Äußerst fragwürdig ist die Position des Bundestags selbst in der Angelegenheit. Der Bundestag hat sich nämlich in dem Verfahren nicht etwa auf die Seite der PDS gestellt, die in diesem Fall für die Bundestagskompetenzen eintritt, sondern vielmehr auf die Seite der Bundesregierung. Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Rupert Scholz (CDU), hatte als Vertreter des Bundestags in der mündlichen Verhandlung am 19.06.01 vor dem Bundesverfassungsgericht gesagt: "Müsste der Bundestag zu jeder außenpolitischen Detailfrage gehört werden, wäre er überfordert."
Das Parlament spricht sich die eigene Kompetenz ab
Dass es sich aber bei dem neuen Nato-Konzept nicht um eine Detailfrage handelt, beweisen die Folgen der neuen Strategie. Und wenn der Bundestag überfordert ist, so spricht er sich seine eigene Kompetenz ab. Das Parlament ist mit dieser Argumentation für seine eigene Bedeutungslosigkeit eingetreten. Es hat sich selbst entmachtet.
Zwei Gründe lassen sich hierfür ausmachen. Zum einen kam die Klage von der PDS. Die anderen Parteien wollten sich von dieser distanzieren - und plädierten so für ihre eigene Entmachtung. Zusätzlich spielt die Furcht der Parteien eine Rolle, dass sie schnell in den Geruch kommen könnten, es mit der Bündnistreue innerhalb der Nato nicht ernst zu meinen - wenn sie den Beschluss der Regierung in Frage stellen würden.
Eigenart der Außenpolitik
Man kann in diesem Zusammenhang auch davon sprechen, dass der Bundestag die Tendenz hat, sich zugunsten außenpolitischer Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik selbst zu entmachten. Dies liegt sicherlich in der Eigenart von Außenpolitik mit einer hohen Interdependenz begründet.
Einer schleichenden Veränderung internationaler Verträge sei der Bundestag nicht ausgeliefert, begründete das Bundesverfassungsgericht die aktuelle Entscheidung gegen die Klage der PDS. Die Regierung müsse dem Parlament über das Handeln der Nato Rede und Antwort stehen. Außerdem könne der Bundestag weiterhin über die einzelnen Bundeswehreinsätze und deren Finanzierung entscheiden.
Grundsatzentscheidungen nicht der Parteienkonkurrenz opfern
Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts schränkt den Handlungsspielraum der Regierung aber auch ein. Zum einen dürfen die sogenannten out of area Einsätze nur in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht durchgeführt werden. Zum anderen betonte das Gericht: "Die Entwicklung eines bereits bestehenden Bündnissystems weg von der Friedenssicherung wäre von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt. Das Konzept 1999 enthält aber keine Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung."
Allerdings heißt es in dem Urteil auch: "Insbesondere die Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze ist noch eine Fortentwicklung des bestehenden Vertrages." Die Betonung des "noch" zeigt, wie wichtig es ist, dass das Parlament auch weiterhin ein wachsames Auge auf das Regierungshandeln in außenpolitischen Fragen wirft. Dafür ist es aber notwendig, dass der Bundestag wichtige Grundsatzentscheidungen nicht der Parteienkonkurrenz opfert. Politische Wachsamkeit ist parteiübergreifend notwendig. Ein Parlament, das sich selbst als überfordert betrachtet, kann dies nur schwer leisten.