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e-politik.de - Home  Brennpunkt  Internationales   Terrorismus


Terrorismus-Definition der UN vorerst gescheitert

Autor :  Philipp Nowack
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 13.02.2002

Zwar ist es unumstritten, dass die Anschläge auf New York und Washington terroristische Akte darstellten. Eine allgemein anerkannte Definition von "Terrorismus" steht aber noch aus. Philipp Nowack über die Debatte.


Der Rechtsausschuss der Vereinten Nationen in New York hat seine Beratungen über die "Terrorismus"-Definition vor zwei Wochen ergebnislos ausgesetzt. Gleichzeitig verzögert sich dadurch die Verabschiedung einer umfassenden Terrorismuskonvention, die in ihrem Entwurf bereits seit September 2000 vorliegt.

Am guten Willen schien es zunächst nicht zu liegen, dass man in der Kernfrage "Was ist Terrorismus?" immer noch nicht wesentlich weiter gekommen ist. Am 1. Oktober verabschiedete der UN-Sicherheitsrat eine weitreichende Resolution, die unter Anwendung bereits bestehender Konventionen die Mitgliedstaaten zu entsprechenden Anti-Terror-Maßnahmen verpflichtete. UN-Generalsekretär Kofi Annan forderte darauf aufbauend, eine umfassende Terrorismus-Konvention unterschriftsreif zu machen. Die soll vor allem dazu dienen, Lücken im bislang zwölfteiligen UN-Konventionswerk zu füllen. Nicht zuletzt soll Artikel 2 dieser umfassenden Konvention eine Definition des Begriffs "Terrorismus" bereit stellen. Der dazu eingesetzte Rechtsausschuss musste aber seine Sitzungsperiode vergangene Woche diesbezüglich ergebnislos beenden. Er wird sich voraussichtlich Mitte Oktober wieder treffen, um die ungelösten Punkte des Konventionsentwurfs weiter zu beraten.

Dein Terrorist, mein Freiheitskämpfer...

Tatsächlich gibt bislang keine UN-Konvention darüber Auskunft, was unter dem Wort "Terrorismus" genau verstanden werden soll. Und das vergebliche Bemühen hat Tradition. Schon 1972 konnte sich die UN-Vollversammlung in Folge der Olympia-Attentate in München nicht auf eine gemeinsame Minimaldefinition einigen.

Während im Falle der Al-Quaida die Dinge noch vergleichsweise eindeutig liegen, müsste eine Definition auch auf eine Vielzahl anderer Konstellationen anwendbar sein. Mit Tibet, Tschetschenien und Palästina sind nur einige Konflikte angesprochen, in denen zumindest eine Partei von Terrorismus spricht, ohne dass dies konsensfähig wäre. So wollen z.B. einige arabische Staaten die Unruhen im Nahen Osten als Aufstand gegen eine Besatzungsmacht gewertet wissen und folglich die Terrorismus-Konvention auf diesen Fall nicht anwenden. Umgekehrt sollten demnach nicht nur Gruppen und einzelne Personen, sondern auch Staaten als terroristische Akteure infrage kommen können.

Definitionsversuche, eine Auswahl

Eine Definition kann sich dem Gegenstand von unterschiedlichen Perspektiven nähern. So kann man wie der Jerusalemer Strafrechtsphilosoph Igor Primoratz nach dem entscheidenden Mechanismus von Terrorismus fragen, dies allerdings auf sehr abstraktem Niveau.

Das amerikanische State Department benutzt zu statistischen Zwecken eine Minimaldefinition, die zudem den Kreis von Akteuren und Opfern eingrenzt. Genau deshalb ist diese Definition auch angreifbar ist, weil als unmittelbare Opfer dort Zivilisten bzw. Militärs gelten, die nicht im Dienst sind. Wie aber beurteilt man dann den Anschlag aufs Pentagon?

Das Anti-Terror-Paket der EU

Mit dem Beschluss des Europäischen Rates vom 27. Dezember legten die europäischen Regierungen das gemeinsame Vorgehen gegen den "internationalen Terrorismus" fest. Einerseits in Erfüllung und Fortführung der vorangegangenen UN-Sicherheitsratsbeschlüsse, andererseits zum Zwecke der Harmonisierung nationalen Strafrechts. Damit ging auch eine Terrorismusdefinition einher. Schon Auf Anhieb fällt dabei auf, dass es sich nicht um eine exklusive Definition handelt, sondern um eine Aufzählung von Aggressionen und Gewaltakten, die auch aber nicht nur terroristischen Ursprungs sein können. Globalisierungskritikern wie ATTAC ist diese Definition unheimlich. Zu vieles ließe sich darunter fassen. Nicht nur Italiens Regierungschef Berlusconi gab in ihren Augen eine Vorahnung, indem er die G8-Störer in die Nähe von Terroristen rückte.

Im Anhang des Ratsbeschlusses findet sich auch eine vorläufige Liste von Organisationen und einzelnen Personen, denen die Maßnahmen zuvorderst zuteil werden sollen, allerdings mit gewissen Unterschieden. Über die UN-Sicherheitsratsbeschlüsse hinausgehend stufte die EU auch Hamas und Dschihad als terroristische Vereinigungen ein und will deren Konten weitgehend einfrieren. Mit den innereuropäischen Gruppierungen wie IRA und ETA geht man nicht so weit, verzichtet vorerst auf die finanzielle Daumenschraube und legt dadurch zweierlei Maß an.

Inkonsequenzen schon auf europäischer Ebene zeigen, dass eine universell gültige Terrorismusdefinition so schnell nicht kommen wird, es sei denn, man erkauft sich das Einvernehmen mit inhaltlicher Beliebigkeit. Andererseits halten einige die Definitionslücke für ein sekundäres Problem. Der britische UNO-Botschafter Jeremy Greenstock meint schlicht: Wer sich wie ein Terrorist benimmt und Krach macht wie ein Terrorist, der ist in der Regel auch ein Terrorist. Nachdenklichere Zeitgenossen verweisen auf bestehende UN-Konventionen, unter die sich Terror-Akte in der Praxis problemlos subsumieren lassen. Schließlich könnte sich der Tatbestand der "Verbrechen gegen die Menschheit" z.B. auch auf solche Akte erstrecken, die als terroristisch eingestuft werden. Die Frage ist dann vielmehr, ob sich die USA unter die Auspizien des Internationalen Rechts und seiner Institutionen begeben. Momentan klingt das illusionär.

Zur Dossierübersicht: Was ist Terrorismus?


   


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