Thema:
Der Europäischen Union wird häufig ein Demokratiedefizit bescheinigt. Diskutieren Sie, inwieweit eine solche Einschätzung zutrifft.
1. Einleitung
Spätestens seit der veränderten Lage in Europa durch die deutsche Wiedervereinigung und das Ende des Ost-West-Konflikts steht die Europäische Union vor gewachsenen Aufgaben: Neben nach wie vor aktuellen Fragen auf wirtschaftlichem Gebiet stehen gemeinsame Außenpolitik und Osterweiterung, im Zuge dessen vor allem aber auch effektive Integration und Zusammenarbeit mehr denn je im Vordergrund. Um es mit Werner Weidenfeld auszudrücken, verlangt der „Übergang von der Bipolarität zur Multipolarität (...) von allen Akteuren (...) einen höheren Grad rationalen Kalküls" .
In diesem Zusammenhang rückt selbstverständlich auch das bestehende Strukturproblem der Europäischen Union in den Vordergrund: Häufig wird dieser noch immer ein „demokratisches Defizit" bescheinigt. Im Folgenden soll nun untersucht werden, inwieweit diese Einschätzung tatsächlich zutreffend ist.
Dabei bietet eine kurze Zusammenfassung von Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Gremien zunächst einen grundlegenden Überblick über das Institutionensystem der EU.
Die anschließende Erörterung greift einzelne Punkte auf, an denen ein mögliches Demokratiedefizit festgemacht werden kann. Hierzu gehören in erster Linie Struktur und Bedeutung des Europäischen Parlaments, welches deshalb einer tiefergehenden Analyse, unter anderem auch im Vergleich mit Rat und Kommission, unterzogen wird. Des Weiteren wird das Problem fehlender Transparenz angesprochen.
In einer zusammenfassenden Schlussbetrachtung sollen Ergebnisse der Erörterung festgehalten, sowie ein Ausblick auf mögliche und angestrebte Verbesserungen gegeben werden.
2. Zusammenfassung des Institutionensystems der Europäischen Union
Das institutionelle System der Union besteht aus dem Europäischen Rat, dem (Minister-) Rat, der (Europäischen) Kommission, dem Europäischen Parlament (EP) und dem Europäischen Gerichtshof; wobei Ersteres und Letzteres für unsere Diskussion kaum eine Rolle spielen, und deshalb an dieser Stelle auch nicht näher erörtert werden sollen.
2.1. Der (Minister-) Rat
Der Rat, der aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen besteht, ist das wichtigste gesetzgebende Organ der Union; ihm obliegt „die Zuständigkeit für alle wichtigen Entscheidungen" . Um seine Bindung an nationale Weisungen (und ein damit verbundenes mögliches Scheitern von erforderlichen Beschlüssen durch das Veto einer Regierung) gering zu halten, beschließt er „in der Regel nur über von der Kommission vorgelegte Vorschläge und Entwürfe" , und zwar meist mit qualifizierter Mehrheit. Er ist dem Europäischen Parlament gegenüber nicht verantwortlich.
2.2. Die Europäische Kommission
Das supranationale, dem Gemeinschaftsinteresse verpflichtete „Kontroll-, Initiativ- und Exekutivorgan" der EU ist die Kommission, deren (zur Zeit 20) Mitglieder von den Mitgliedsregierungen ernannt werden. Dieses Gremium muss zwar in seiner Gesamtheit vom Europäischen Parlament bestätigt werden -über einzelne Kommissare kann dabei nicht befunden werden -, führt jedoch sein Amt ebenfalls unabhängig von diesem.
3. Das Europäische Parlament: Demokratiedefizite in Struktur und Bedeutung
Als Repräsentativorgan der Bürger der EU gilt das Europäische Parlament, aus dessen noch unzulänglicher Bedeutung sich in erster Linie der Vorwurf eines Demokratiedefizits ableiten lässt. Aus diesem Grund sollen Zusammensetzung, Funktionen und Befugnisse des EP an dieser Stelle im Vergleich mit Rat und Kommission, sowie vor dem Hintergrund unserer These näher beleuchtet werden.
