Der Berliner Mauerfall von 1989 läutete das Ende des Kalten Krieges ein. Begünstigt durch die nun folgende amerikanisch-sowjetische Annäherung erfuhr die Idee eines internationalen Strafgerichtshofes eine fast unerwartete Wiederbelebung. Ein Antrag von Trinidad und Tobago in der UN-Generalversammlung zur Bekämpfung grenzüberschreitender Verbrechen löste einen politischen Prozess aus, der das Statut von Rom hervorbrachte und der bis heute andauert.
Der Entwurf der International Law Commission
Im Jahr 1993 betraute die Generalversammlung der UNO die International Law Commission (ILC) damit, einen Entwurf für das Statut des ICC zu erarbeiten. Unter anderem hatte die ILC hierbei die unterschiedlichen Varianten zur Errichtung des ICC zu durchdenken. Zum einen bestand die Möglichkeit, den Strafgerichtshof, wie die ad hoc Tribunale, durch eine Sicherheitsratsresolution ins Leben zu rufen. Eine weitere von der ILC erwogene Möglichkeit war, den ICC als UNO-Organ zu konzipieren. Von beiden Varianten nahm die ILC in ihrem, der Generalversammlung 1994 vorgelegten Entwurf jedoch Abstand. Das tat sie deswegen, weil der ICC möglichst unabhängig von Einzelstaaten, der UNO und insbesondere dem Sicherheitsrat agieren sollte. Hier zeichnete sich mit den unterschiedlichen Standpunkten von Sicherheitsratsmitgliedern und den Staaten der südlichen Hemisphäre eine erste wichtige Konfliktlinie der Verhandlungen ab. Den Vorzug erhielt schließlich die Variante eines multinationalen Vertrages, der allen Staaten offen steht und sie einander gleichstellt.
Unzählige Optionen in 1400 eckigen Klammern
Die zweite Phase der Verhandlungen war die Entwicklung eines Statutentwurfs (Draft Statute) durch eine vorbereitende Kommission (PrepCom), in das in rund 1400 eckigen Klammern alle realistischen Vorschläge und Optionen eingearbeitet wurden, die im Laufe der Verhandlungen von Staaten und relevanten Organisationen vorgebracht wurden. Unter ihnen waren – und das ist typisch für den gesamten Verhandlungsprozess – sehr viele NGO’s, die aufgrund ihrer guten Zusammenarbeit untereinander einen großen Einfluss ausübten. Der vom PrepCom in sechs Sitzungen erarbeitete Entwurf war die Grundlage für die Verhandlungen von Rom und umfasste deshalb viele gegensätzliche Vorstellungen und Konflikte, von denen einige bis heute nicht ausgeräumt sind.
Viele offene Fragen
Die USA wehrten sich beispielsweise erbittert gegen einen, jetzt fest im Statut verankerten Ankläger, der aus eigenem Antrieb Untersuchungen anstellen kann. Nach ihren Vorstellungen sollten nur Mitgliedsstaaten oder der Sicherheitsrat Fälle an den ICC überweisen können. Sie scheiterten zwar, konnten dennoch Beschränkungen seiner ex-officio Befugnisse durchsetzen. Einen weiteren großen Konfliktpunkt stellte die Aufnahme der Aggression als Kernverbrechen in das Statut, sowie ihre - noch immer in Arbeit befindliche - genaue Definition dar. Fraglich war auch lange Zeit, wie die Staatenzustimmung geregelt werden sollte. Sollte es eine automatische Jurisdiktion oder ein sogenanntes Opt-in Regime für die einzelnen Verbrechen geben? Wann sollte ein Verbrechen unter die Zuständigkeit des Gerichtshofes fallen und konnte man diese Bedingungen überhaupt so gestalten, dass es keine Probleme mit Drittstaaten geben würde?
Mit 60 Ratifikationen tritt das Statut in Kraft
Die Lösungen, die man in Rom für die Vielzahl der offenen Fragen fand, waren so konsensfähig, dass 120 Staaten bei gerade 7 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen das Statut beschlossen. Seither hat das PrepCom erneut sieben Mal getagt und widmete sich in erster Linie dem Verhältnis des ICC zur UNO und der Definition der Aggression.
Diese Änderungen können jedoch frühestens sieben Jahre nach Inkrafttreten des Statuts auf einer Konferenz der Vertragsstaaten beschlossen werden. Noch ist das Statut also nicht in Kraft. Mit Kroatien hat am 21. Mai 2001 der 32. von 60 notwendigen Staaten die Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Unterschrieben haben das Statut 139 Staaten, darunter auch die USA und Israel, die in Rom noch gegen das Statut stimmten.
Der Grund für ihren, allerdings nur scheinbaren, Gesinnungswechsel ist, dass ein Staat, der das Statut bis 31. Dezember 2000 nicht unterschrieben hatte, jegliche Möglichkeit zur Mitwirkung am weiteren ICC-Prozess verloren hat.