Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) steht im medialen Schatten ihrer eigentlichen Machtkompetenz. Eingerichtet wurde die Behörde im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und trat am 1. Januar 1998 die Nachfolge des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation und des Bundesamt für Post und Telekommunikation an. Organisatorisch eingebunden ist die Behörde in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Aufgabe der Behörde ist es, die immer noch dominierende Marktstellung der ehemaligen Monopolisten Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG zu kontrollieren und eine Chancengleichheit für die neuen Wettbewerber sicherzustellen.
Auf Grundlage dieses gesetzlichen Auftrages hat die Behörde schon einige weitreichende Entscheidungen getroffen, die der Verbraucher unmittelbar zu spüren bekam: Am drastischsten bisher beim Einbruch der Telefonverbindungspreise. Vielleicht noch folgenschwerer für die Verbraucher, wie auch gesamtwirtschaftlich, war die am 16.11.2000 getroffene Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde. Hier verfügte diese, dass die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern pauschale, das heißt zeitunabhängige Großhandelspreise für den Internet-Zugang gewähren muss. Ab Februar 2001 werden vermutlich also auch die Zugangskosten zum Internet kräftig purzeln, zumindest werden die Wettbewerber in die Lage versetzt, überhaupt Flatrates anzubieten. Vielleicht war diese Entscheidung der Startschuss zum dringend erforderlichen Nachholprozess in Sachen Internetzugangsverbreitung in Deutschland.
Traurige Geschichte der Flatrates
Bisher wurden von verschiedenen Providern immer wieder einzelne Versuche gestartet, kostengünstige Flatrates anzubieten, sie wurden aber fast immer wieder schnell vom Markt genommen, so etwa bei Next Generation Internet (NGI). Dort ist, wie etwa auch bei AOL Deutschland, die Entscheidung der Regulierungsbehörde entsprechend euphorisch aufgenommen worden und als Sieg der Chancengleichheit zum Marktzugang gewertet worden. Ebenso selbstverständlich hat die Telekom angekündigt, die Entscheidung anzufechten. Sie sieht ihre Felle offensichtlich langsam aber sicher davon schwimmen, was, wenn man sich T-Onlines dominante Marktposition gegenüber AOL und Compuserve vergegenwärtigt, ziemlich stutzig macht.
Ron Sommer verwies bei seiner Begründung wiederholt auf die Furcht vor zusammenbrechenden Telefonnetzen wegen Überlastung – ein etwas scheinheiliges Argument, das schon in anderen europäischen Ländern vorgebracht, aber eben auch empirisch widerlegt wurde. Desweiteren verwies Ron Sommer auf die Aktionäre, die diese Entscheidung nicht mittragen werden, schließlich könne die Telekom nicht das unternehmerische Risiko der Wettbewerber tragen. Die Telekom-Kleinaktionäre werden Sommer in diesem Punkt aber sicher die Gefolgschaft verweigern, wenn erst einmal die Zugangspreise zum Internet auch beim zeitunabhängigen Pauschaltarif purzeln. Die ökonomischen Gewinne aus diesen Einsparungen allein dürften dazu Anreiz genug sein.
Grundsätzlich wäre zudem eine Wettbewerbsblockade zu kurzfristig gedacht, denn die Regulierungsbehörde hat, allen voran ihr Präsident Klaus-Dieter Scheurle (CSU), schon öfter deutlich gemacht, dass sie langfristig die Monopolstellung der Telekom nachhaltig zu durchbrechen gedenkt. Da ist es besser, seine eigenen Produkte auf dem Markt konkurrenzfähig zu machen, als sich an das alte Rentensystem zu klammern. Dies würde der stark gebeutelten Bewertung der Telekom- und T-Online-Aktie auch langfristig bessere Wertsteigerungschancen einräumen, als diese kurzfristig gedachte und auf wohlfahrtsminderndes rent-seeking abzielende Politik der Telekom.
Breitband-Flatrate-Entscheidung und Personalklüngel
Mit der wohl schon im Frühjahr 2001 anstehenden Entscheidung der Regulierungsbehörde über die Breitband Flatrates und die derzeitigen DSL (Digital Subscriber Line) Dumping-Angebote von T-Online, steht der IT-Industrie und allen (potentiellen) Usern ein weiterer handfester Streit ins Haus. T-Online hat sich durch die Niedrigpreispolitik bei den DSL-Flatrates inzwischen einen fast 100%igen Marktanteil erobert, der nicht nur die Mitkonkurrenten QS Communications, AOL und Mannesmann Arcor auf den Plan ruft, sondern eben auch den obersten Wettbewerbserschaffer der Telekommunikationsbranche. Da die gegenüber ISDN ca. 12-mal schnellere DSL-Technik als eines der Wachstumszweige der Telekommunikationsinfrastruktur gilt, wird hier mit noch deutlich härteren Bandagen gekämpft, als etwa bei der schmalbandigen Großhandels-Flatrate, die langfristig an Bedeutung verlieren wird.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass man schon im Vorfeld heftig debattiert, ob denn die Regulierungsbehörde überhaupt die richtige Entscheidungsinstanz sei. Im TKG ist geregelt, dass reine Datentransfernetze nicht in den Gegenstandsbereich des Gesetzes fallen und somit auch nicht unter die Kompetenz der Behörde. Ob jetzt DSL-Leitungen reine Datentransfernetze sind, oder nicht, darüber streitet die Fachwelt erbittert. Wäre die Regulierungsbehörde gar nicht befugt eine Entscheidung zu treffen, könnte "nur" das Kartellamt die faktische Monopolstellung im Breitband-Bereich zerschlagen. Fest steht bisher nur, dass die Regulierungsbehörde mehrheitlich als kompetent für die Entscheidung angesehen wird und dass bereits massiv an ihr gearbeitet wird. Wohl selbst die Telekom rechnet mit einer Entscheidung im kommenden Frühjahr.
