Netzreportage - Mit Websites gegen Rechts (06.04.00)
Wer schützt die Verfassung vor dem VS!?
von: D.M.Pelster
- dimapel@muenster.de
Datum: 09.12.2002
Als mit und nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes allmählich das doch sehr zweifelhafte Modell der "wehrhaften Demokratie" entwickelt wurde, standen den geistigen Vätern dieser Konzeption die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus noch sehr unmittelbar vor Augen. Man suchte die neu verfaßte Grundordnung der Bundesrepublik mit allen Möglichkeiten von Exekutive, Judikative und Legislative zu schützen. Dabei wurde von einer Gefahr ausgegangen, die von außen, d.h. seitens militanter in- oder ausländischer politischer Bestrebungen, an die junge Republik herangetragen würde. Sieht man einmal von der militärischen Bedrohung durch den Ost-West-Konflikt ab, so hat eine solche Gefahr zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte der Bundesrepublik, auch nicht in den Jahren, die durch die Anschlagsserien der RAF geprägt waren, ernsthaft bestanden. Vollkommen unberücksichtigt blieb von dem Konzept der "wehrhaften Demokratie" allerdings, daß ein demokratisch verfaßtes Gemeinwesen nicht nur durch paramilitärische Schlägertrupps auf deutschen Straßen, sondern auch durch eine schleichende Aushöhlung demokratischer Bürgerrechte von seiten des Staates selbst bedroht werden könnte. Faktisch müßte dieser Gedanke eigentlich sehr viel näher liegen, den sieht man von den staatsorganisationsrechtlichen Normen einmal ab, so kodifiziert das Grundgesetz in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat(Grundrechte) und nicht umgekehrt. Hält man sich dies vor Augen, so hat sich in dieser Richtung die Situation in den letzten Jahrzehnten, zuletzt durch die im Zuge der nach dem 11. September 2001 verabschiedeten Sicherheitsgesetze, allerdings tatsächlich dramatisch verschärft. Wenn das Grundgesetz tatsächlich so eine hervorragende Verfassung ist, wie es insbesondere von den führenden Politikern dieser Republik immer wieder behauptet wird, so lohnt es sich doch die Frage aufzuwerfen, warum gerade dieses Gesetz in den 53 Jahren seiner Existenz fast fünfzigmal geändert wurde und warum dabei zwar die Rechte der Tiere Berücksichtigung fanden, der Rechtskreis der Staatsbürger slbst aber immer weiter eingeschränkt wurde. Zieht man zum Vergleich die Verfassung der Vereinigten Staaten heran, so läßt sich feststellen, daß diese in ihrer zweihundertjährigen Geschichte nur wenige Male verändert wurde und diese Modifikationen stets eine Erweiterung staatsbürgerlicher Rechte zur Folge hatten. Es lassen sich daher für mich nur zwei grundlegende Feststellungen treffen:
1.) Die Aufgabe des Schutzes der Verfassung eines demokratisch verfaßten Gemeinwesens hat sich nicht so zu vollziehen, daß der Staat sich vor seinen Bürgern schützt, sondern der Schutz der Verfassung in einer Demokratie ist die vornehmliche Aufgabe und das Privileg seiner Bürger.
2.) Wenn es überhaupt eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in diesem Land gibt, so geht sie nicht von vermeintlichen oder tatsächlichen Extremisten, sondern von Personenkreisen innerhalb der Staatsorgane selbst aus.
Warum Verfasungsschutz?
von:
Name auf wunsch des Autors entfernt
-
Datum: 27.09.2002
Warum gibt es den Verfassungsschutz (VS)? Ich gehe davon aus, dass der Sinn einer Demokratie bzw. der der Menschenrechte jedermann klar und nachvollziehbar ist und die Demokratie als polit. System nicht noch Verteidigt werden muss. Nach dem 1. Weltkrieg wurde bekanntermaßen die Weimarer Republik ausgerufen. Diese wurde leider recht bald von Hitler und den Nationalsozialisten abgelöst und durch ein diktatorisches System ersetzt! Warum? Die Verfassung der Weimarer Republik sah keinerlei Mechanismen vor, die die Demokratie vor Verfassungsfeindlichen Elementen schützen und somit die Demokratie erhalten hätte können. Diese Erfahrung hat u.a. dazu geführt, dass im Grundgesetz der Gedanke einer „Wehrhaften Demokratie“ fest verankert wurde und dieser u.a. durch den Verfassungsschutz erfüllt wird. Die schmerzhaften Erinnerungen an das 3. Reich sollten somit als Argumentation genügen!
