Wie Bayern wählt
Autor : Florian Baumann E-mail: redaktion@e-politik.de Artikel vom: 08.09.2003
Am 21. September finden in Bayern die Landtagswahlen statt. Vielen Wählern ist dabei jedoch unklar, wie sich ihre Stimmen auswirken. Florian Baumann sorgt für Aufklärung.
Wählen ist in Bayern denkbar einfach. Zum einen, weil es sich um ein verbessertes Verhältniswahlrecht (Art. 14 Abs. 1 BV) handelt. Und andererseits, weil Ministerpräsident Stoiber vor kurzem noch mal klar gemacht hat, wie es geht: Das Kreuz einfach immer oben links! Auch, wenn der Freistaat seit 1957 von der CSU regiert wird, handelt es sich um eine echte Wahl. Aber wie wird gewählt?
Das Kreuz mit dem Kreuz
Die Stimmzettel ähneln denen der Bundestagswahl. Wie bei der großen Volksbefragung, hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wird der Direktkandidat des Stimmkreises bestimmt. Auf dem Wahlzettel für die Zweitstimme befinden sich die Listen der mit den Regierungsbezirken identischen Wahlkreise. Der Wähler kann seine Stimme entweder der ganzen Partei, oder einem einzelnen Kandidaten geben. Stimmt er für einen Kandidaten, so verbessert sich dadurch unter Umständen dessen Platz auf der Liste.
Zusammensetzung des Landtages
Zur kommenden Legislaturperiode wird der Bayerische Landtag von 204 auf 180 Abgeordnete verkleinert. Davon werden 92 als Stimmkreisabgeordnete ermittelt. Gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Erststimmen erhält. Die restlichen 88 Sitze werden gemäß dem Stimmenanteil aus der Wahlkreisliste bestimmt. Aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren die Anzahl der Sitze errechnet. Wie im Bundestag auch, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten, um in den Landtag einziehen zu dürfen.
Bezirkstagswahl
Damit aber noch nicht genug. Gleichzeitig findet in Bayern auch die Wahl für die Bezirkstage statt. Auch dabei gibt es jeweils zwei Stimmen zu vergeben. Die Wahl erfolgt, bis auf zwei Besonderheiten, nach demselben Prinzip wie die Landtagswahl. Zum einen werden die Stimmen nach dem d'Hondtschen Verfahren errechnet. Zum anderen gibt es keine Fünf-Prozent-Hürde. Es gibt exakt genauso viele Bezirkstagsabgeordnete wie Landtagsabgeordnete.
Weiterer Artikel bei e-politik.de zu diesem Thema:
Das e-politik.de-Weblog zur Landtagswahl in Bayern
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Weiterführende Links:
Infothek des Bayerischen Innenministeriums
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