3.1. Zusammensetzung
Die inzwischen insgesamt 626 Abgeordneten des EP werden alle fünf Jahre von der Bevölkerung in den Mitgliedsstaaten direkt gewählt. Die Verteilung der Sitze ist dabei zum einen abhängig von der Bevölkerungsgröße des Landes, zum anderen von der politischen „Ausgewogenheit in der Repräsentanz der einzelnen Mitgliedsstaaten" . Hieraus ergibt sich bereits ein erster Kritikpunkt, da mit einer solchen Verteilung Länder mit geringerer Bevölkerungszahl vergleichsweise mehr Abgeordnete entsenden. Die Vertretung und damit Stimmengewichtung der Bürger innerhalb des EP ist somit also von vornherein unausgewogen, was dem Prinzip der Demokratie klar widerspricht.
3.2. Europäisches Parteiensystem
An dieser Stelle soll noch ein weiterer Punkt erwähnt sein, dessen Haltbarkeit jedoch zugegebenermaßen von der Notwendigkeit einer vereinheitlichten Regelung teilweise wieder relativiert werden kann: mit seiner Wahl zum Europäischen Parlament entscheidet sich der Bürger (in der Bundesrepublik nach Listenvorschlägen) für eine bestimmte nationale Partei und deren ihm bekannten Programm. Diese selbe Partei ist jedoch im EP notwendigerweise in einen europäischen Parteizusammenschluss integriert, dessen politisches Programm (sofern überhaupt vorhanden) dem Bürger gänzlich unbekannt sein dürfte.
Zudem verfolgen Parteien der selben Parteienfamilie innerhalb des EP teilweise keine einheitlichen Lösungsmuster; Wichard Woyke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich „die Parteienföderationen bisher nicht zu schlagkräftigen, transnationalen Akteurinnen im europäischen Integrationsprozeß entwickeln [konnten], da sowohl äußere [wirtschaftliche Fragen förderten nationale Handlungsstrategien] wie auch innere Faktoren [innenpolitische Prioritäten und Kalküle] solch eine Entwicklung verhinderten." In einer Demokratie übernehmen aber gerade die Parteien die herausragende Rolle der Interessenintegration und -repräsentation, und sind damit Ausdruck des demokratischen Prinzips des Pluralismus.
3.3. Funktionen und Befugnisse des Europäischen Parlaments
Zu den Funktionen und Befugnissen des EP lässt sich bemerken, dass sie sich noch auf sehr wenige Gebiete beschränken, was die These eines bestehenden Demokratiedefizits zusätzlich bestätigt: neben Entscheidungsbefugnissen für einen Teil der Haushaltsmittel der EU, begrenzten Zustimmungsrechten (z.B. bei Beitritten, Assoziierungen, etc.) und Mitwirkung bei der Ausgestaltung von EU-Gesetzen in einigen Bereichen bleibt ihm im Wesentlichen nur eine Beratungs- und Kontrollfunktion, die es durch das Recht auf Anfragen und Empfehlungen an Kommission und Rat wahrnehmen kann.
4. Fehlende Legitimation und Transparenz im europäischen Entscheidungsprozess
Exekutive und Legislative verbleiben letztlich bei Kommission bzw. Rat. Hieraus resultiert ein weiterer ausschlaggebender Kritikpunkt: nach demokratischen Prinzipien beurteilt können diese beiden Institutionen nur eine sehr abgeleitete und ungenügende Legitimationsbasis vorweisen, sind sie doch nicht direkt vom Volk gewählt.
Führt man dieses Argument noch einen Schritt weiter aus, ergibt sich daraus ein letzter entscheidender Faktor in der Diskussion um ein defizitäres Demokratieprinzip innerhalb der EU: das Fehlen von Transparenz im europäischen Entscheidungsprozess. Die Beschlüsse des Rates als wichtigstem Legislativorgan unterliegen beispielsweise „keiner gebündelten parlamentarischen Kontrolle" und werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit „hinter verschlossenen Türen" getroffen.