Meinungsfreiheit statt politischer Dennunziation
von: D.M.Pelster
- dimapel@muenster.de
Datum: 20.08.2002
Die Dennunziation von politisch Andersdenkenden hat seit Jahren immer weiter zugenommen. Insbesondere seit den Vorgängen des 11.Septembers 2001 ist die Situation nocheinmal, wenn auch unter leicht veränderten Vorzeichen, dramatisch eskaliert. Pauschalisierungen und Vorverurteilungen führen in immer mehr Staaten, die sich zur sogenannten "freien Welt" zählen, zur Ausgrenzung von Personen und Gruppen mit nonkonformen religiösen oder politischen Ansichten. Gerade in der Bundesrepublik zeichnen sich allmählich Züge eines Systems ab, die den Vergleich zu den früheren Verhältnissen in den Ostblockstaaten nicht mehr scheuen müssen. In der Bundesrepublik sitzen bereits heute mehr Personen in den Justizvollzugsanstalten ein, die allein wegen rein politischer Straftaten ("Gedankenverbrechen" wäre wohl treffender) verurteilt wurden, als dies in den achtziger Jahren in der DDR der Fall war. Zwar sind diese Zahlen absolut zu sehen und müssen nocheinmal auf die sehr viel größere Gesamtbevölkerung der jetzigen Bundesrepublik umgerechnet werden, jedoch ist die Tendenz steigend, und es ist wohl allenfalls eine Frage der Zeit, wann wir auch hier "DDR-Verhältnisse" zu erwarten haben. Wenn man gemeinhin die Vokabel vom "Extremismus" bemüht, so lohnt es sich doch einmal die Frage aufzuwerfen, was denn eigentlich Kennzeichen von extremistischen Positionen sind. Hier dürfte wohl vor allem die Überhöhung des eigenen Standpunktes bei gleichzeitiger Ächtung und Verfolgung abweichender Geisteshaltungen ein wesentliches Merkmal sein. Nimmt man dies allerdings zum Maßstab, und das tut beispielsweise der deutsche "Verfassungsschutz", so leben wir bereits in einem politischen System, welches von "Extremisten" regiert wird. Denn es kann ja wohl keinem Zweifel mehr unterliegen, daß staatliche Organe mit polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln mißliebige Gruppen unterwandern, sie ausspähen und deren Angehörige mit straftrechtlichen oder andergearteten Repressalien überziehen. Nur!? Wer gibt mir die Garantie, daß mein Verein, meine Partei oder meine Religionsgemeinschaft nicht die nächste ist?!? Man sollte also sehr vorsichtig sein, wenn man sich insbesondere die Positionen des "Verfassungsschutzes" oder ähnlicher Organe zu eigen macht. Auch sollte man sich generell mit irgendwelchen Bezichtigungen zurückhalten und sich stattdessen lieber inhaltlich mit den vermeintlichen "Extremisten" auseinandersetzen. Das Internet ist hierfür schließlich eine hervorragende Plattform.
extremismus.com
von: Jürgen P. Lang
- jpl@jplang.de
Datum: 17.01.2002
Es gibt im Internet eine Plattform für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Extremismus. Zu erreichen ist sie unter www.extremismus.com
Gute Anti-Rechts-Seite
von: Klaus Ness
- Klaus.Ness_lv-brandenburg@spd.de
Datum: 01.02.2001
Die Kampagne "Brandenburg gegen Rechts!" ist unter http://www.aktiv-gegen-rechts.de im Netz zu finden. Umfangreiche linklisten, e-postcards gegen Rechts und vieles mehr. Ein Besuch lohnt sich!
BannerExchange gegen Österreichs Rechts-Regierung!
von: Matthias Köchl
- koechl@uni.de
Datum: 16.05.2000
Unter www.gegenexchange.cjb.net gibt es seit zwei Monaten sogar einen eigenen Bannerexchange gegen die österreichische Regierung von FPÖ und ÖVP. Am Exchange beteiligen sich mittlerweile 70 regierungskritische Homepages, täglich werden bis zu 3000 Banner eingeblendet. Über den Exchange kann rasch auf allen Teilnehmerseiten über Zwischenfälle und Angriffe auf die Medienfreihet und Demokratie berichtet werden. 60 Links unter: www.gegenexchange.cjb.net
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