Angesichts dieser gewichtigen und keineswegs unumstrittenen Entscheidung, die es zu treffen gilt, verwundert der überraschende Rückzug von Regierungsbehörden-Chef Scheurle schon. Er wird Anfang Januar als Berater zur Investmentbank Credit Suisse wechseln. Prompt muss sich die Telekom fragen lassen, ob sie da sogar etwas nachgeholfen hat, den unbeliebten, weil in der Sache harten Manager, noch vor dieser wichtigen Entscheidung loszuwerden. Ebenso wird lautstark vermutet, dass das Bundesfinanzministerium bei dem Personalwechsel die Strippen gezogen hat, schließlich hofft dieses auf hohe Aktienkurse der Telekom und damit auf eine willkommene Kapitalflut für den Bund. Dass an dieser Vermutung durchaus mehr als üble Nachrede der Konkurrenz dran sein könnte, legte schon Mancur Olson 1965 nahe, als er die Wirkung von Verteilungskoalitionen (Lobbygruppen) und Monopolisten auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum hin untersuchte. Er belegte mit seiner "Logik des kollektiven Handelns", dass Lobbyisten oder auch Monopolisten kein Interesse daran haben, den gesamtwirtschaftlichen Wohlstand zu vermehren, sondern durch rent-seeking vielmehr versuchen, das vorhandene Bruttosozialprodukt umzuverteilen. Und nichts anderes versucht die Telekom derzeit mit ihrer Politik. Krampfhaft klammert sie sich an die Pfründe aus (nur teilweise) vergangenen Monopol-Zeiten und taktiert im Falle der DSL-Flatrates mit denselben Mitteln. Es entspräche also nur der Logik, wenn sie somit auch aktiv versuchen würde, der Regulierungsbehörde Steine in den Weg zu legen.
Andererseits muss bedacht werden, dass die Regulierungsbehörde sich nicht erst seit kurzem mit Personalsorgen konfrontiert sieht. Der Präsidentenjob gilt zwar als besondere Herausforderung und ist, wie schon in diesem kleinen Aufgabengebiet der Bundesbehörde sichtbar wird, mit weitreichenden Kompetenzen und somit Macht ausgestattet. Doch Spitzenmanager der IT-Branche, die vielleicht am kompetentesten diesen Job erfüllen könnten, zeigen wenig Interesse, da das Staatssekretärgehalt weit unter sonst in der Branche üblichen Manager-Gehältern liegt. Deshalb scheint es auch durchaus plausibel zu sein, dass Scheurle wirklich freiwillig geht, da er sich als Präsident der Behörde bekannt gemacht hat, und Credit Suisse in seinem Fall sicherlich mit einem besseren Einkommen winkt.
Nachfolge? – ungewiss
Doch mit seinem Abgang hinterlässt Scheurle zunächst einmal ein politisches Kampffeld, denn da die Regulierungsbehörde dem Wirtschaftsministerium unterstellt ist, bedarf es einer Personalentscheidung auf höchster politischer Ebene. Und dass dabei Proporz mindestens ebenso viel zählt wie Qualifikation, ist keine österreichische Eigenheit. So kündigte die CDU bereits an, einen eigenen Kandidaten ins Rennen zu schicken, die Regierungskoalition wird sich selbstverständlich ebenfalls für einen eigenen Kandidaten stark machen. Dieser wird wohl der derzeitige Vizepräsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth sein. Für Kurth spricht auf jeden Fall, dass er sich schon in die tiefe und schwierige Materie eingearbeitet hat und somit zumindest die Qualifikationsforderung erfüllt. Dann aber müsste man einen neuen Vizepräsidenten suchen, womit die politische Ämterpatronage weitergehen würde.Dieses undurchsichtige und nur wenig auf Sachkompetenz zielende Verfahren in einem so diffizilem Politikfeld kommt der Telekom sicher entgegen, kann sie mit ihren perfekten Drähten zu einigen Ministerien zumindest hinter verschlossenen Türen aktiv am Personenkarussell mitdrehen.
Billiger Internetzugang ist die wichtigste Infrastrukturmaßnahme
Trotz der zu erwarteten Preisspirale bei der Breitband-Flatrate, wäre eine Entscheidung der Regulierungsbehörde zur Aufhebung des De-facto-Monopols zwingend notwendig, denn die fortwährende Blockade einer möglichst schnellen Verbreitung von Internetanschlüssen durch die Telekom ist gesamtwirtschaftlich kontraproduktiv. Anstatt Zukunft zu gestalten, blockiert sie durch ihre rent-seeking-Politik entscheidende Weichenstellungen für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur. Nur über eine Marktliberalisierung im Providerbereich ist eine spürbare Kostensenkung der Internetzugangsgebühren zu erreichen – und diese ist zwingend notwendig, will Deutschland nicht den Anschluss an das nächste Jahrhundert verpassen.
Foto: Copyright liegt bei Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post