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Beispiel Rente: Generationengerechtigkeit in der Praxis

Autor :  Stefan Rottmann
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 19.01.2000

Die SRzG hat bereits ein umfangreiches Positionspaier zur Rente veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Punkte.


Verwirklichen lässt sich Generationengerechtigkeit nach Auffassung der SRzG durch eine neue "Zukunftsethik": So, wie die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo sie die seiner Mitmenschen beeinträchtigt, soll auch jede Generation dort an ihre Grenzen stoßen, wo sie Zukunftschancen ihrer Nachfahren beschränkt. Mit diesem Gedanken knüpft die SRzG an die Positionen von Philosophen wie Hans Jonas und Vittorio Hösle (selbst Mitglied im Kuratorium der SRzG) an. Was Generationengerechtigkeit für sie in der Praxis bedeutet, führt die Stiftung in ihrem Positionspapier zur Reform der Rentenversicherung vor. Statt Übergang zur steuerfinanzierten Einheitsrente oder zum Kapitaldeckungsverfahren (jede Generation sorgt für ihre eigene Rente vor) macht sich die SRzG stark für eine "Generalüberholung" des bestehenden Umlagemodells (die arbeitende Generation finanziert die Versorgung der in Rente befindlichen). Dieses soll sowohl die Gerechtigkeit zwischen den Generationen als auch innerhalb der einzahlenden Generation wiederherstellen.

  • Gerechtigkeit für Beitragszahler: Hierzu umfasst das Papier einen Katalog von 13 Forderungen. Ganz vorne steht die Herstellung von Transparenz zum Beispiel durch Zusammenfassung der Rentenversicherung von Arbeitern und Angestellten und der Reduzierung der Zahl der 23 Landesversicherungsanstalten auf sechs. Einheitlichkeit ist auch die Devise für die Versicherungspflicht. Die SRzG empfiehlt, auch Selbständige, Beamten und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht einzubeziehen. Ferner spricht sie sich für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit aus, die mit der steigenden Lebenserwartung der Beschäftigten Schritt halten soll. Sicherung der Renten und Verbesserung des Umweltschutzes sollen bei der Umgestaltung des Arbeitgeberanteils an den Rentenbeiträgen Hand in Hand gehen: Der bisherige Arbeitgeberanteil könnte, so die Stiftung, gänzlich in eine zweckgebundene Energieabgabe umgewandelt werden. Diese müsste regelmäßig steigen, um trotz der Fortschritte der Unternehmen beim Energiesparen genug zur Deckung der Renten einnehmen zu können. Hinzu kommt ein ganzer Strauß detaillierter Verbesserungsvorschläge, die bestehende Ungerechtigkeiten des Rentensystems ausmerzen sollen.

  • Rentengerechtigkeit zwischen den Generationen bedeutet für die SRzG vor allem, dass sich die Rendite der "Geldanlage Rente" von einer Generation zur nächsten nicht verschlechtert. Gegenwärtig öffnet sich durch die hohe Arbeitslosigkeit und den steigenden Anteil alter Menschen vor den Beitragszahlern eine Schere zwischen steigenden Rentenbeiträgen und sinkenden Rentenerwartungen – ein Problem, mit dem Vorgängergenerationen nicht im gleichen Ausmaß konfrontiert waren. Zum Ausgleich dieser Ungerechtigkeit zwischen den Generationen empfiehlt die SRzG das Modell der sogenannten "Teillösung", um die künftigen Erhöhungen von Rentenleistungen und –beiträgen aufeinander abzustimmen. Vereinfacht ausgedrückt: Die Rentenbeiträge dürfen nur erhöht werden, wenn gleichzeitig die Anpassung der Rentenleistungen im gleichen Ausmaß gesenkt werden. "Die Älteren bekommen etwas weniger, die Jüngeren zahlen etwas mehr, aber keine Generation wird übervorteilt", bringt das Positionspapier den Ansatz auf den Punkt.

Mag man zu den Einzelforderungen stehen, wie man will – auffällig ist die Detailkenntnis des Rentensystems, welche die Stiftung in ihrer Position eingebracht hat. Wer Reibungsfläche und kontroverse Ideen für die Rentendiskussion sucht, kann das Papier kaum ignorieren.

Das Rentenpapier und die übrigen bereits fertiggestellten Positionspapiere veröffentlicht die SRzG auf ihrer Homepage. Hier finden sich auch Beschreibungen der übrigen Projekte und Publikationen sowie Kontaktadressen.

e-politik.de stellt vor: SRzG: Gerechtigkeit für junge Leute

Gastkommentar von Jörg Tremmel, Sprecher der SRzG


   

Weiterführende Links:
   SRzG im Internet



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