Der Irak wurde von George W. Bush am 29. September zusammen mit dem Iran und Nordkorea in die "Achse des Bösen" eingereiht und gilt als nächstes militärisches Angriffsziel. Der amerikanische Präsident plant einen großangelegten Feldzug gegen den Irak, obwohl keine Beweise für Terrorismus vorliegen. Zusammen mit diesen Plänen, die in der Weltöffentlichkeit kaum Unterstützung finden, geraten auch die UNO-Sanktionen vermehrt in Kritik, denn die mangelnde Versorgung hat im Irak viele Menschenleben gefordert.
Die härtesten Sanktionen in der Geschichte der UNO
Unmittelbar nach dem Golfkrieg von 1991 schickten die Vereinten Nationen Vertreter zur Überprüfung der humanitären Situation in den Irak. Diese berichteten, dass eine Katastrophe unmittelbar bevorstehe, wenn nicht sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die grundlegendsten Lebensnotwendigkeiten zur Verfügung zu stellen. Daraufhin bot der Sicherheitsrat dem Irak im August an sein Öl zu verkaufen, um die Bedürfnisse der irakischen Bevölkerung zu stillen. Die Sanktionen sollten aber aufrecht erhalten werden.
Das Angebot wurde von der irakischen Regierung aber nicht akzeptiert und in den darauffolgenden fünf Jahren befanden sich die Menschen im Irak in einer sehr schlimmen Situation: es herrschte Lebensmittelknappheit und es gab und gibt keine Medikamente.
1996 einigten sich der Irak und die Vereinten Nationen auf ein Memorandum, auf dessen Basis die Resolution 986 von 1995 erarbeitet wurde. Sie enthält die Richtlinien des "Oil-for-Food"-Programms. Nach dieser Resolution ist es dem Irak erlaubt, unter UN-Aufsicht alle sechs Monate Öl im Wert von 600 Millionen Dollar zu exportieren und von dem Erlös Lebensmittel und Medikamente zu kaufen. Diese Möglichkeit wird vom Sicherheitsrat als einzigartig beschrieben. Es stellt eine begrenzte Maßnahme dar, um im Zusammenhang eines Sanktions-Regimes die Erfüllung aller einschlägigen Resolutionen zu erreichen.
Öl für Lebensmittel oder Geld für kuwaitische Firmen?
Der Name des "Oil for Food" - Programms lässt darauf schliessen, dass alle Einnahmen aus genehmigten Öl-Exporten dafür aufgewendet werden, die humanitäre Versorgung des Landes sicher zu stellen. Doch tatsächlich fliesst seit 10 Jahren ein Drittel der irakischen Export-Einnahmen in ausländische Firmen. Oder wird an Privatpersonen ausgezahlt, die Klagen bezüglich Verlusten aufgrund des Einmarsches in Kuwait und der Besetzung des Landes eingereicht haben.
Die Gelder werden von der UNCC (United Nations Compensation Commission) eingezogen und den entsprechenden Personen und Organisationen zugeteilt. Seit dem Zweiten Weltkrieg ist dies der erste Fall, in dem einem Staat kein Recht auf Einspruch gegen ein Verfahren zugesprochen wurde, das ihn direkt betraf. Somit gibt es hier auch völkerrechtlich ein Problem.
Die in Genf ansässige UNCC ist eine Unterorganisation des UNO-Sicherheitsrats, die aufgrund der Sicherheitsresolution 687 am 3. April 1991 gegründet wurde. In Paragraph 16 dieser Resolution heisst es, dass der Irak nach dem Völkerrecht für jeden direkten Verlust ausländischer Regierungen, Staatsangehöriger und Firmen verantwortlich ist, die aus dem unrechtmäßigen Einmarsch hervorgegangen sind.
Das Dilemma
Die Weltgemeinschaft steht vor einem Dilemma, denn es ist offensichtlich, dass die Sanktionen nicht das erbringen, was man sich von ihn erhofft hat. Die Abrüstung der Massenvernichtungswaffen geht nur lückenhaft vor sich und es gibt keine Hoffnung auf eine demokratische Ausrichtung des diktatorischen Herrschaftsregimes. Zudem erfüllen die Sanktionen nicht den erwarteten Erfolg, denn es bestehen Erkenntnisse darüber, dass der Irak auf dem See-und Landweg Öl schmuggelt, um es ins Ausland zu verkaufen.
Zur e-politik.de Dossierübersicht: Ärger mit dem Irak