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Flüchtling

Zufluchtstätte Deutschland

Autor :  e-politik.de Gastautor
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 15.08.2003

Anfang 2002 lebten in der Bundesrepublik 7,3 Millionen Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Davon sind nach dem Stand 2000 etwa 1,1 Millionen als Flüchtlinge in das Land gekommen. Von Julia Kreutziger.


Anfang der 80er Jahre begann die Attraktivität Deutschlands als Zufluchtsstätte für Menschen aus Krisengebieten zu wachsen. Aufgrund der geografischen Lage, des materiellen Wohlstands und der politischen Stabilität verdoppelte sich die Zahl der Asylbewerber 1980 im Vergleich zum Vorjahr auf 108.000 Erstantragsteller. Seit Ende der 80er Jahre nehmen die Flüchtlingsströme weltweit zu; zwei Drittel aller Asylbewerber innerhalb der EU stellten vor 1993 ihren Asylantrag in Deutschland. Von 1987 bis 1992 stieg so die Zahl der Erstantragsteller von 57.000 auf 438.000 und erreichte damit ihren Höhepunkt.

Rückgang durch die Asylrechtsreform

Kernstücke der Asylrechtsreform, die 1993 in Kraft trat, sind die Grenzabweisung von Flüchtlingen aus so genannten sicheren Drittstaaten oder Herkunftsländern und die Verkürzung des Anerkennungsverfahrens. Infolgedessen reduzierte sich die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge bis auf 78.000 im Jahr 2000. Mit 88.000 Erstantragstellern war 2001 ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Die Antragsteller kamen hauptsächlich aus dem Irak, der Türkei, Afghanistan und Rest-Jugoslawien, darunter insbesondere Kosovo-Albaner und Roma.

Die Unterscheidung von Flüchtlingen

Im Jahr 2000 lebten 490.000 anerkannte Flüchtlinge in der Bundesrepublik. Sie besitzen eine Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis, das Recht auf soziale Sicherung und Ansprüche auf Eingliederungshilfen. Zu dieser Gruppe gehören 330.000 Asylberechtigte, 130.000 jüdische Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion und weitere Kontingent- und Konventionsflüchtlinge, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen wurden.

Die 365.000 De-facto-Flüchtlinge haben entweder keinen Asylantrag gestellt oder er wurde bereits abgelehnt. Sie werden aber vorübergehend geduldet, da ihnen bei einer Abschiebung in ihre Herkunftsländer konkrete Gefahren drohen können.

(Bürger-)Kriegsflüchtlinge – allein 40.000 waren aus Bosnien-Herzegowina im Jahr 2000 - genießen einen gesonderten Rechtsstatus: Sie dürfen seit der Asylrechtsreform von 1993 keinen Antrag auf Asyl stellen. Sie werden vorübergehend geduldet oder erhalten darüber hinaus eine Aufenthaltsbefugnis, da ihnen der Aufenthalt aus humanitären Gründen erlaubt werden muss. Der Status der Duldung oder die Befugnis wird ihnen nach Beendigung des Kriegeszustandes entzogen, woraufhin sie unverzüglich in ihr Heimatland zurückkehren müssen; in einigen Fällen, zum Beispiel bei Traumatisierung, werden sie noch weiter geduldet.

Eine Aufenthaltsgestattung erhalten Asylsuchende, deren Bewerbungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist – das waren etwa 200.000 im Jahr 2000. Sie dürfen sich nur im Distrikt der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten und erhalten keine Arbeitserlaubnis.

Aktuelle Entwicklungen

Die Zahl der Antragsteller ist 2002 auf 71.000 zurückgegangen. Bis zum Juni 2003 haben in diesem Jahr bereits 26.000 einen Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gestellt. Aber neben all diesen Zahlen und Statistiken leben auch Ausländer in der Bundesrepublik, die ohne Genehmigung oder mit gefälschten Papieren eingereist sind; nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung nicht ausgereist oder untergetaucht sind. Die Zahl derer, die sich derzeit illegal in Deutschland aufhalten, wird zwischen 150.000 und 1 Million eingeschätzt.

Copyright des Bildes liegt beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.


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Weiterführende Links:
   Amt für Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
   Informationsverbund Asyl/ZDWF e.V



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