Die Vertragstheorie bei Jean-Jacques Rousseau
Vorgeschichte:
Der Naturzustand von Rousseau ist durch das notgedrungene Zusammenwohnen der Menschen entartet, Gier und Eigenliebe haben zum Bürgerkrieg geführt. Die Ungleichheiten auf sozialer und politischer Ebene waren aus der bürgerlichen Gesellschaft entstanden, da diese Ungerechtigkeit beinhaltete. Nach Rousseau muß jedoch die bürgerliche Gesellschaft nicht unbedingt zur Ungleichheit führen. Sittlichkeit ist die Gewährleistung der Übereinstimmung von Gerechtigkeit und Interesse.
Der "Contrat social"
Während bei Hobbes reines Interessenkalkül den Menschen in den Staat treibt, fügt Rousseau noch den Faktor "Gerechtigkeit" hinzu. Diese Interesse bedeutet nicht nur Partikularinteressen (eigener Nutzen), sondern er schließt auch das Gemeinwohl mit ein. Das ist bei Hobbes nicht möglich: die andauernde Kriegsbereitschaft daes statischen Menschen ist die Existenzberechtigung für den Souverän bei Hobbes´ Vertragstheorie. Bei Rousseau ist die Aufhebung des Partikularinteresses in das Gemeinwohl möglich, weil
- zwar Interessenkonkurrenz besteht, aber
- auch eine Interessenübereinstimmung existiert.
Der anthropologischen Statik von Hobbes stellt Rousseau eine anthropologische Dynamik gegenüber, der Mensch entwickelt sich, die Bedingung dafür ist der Drang zur Vervollkommnung (perfectibilité). Diese Möglichkeit zur Veränderung bietet zwei Optionen:
- Unheilsgeschichte ( 2.Diskurs über die Ungleichheit - endet im Bürgerkrieg)
- Heilsgeschichte (Gesellschaftsvertrag "Contrat social" - friedliches Miteinander)
Der Hauptzweck des Staates bei Rousseau ist die Gewährleistung von Sicherheit und Freiheit (bei Hobbes nur Sicherheit, dafür ergibt sich daraus die Freiheit im Privatleben, bei John Locke Sicherheit und Eigentum). Rousseau geht von der menschlichen Norm aus: "Der Mensch ist frei geboren...", und führt zur politischen Gegenwart: "...doch überall liegt er in Ketten." Daraus folgt, dass die politische Gegenwart illegitim ist.
Die Möglichkeit der Freiheitssicherung liegt in der Partizipation, alle Einzelnen am Staat teilhaben zu lassen. Er unterscheidet zwischen dem bourgeois (sozialer Bürger mit Besitz, Titel, etc.) und dem citoyen (politischer Bürger). Bei der Entstehung des Staates werden die Menschen zu citoyens, nur diese Form der Bürgerlichkeit interessiert ihn.
Die Existenz des Bürgers verdankt sich der Staatsgründung, die gedankliche Voraussetzung dazu ist, dass der Mensch in dem Staat frei bleiben will. Das wird eben dadurch möglich: die Metamorphose beim Übergang vom Naturzustand in den Staat macht den Menschen zum Bürger.
Das ändert auch die Interesen und Verhaltensweisen des jetzigen "Bürgers":
- Gerechtigkeitssinn statt Instinkt
- Vernunft und Sittlichkeitsempfinden statt Ausleben der Triebe
Es gibt also im Gegensatz zu Hobbes´ gebildeten Institutionen zur (auch gewalttätigen) Sicherung der Überlebens eine charakterliche Metamorphose des Menschen durch die Staatsgründung. Die Vernunft führt dazu, dass der Mensch nicht mehr nur seinen Eigennutzen sieht, sondern auch das Gemeinwohl miteinbezieht. Rousseau (im Gegensatz zu Hobbes und Locke) vollzieht damit eine Aufwertung des Staates, die vielen Einzelnen werden ein Ganzes, ähnlich dem "corpus christi" in der katholischen Kirche.
Damit ensteht "Primat der Gemeinschaft": das Individuum verschwindet zwar nicht, kann aber auch nicht das tun, was es möchte. Die Freiheit besteht darin, dass der Bürger unter seinen selbst auferlegten Gesetzen lebt: keine Fremdherrschaft!
Ähnlich wie bei Hegel: Sittlichkeit ist das allgemeine Wollen. Das bedeutet also, dass das Streben nach Freiheit vernünftig ist, das ist Demokratie. Diese Freiheit hat allerdings einen Preis: die absolute Regelkonformität, eine Art Unterwerfung, die bis ins Privatleben geht. Bei Hobbes muß der Staat Sicherheit gewährleisten, tut er das nicht, braucht man nicht zu gehorchen. Das Privatleben und die persönliche Einstellung ist dafür irrelevant. Bei Rousseau müssen die citoyens alle gleich denken und das Gleiche anstreben. Denn auch persönliche Gedanken und das Privatleben müssen auf das Gemeinwohl abgestimmt sein. Der Einzelne muß sich in jeder Lebensituation vorstellen, einer von uns allen zu sein. Daraus folgt natürlich auch, dass die Gesetze mit diesem "volonte generale" übereinstimmen müssen, was ja die Freiheit gewährleistet. Jeder will dann diese Gesetze, sie sind gut und gerecht. Der Feind des citoyens ist der bourgeois, da er nur sein eigenes, ökonomisches Interesse vertritt.
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