Parteien folgende Aufgaben zu:
Rechtliche Stellung
Die rechtliche Stellung von Parteien ist sowohl im Grundgesetz festgehalten als auch durch das Parteiengesetz sowie Bundesverfassungsgerichtsurteile festgelegt. Im Grundgesetz sind insbesondere Artikel 21 hervorzuheben:
Daneben sind noch weitere Artikel von Bedeutung:
Im Parteiengesetz sollen folgende Paragrafen hervorgehoben werden: §§1,2: Funktion; §§32f.: Verbot; §5: Gleichbehandlung; §18ff.,34ff: Finanzierung; §§6ff.: Innerparteiliche Willensbildung; §§10,14: Rechtschutz.
Besondere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Parteien waren:
Eine Rolle für Parteien spielt auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Dieses studentische Skript erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist keine Garantie zum Bestehen irgendwelcher Prüfungen. e-politik.de ist bemüht, die Skripten ständig zu aktualisieren und inhaltlich zu bearbeiten.
![]() |