Recht auf Selbstverteidigung auch auf den Irak anwendbar?
e-politik.de: Immer deutlicher rückt der Irak als nächstes Ziel im Anti-Terror Krieg ins Fadenkreuz der USA. Am Rande der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz erklärte der stellvertretende US-Verteidigungsminister Wolfowitz, eine UN-Resolution dafür benötige man nicht. Die USA seien angegriffen worden und hätten damit, nach der UN-Charta, das Recht sich selber zu verteidigen. Eine Einschätzung, die sie unterstützen können?
Dr. Andreas Paulus: Diese Argumentation steht und fällt mit der Behauptung, dass der Irak in irgendeiner Weise die Vereinigten Staaten angegriffen hätte. Die letzte Handlung, die im entferntesten in diese Richtung gehen könnte, war das fehlgeschlagene Attentat auf Präsident Bushs Vater vor acht Jahren. Seitdem gibt es keinerlei Beweise, dass der Irak Terroranschlägen auf die USA unterstützt hätte. Das räumen auch die USA ein. Die Anschläge vom 11. September können daher von den USA nicht als Rechtfertigungsgrund herangezogen werden. Stattdessen argumentieren die USA mit einer extrem weit ausgedehnten Vorwärtsverteidigung gegen die Bedrohung durch irakische Massenvernichtungswaffen, insbesondere Biowaffen und Kernwaffen. Hier ist die Beweislage für die Amerikaner relativ gut. Die Iraker haben die Inspekteure der UNO vor drei Jahren aus dem Land geworfen. Schon damals gab es Anzeichen für Versuche des Irak das biologische Waffenprogramm wiederaufzunehmen. Das Problem hierbei ist, dass für Gegenmaßnahme gegen das völkerrechtswidrige Hinauswerfen der UN-Inspekteure eigentlich die Vereinten Nationen zuständig sind. Die Amerikaner können nicht eigenmächtig für den Sicherheitsrat handeln.
e-politik.de: Der UN-Sicherheitsrat ist also das eigentlich zuständige Gremium?
Paulus: Die Inspekteure waren vom Sicherheitsrat eingesetzt. Nimmt man die Charta der Vereinten Nationen zu Hilfe, dann gilt: Unilaterales Handeln ist nur solange erlaubt, bis der Sicherheitsrat die erforderlichen Maßnahmen trifft. Auch die Amerikaner fahren im übrigen zweigleisig: Neben der Behauptung, dass sie auch unilateral handeln können, befinden sie sich auch seit längerem in sehr intensiven Verhandlungen mit den Russen, um das Sanktionsregime gegen den Irak sinnvoller zu gestalten. Es würde mich nicht überraschen, wenn die neuen guten Beziehungen zwischen den Amerikanern und den Russen dazu führen würden, dass der Sicherheitsrat mehr oder weniger implizit ein einseitiges amerikanisches Vorgehen billigt. Ich erwarte nicht, dass die Amerikaner ohne Not einseitig vorgehen.
Dissens zwischen Amerika und Europa
e-politik.de: US-Präsident Bush bezeichnete in seiner "State of the Union" Ansprache neben dem Irak auch Nord Korea und den Iran als "Achse des Bösen". Diese Staaten versuchten in den Besitz von ABC-Massenvernichtungswaffen zu gelangen. Wie können die USA solche Bestrebungen rein rechtlich unterbinden?
Paulus: Sollten die Vorwürfe der USA stimmen, so könnten sie selbstverständlich das gesamte friedliche Arsenal aufbieten, das jedem Staat zur Verfügung steht: Sie können Sanktionen erheben, sie können versuchen, internationale Organisationen dazu bringen, solche Sanktionen allgemein verbindlich zu machen. All das ist erlaubt. Nicht erlaubt ist einseitig militärische Maßnahmen zu ergreifen. Es sei denn die USA wären unmittelbar bedroht, dann würde wieder der Mechanismus der Selbstverteidigung greifen. Hier gibt es allerdings einen alten Dissens zwischen der Amerikanern und den Europäern. Die Amerikaner neigen dazu, Präventivmaßnahmen auch schon als Selbstverteidigung anzusehen und auch Strafmaßnahmen, die keinen Präventivzweck mehr verfolgen, als Selbstverteidigung zu begreifen. Das ist völkerrechtlich nicht generell anerkannt und wird von der Mehrheit der Europäer bestritten.
e-politik.de: Vieles spricht dafür, dass es, noch vor einem möglichen Angriff auf den Irak, zu kleineren Operationen im Jemen und Somalia kommen könnte. Gerade Somalia gilt als "failed state", in dem es keine effektive verantwortliche Regierung gibt. Ausrede genug, um in einen solchen Staat einzugreifen?
Paulus: Hier sprechen Sie ein Problem an, das im geltenden Völkerrecht nicht geregelt ist und hier wohl eher auf Somalia anzuwenden ist als auf den Jemen. Was man in jedem Fall dazu sagen ist folgendes: Wo es keine effektive verantwortliche Regierung gibt wird man der Auffassung, dass präventives Eingreifen erlaubt sei, größeren Raum geben als das bei einem funktionierendem Staat der Fall ist. Doch auch hier darf man nicht ohne einen Angriff auf solche geschützten Interessen nicht unmittelbar eingreifen.
e-politik.de: Ob Golfkrieg, die NATO-"Intervention" gegen Serbien oder jetzt im Krieg gegen den Terror. Es scheint, die mächtigsten Länder schaffen es immer wieder, das Völkerrecht mit ihren Handlungen in Einklang zu bringen als umgekehrt. Notfalls wird es einfach ignoriert. Ist das Völkerrecht bei asymmetrischen Machtkonstellationen überhaupt relevant?
Paulus: In der Tat ist zurzeit eine sehr intensive Diskussion im Gange, was es bedeutet, dass wir in einer Welt leben, die nur eine Supermacht kennt, deren militärische Kapazität allen anderen überlegen ist und immer überlegener wird. Dennoch zeigt gerade die Debatte um Guantanamo, dass auch auf eine Supermacht - insbesondere dann, wenn sie über eine ausgeprägte Rechtskultur verfügt - doch gewisse Einflussmöglichkeiten bestehen. Es gibt so etwas wie die öffentliche Meinung, es gibt innerstaatliche Mechanismen, die hier wirken. Das Völkerrecht wird hier sozusagen nicht von Staaten durchgesetzt, sondern von NGOs wie der "American Bar Association". Aber auch Kräfte innerhalb der Regierung haben ein Interesse an der Anwendung des Völkerrechts. Zum Beispiel die "Joint Chiefs of Staff", die für ihre Soldaten in ähnlichen Konflikten Befürchtungen hegen, bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften auch selbst nicht entsprechend den völkerrechtlichen Anforderungen behandelt zu werden.
Lesen Sie im zweiten Teil des Interviews mehr zu den Rechten der US-Gefangenen auf Kuba. Erfahren Sie außerdem mehr über die Versuche, zu einer allgemein anerkannten Terrorismusdefinition zu gelangen.