Zwei neue Einrichtungen - die Wahrheits- und Versöhnungskommision der sierra-leonischen Regierung und der Sondergerichtshof der Vereinten Nationen sollen dazu beitragen, die fragmentierte Bevölkerung zu vereinen und auf lange Sicht Demokratie und Frieden zu ermöglichen.
Die Menschen in Sierra Leone sind traumatisiert von den grausamen Bürgerkrieg, der seit Jahren zwischen den Regierungstruppen, dem Militär und verschiedenen Rebellengruppen ausgetragen wird. Ein Protagonist ist die Rebellengruppe RUF, deren Soldaten durch das ganze Land zogen und ihre Landsleute verstümmelten, ermordeten und vergewaltigten. Diese Soldaten waren meist Jugendliche, aus den Slums rekrutiert und mit Drogen gefügig gemacht.
Frieden durch Amnestie?
Aber die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen stammen aus allen politischen Gruppen: sie kommen aus den Reihen der Regierungstruppen, der Rebellen oder gehören zur Miliz. Sie befinden sich nach wie vor auf freiem Fuß, denn das Friedensabkommen von Lomé garantiert ihnen offiziell Amnestie.
Diese Generalamnestie gilt auch für schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit und löste scharfe Kritik bei den Menschenrechtsorganisationen und den Vereinten Nationen aus. Ohne Gerechtigkeit ist es schwer vorstellbar, zu nationaler Einheit und Versöhnung zu gelangen. Und es ist gut möglich, dass die Opfer der grausamen Menschenrechtsverletzungen das Recht selbst in die Hand nehmen und Rache suchen.
Die Wahrheits- und Versöhnungskommission
Die Regierung in Freetown beschloss im Februar 2001 die Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission - TRC). Diese soll sich mit Menschenrechtsverletzungen im Zeitraum vom Beginn des Bürgerkrieges 1991 bis zur Unterzeichnung des Friedensvertrages von Lomé 1999 beschäftigen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Gericht, das Menschen verurteilt und der Bestrafung übergibt. Es ist ein Ort, zu dem Menschen kommen, um die Wahrheit zu sagen und darüber zu berichten, was sie gesehen und besonders, was sie getan haben.
Die Kommission ist berechtigt, alle Informationen zu erfassen, die sie zur Erfüllung ihrer Ziele benötigt und dazu jede Quelle auszuschöpfen, einschliesslich der Regierungsgewalten. Sie kann von jeglicher Einrichtung die Bereitstellung von Informationen erzwingen. Sowohl Individualpersonen als auch Mitglieder von Organisationen können unter Eid oder informell befragt werden.
Wenn eine eingeladene Person nicht zu einer Sitzung der Kommission erscheint, oder eine falsche Aussage macht, kann dies als Nichtbeachtung des Gerichts ausgelegt werden und die Person kann vor ein Gericht gebracht werden. Die Kommission selbst kann aber keine Strafen festlegen, sondern Reformen und ähnliche Maßnahmen vorschlagen.
Die Arbeit der Kommission soll ein Jahr lang dauern, und, falls notwendig, um 6 Monate verlängert werden. Für die vollständige und pünktliche Ausführung der Arbeit der Kommission ist die Regierung von Sierra Leone zuständig.
Der Sondergerichtshof der Vereinten Nationen
Ergänzend richteten die Vereinten Nationen einen Sondergerichtshof ein. Vor diesem Gerichtshof können voraussichtlich nur eine beschränkte Zahl von Fällen verhandelt werden, doch die Einrichtung soll auf lange Zeit positive Auswirkungen auf das Justizsystem von Sierra Leone haben. Es soll möglich werden, Prozesse gegen Verantwortliche von Menschenrechtsverstößen auch vor interntionalen Gerichten zu führen. Daher ist es ein langfristiges Ziel, das Justizsystem aufzubauen und zu stärken.
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