Gerade der Gesetzgebungsprozess in einer Demokratie sollte jedoch für die letztlich betroffenen Bürger zumindest annähernd durchsichtig sein. Auch die Kommission ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen: auf die Zusammensetzung dieses Exekutivorgans hat das Parlament, und damit der Bürger, ebenfalls einen kaum nennenswerten Einfluss. Klaus Hänsch betont vor dem Hintergrund dieser fehlenden Transparenz die „schleichende Entparlamentarisierung der Gesetzgebung" , Jaques Delors bezeichnet die gemeinschaftlichen Institutionen als für die Bürger „diffus" und „zu wenig bürgernah" .
An dieser Stelle sei noch kurz auf einen weiteren Gesichtspunkt fehlender Transparenz hingewiesen: das Medieninteresse besonders für die Arbeit im EP ist noch immer als deutlich zu gering einzustufen, wodurch der Bürger weitestgehend von den ablaufenden Vorgängen ausgeschlossen bleibt. Ein motivierter Meinungsbildungsprozess, wie wir ihn aus den bekannten Demokratien kennen, wird dabei erheblich erschwert. Betrachtet man jedoch Faktoren wie beispielsweise die geplante Osterweiterung, sind gerade Prinzipien wie die Nähe zum Bürger und „eine höhere Kapazität der Informationsverarbeitung" , verbunden mit anschließendem Meinungsaustausch, für den anstehenden Integrationsprozess unumgänglich.
5. Schlussworte
Abschließend ist also festzuhalten, dass das Demokratiedefizit, welches der Europäischen Union so häufig bescheinigt wird, tatsächlich an einigen grundlegenden Gegebenheiten festgemacht werden kann: die unzulängliche Stellung des Europäischen Parlaments, ungenügende Legitimationsbasis von Rat und Kommission, sowie fehlende Transparenz sind hierbei die vielgenannten Schlagwörter.
Zwar wurden die Kompetenzen des Europäischen Parlaments im Laufe der Zeit zusehends erweitert: Die „Einheitliche Europäische Akte", die 1987 in Kraft trat, sieht eine stärkere Beteiligung des EP am gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess vor, und die Verträge von Maastricht 1993 und Amsterdam 1997 zielen unter anderem auf eine weitere institutionelle Stärkung des EP ab.
Weiterhin darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass das EP auch eine stetig wachsende Eigeninitiative an den Tag legt: intensive Nutzung des Fragerechts, Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und die Mitwirkung über das beschränkte Budgetrecht können hier aufgelistet werden. Dennoch sollten gerade auf dem Gebiet der Ausübung demokratischer Prinzipien innerhalb der EU auch weiterhin Fortschritte sichtbar sein. Die geplante Erweiterung und die bereits erwähnte veränderte Lage in Europa mit zunehmenden Konfliktherden machen eine vertiefte Integration aller Akteure in einen solch bedeutenden Zusammenschluss wie der Europäischen Union unumgänglich. Nur durch die Überwindung von Problemen wie dem bestehenden Demokratiedefizit kann ein vereintes Europa von allen Mitgliedern verstanden, und damit getragen und gebildet werden.
Literatur:
- Delors, Jaques: Entwicklungsperspektiven der Europäischen Gemeinschaft. In: Aus Politik
und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament B 1/93 vom 1.Januar 1993, S.3 ff.
- Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. Piper München Zürich, München 1991 (5. Auflage November 1998)
- Pfetsch, Frank: Die Europäische Union. Eine Einführung. München 1997
- Weidenfeld, Werner: Europäische Einigung im historischen Überblick. In: Woyke,Wichard (Hrsg.): Europa von A-Z. Taschenbuch der europäischen Einigung. Bonn 1997
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