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Teil 2 - Vom Umgang mit den Internet-Nazis

Autor :  Florian Wachter
E-mail: fwachter@e-politik.de
Artikel vom: 16.03.2000

Die Diskussion über Maßnahmen gegen neonazistische Umtriebe im Internet ist nicht neu. Die Vermarktung verbotener revisionistischer Literatur gibt der Auseinandersetzung um den Umgang mit brauner Ideologie im Netz neue Nahrung.


Rufen wir uns nochmals in Erinnerung: Neonazis und Rechtsextremisten im Netz sind längst nicht mehr nur glatzköpfige Rabauken, die dumpfe Phrasen von sich geben. Hoch professionell organisiert und mit intellektuellem Anspruch verbreiten Revisionisten und Antisemiten ihre stereotypen Litaneien. Betrachten wir zunächst all jene rechtesextremistischen Internetseiten, die keine Literatur mittels E-commerce vertreiben.

Gesetzlich verbotene Aussagen werden vermieden, nur indirekt angedeutet. Deutsche Gerichte müssen in komplizierten Verfahren über sprachliche Verklausulierungen befinden, sofern überhaupt nachgewiesen werden kann, dass die Urheber von Deutschland aus aktiv wurden und damit hierzulande belangt werden können. Die Situation wird absurd, wenn auf Webseiten der Mord an Juden im Dritten Reich geleugnet wird, dies juristisch aber nicht verfolgt werden kann, weil es nicht explizit ausgesprochen, sondern nur als „bloße Meinung" diskutiert wurde. Meinungen aber sind vor dem Gesetz keine Volksverhetzung oder Beleidigung (Strafgesetzbuch, §§ 130+185).

Der Ruf nach einer Verschärfung geltender Rechtsnormen scheint dennoch nicht angebracht. Denn die Neuformulierung des Paragraphen 130 StGB im Dezember 1994 hat den Holocaust in der Bundesrepublik als Rechtsgut der historischen Wahrheit verankert. Das war ein wichtiger und einschneidender Schritt. Dennoch werden Neonazis und Revisionisten die schwierige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Menschenwürde perfide für sich mißbrauchen - im Internet noch inflationärer als anderswo. Damit muss sich der demokratische Rechtsstaat wohl abfinden, will er sich nicht auf das dünne Eis einer Gesinnungsjustiz begeben.

Das Internet muss sich selbst kontrollieren

Das Internet setzt realiter die völlige Loslösung von den Bindekräften und Instanzen durch, die in den klassischen Medien gelten. Das macht das Internet zu dem demokratischsten Forum überhaupt. Insofern könnte man auf die Selbstreinigungskräfte hoffen. Jeder hat die Möglichkeit, in Foren, Gästebüchern und im Chat den braunen Sumpf zu durchpflügen. In einer Diskussion disqualifizieren sich die Gaskammer-Leugner vielleicht als ernstzunehmende Gesprächspartner. Der Ruf nach dem Strafgesetz kann jedenfalls nicht immer letzte Konsequenz sein. Sonst hätte die Öffentliche Meinung in der Demokratie längst versagt.

Der Rechtsstaat und die Politik können aber in einem Punkt nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Für Deutschland zumindest ist Handlungsbedarf angesagt, wenn man sich nazistische E-commerce-Anbieter wie „Vrij Historisch Onderzoeck" genauer betrachtet. Hier trifft nämlich der Paragraph 130 StGB voll ins Schwarze, setzt er doch seit 1994 auch unter Strafe, volksverhetzende Schriften anzubieten. Ein Großteil der im dortigen deutschsprachigen Buchladen angebotenen Pamphlete findet sich in den Akten europäischer Gerichte wieder.

Warum also vertreibt der - sogar mit Postfach - in Belgien angemeldete Verlag über einen englischen Provider völlig ungestört seine rechtsextremistische Propaganda? Verantwortlich ist die bisherige Untätigkeit der europäischen Politik. Da wird mit nationalem Recht gegen Revisionisten Anklage erhoben und in Aktenvermerken werden quer durch Europa Schriften indiziert während sich verurteilte Neonazis ungestört im Internet ausbreiten.

Europa muss gemeinsam gegen Rechtsverstöße im Internet vorgehen

Hier geht es nicht um eine Ermessensfrage und schon gar nicht um das Problem einer „bloßen Meinungsäußerung" im Internet. Hier werden strafrechtlich verbotene Schriften verkauft. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament müssen sich ernsthaft Gedanken darüber machen, wie eine glaubwürdige Rechtsgrundlage für den E-commerce aussehen soll. Das erfordert supranationale Zugeständnisse der EU-Mitglieder. Aber nur die Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens für den elektronischen Handel bietet Sicherheit für seriöse Anbieter und Konsumenten und gleichzeitig Handhabe gegen extremistische Online-Händler. Jede nationale Verurteilung der Revisionisten in den EU-Mitgliedstaaten wäre mit Blick auf das Internet sonst ein Schritt ins Leere, der nur allzu leicht als Verhöhnung der Opfer ausgelegt werden kann. Diesen Vorwurf will sich wohl kein demokratischer Politiker Europas machen lassen.

Man kann aber auch völlig anders argumentieren. Wenn ich für mich das Recht in Anspruch nehme, im Internet zu tun, zu lassen und zu schreiben, was ich will, muss ich dieses Recht auch anderen zugestehen - selbst wenn es sich um den elektronischen Buch-/CD- oder Videoladen eines Neonazis handelt. Dann allerdings ist jeder Aufschrei und jedes Entsetzen über die rechtsfreien Rückzugsmöglichkeiten im Internet überflüssig. Generelle Zensur darf es nicht geben. Ob ein genereller Freibrief fürs Netz dagegen nicht zum Offenbarungseid wird, hängt wohl auch vom jeweiligen historisch geprägten Demokratieverständnis der einzelnen Staaten ab. Und schon wäre das Problem wieder dort, wo man es aufgrund seiner ureigenen globalen Dynamik niemals wird lösen können: im Rechtsraum des nationalen Einzelstaates.

In Kürze kann man in einem Forum über unser Dossier „Revisionisten online" diskutieren. Die Technik macht das derzeit leider noch nicht möglich. Unser Webmaster arbeitet aber schon daran. Wer demnächst wieder vorbei schaut, darf an dieser Stelle mitdiskutieren.

Grafik: Copyright liegt bei "Vrij Historisch Onderzoeck"


   

Weiterführende Links:
   Zentrum für Antisemitismusforschung, TU-Berlin
   Dokumentationszentrum für Rassismus, Uni Marburg



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