Grundzüge der deutschen Außenpolitik
Der Normenkomplex der deutschen Außenpolitik:
Der Normenkomplex besteht aus 4 Hauptmaximen bis zur Wiedervereinigung (gestützt auf GG: Präambel; Art. 1, 9 Abs.2, 24, 25, 26):
- Wahrung des internationalen Friedens (als Ziel für Staatsorgane und Bundesbürger)
- Offener, kooperativer Internationalismus (u.a. durch evtl. Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatl. Einrichtungen)
- Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte
- „Wiedervereinigungsgebot"
Das Entscheidungssystem der deutschen Außenpolitik:
Auswärtige Angelegenheiten obliegen größtenteils dem Bund, nicht den Ländern, Städte u. Gemeinden haben sich außenpolitisch auf ihre Ebene zu beschränken (z.B. Städtepartnerschaften).
Eine zentrale Rolle spielt die Bundesregierung bei dem Aushandeln und dem Abschluss von Verträgen und Abkommen, bei Auslandskontakten (Botschaften, Regierungen)und bei der Repräsentation auf internationalen Konferenzen.
Der Kanzler verfügt über die Richtlinienkompetenz und Organisationsgewalt, und hat dafür einen eigenständigen aussenpolitisch einsetzbaren Apparat. Ausserdem hat er die Befehls- u. Kommandogewalt über Streitkräfte im Verteidigungsfall. Das räumt ihm eine herausragende Stellung ein, die der deutsche Knazler in der Geschichte allerdings nicht immer innehatte.
Der Bundestag hat keine Initiativ-, nur Mitwirkungsrechte, vor allem in den folgenden Bereichen:
Bei politischen Verträgen, Friedensverträgen u. solchen, die Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen und bei Erklärung des Verteidigungsfalls als Kontrolle der Bundesregierung.
Weiterhin nutzt der Bundestag das Budgetrecht als außenpolitisches Steuerinstrument, ebenso wie seine Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung.
Diese Ausschüsse dürfen allerdings nur Impulse geben, sie haben keine verbindlichen Rechte.
Der Bundespräsident hat nur formelle Kompetenzen.
Der Bundesrat verfügt über Mitwirkungsmöglichkeiten nur im Rahmen des normalen Gesetzgebungsverfahrens, wie z.B. Einspruch gegen Vertragsgesetze oder Kontrollrechte (Bundesregierung sollte Bundesrat auf dem laufenden halten).
Ausnahme: EU-Angelegenheiten (Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU von der Zustimmung der Länderkammer abhängig)
Grundmuster des Zusammenwirkens der wichtigsten Akteure und der Entscheidungsabläufe:
Wegen der geringen Anzahl bemerkenswerter außenpolitischer Initiativen der BRD und des geschlossenen Charakteres des Regierungsystems sind allgemeine Aussagen über aussenpolitische Entscheidungsabläufe kaum möglich.
Im Zentrum stehen der Bundeskanzler (und -amt mit Abteilungen, Gruppen u. Referaten) und der Außenminister bzw. das Auswärtige Amt mit zuständigen Referaten.
Die Machtverteilung nimmt hier allerdings durch politische Stellung und persönliche Reputation völlig unterschiedliche Ausprägungen an.
In den letzten Jahren hat sich ein Machtrückgang des Außenministeriums ergeben, da fast alle Ressorts am internationalen Geschäft beteiligt sind.
Der EG/EU-Ministerrat (Ressortchefs der Mitgliedsländer) hat zur Folge, dass Bereiche der Innenpolitik in aussenpolitische Gebiete übergehen.
Diese Gipfeldiplomatie des Staats- und Regierungschefs wird im allgemeinen als „Machtzuwachs im Kanzleramt" bezeichnet, das zentrale Entscheidungsgremium heute ist die Koalitionsrunde.
Dieses halboffizielle Gremium tagt wöchentlich und besteht aus dem Kanzler, der Regierung, wechselnden Ministern, Fachleuten und Koalitionsmitgliedern.
Die wachsende Komplexität aussenpolitischer Entscheidungsprozesse durch die Mitgliedschaft der BRD in zwischen- und supranationalen Organisationen schränkt den Handlingsspielraum ein.
Allgemein gilt:
Überzeugungen und Präferenzen der Spitzenakteure (teilweise sogar gegen die mehrheitliche öffentliche Meinung) spielen eine sehr große Rolle!
Das Verhältnis zu den Entwicklungsländern
Die Entwicklungszusammenarbeit zielt letztlich auf weltweite Friedenssicherung und Sicherung der Menschenrechte ab, sie wird leider nur zu einem kleinen Teil realisiert.
Dafür gibt es unterschiedliche Motive und (Eigen-) Interessen:
Neben außen- und sicherheitspolitischen Absichten sind auch aussenwirtschaftliche Ziele wie die Sicherung von Rohstoffen und Energie oder Auslandsmärkte von relevanter Bedeutung.
Die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern kann in vier Phasen aufgeteilt werden:
Der Beginn der Zusammenarbeit war erst ab Ende 50er/ Anfang 60er Jahre, da sich Deutschland den Gesichtspunkten des Ost-West-Konflikts unterordnen musste.
Ende 60er/ Anfang 70er Jahre unter der sozialliberale Koalition kam es zu einer Neukonzeption der Entwicklungspolitik auf der Grundlage der „Strategiedokuments für die Zweite Entwicklungsdekade" (Vereinte Nationen, gemeinschaftliches Handeln).
Dann folgte der Ausbruch der Erdöl- und Energiekrise 1973/74, was eine stärkere Betonung der deutschen Eigeninteressen zur Folge hatte. Aber man bemühte sich, den Entwicklungsländern weiterhin Unterstützung zu gewährleisten, wie z.B.die Befriedigung der Grundbedürfnisse der ärmsten Bevölkerungsschichten in den am wenigsten entwickelten Ländern, „die sich um den Aufbau demokratischer Strukturen bemühen".
Und zuletzt entstanden nach 1982 erneute Ansätze zur Neuorientierung:
Das Erlassen von Schulden, gegenseitige Respektierung von Interessen und Entwicklungswegen, Betonung privatwirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern.
Literaturhinweise:
- Bierling, Stephan G.: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland: Normen, Akteure, Entscheidungen. München ; Wien: Oldenbourg (Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft) 1999
- Hacke, Christian: Weltmacht wider Willen: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland (Christian Hacke. Mit einem Vorw. von Gordon A. Craig. - Aktualisierte und erw. Neuaufl. -). Berlin: Ullstein 1997
- Haftendorn, Helga: Das außen- und sicherheitspolitische Entscheidungssystem der Bundesrepublik Deutschland. In: ApuZ, B43/1983; S. 3-15
- Knapp, Manfred: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In: Knapp, Manfred/Krell, Gert (Hrsg.): Eine Einführung in die Internationale Politik. München ; Wien: 1996; S. 147-203
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