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e-politik.de - Home  Brennpunkt  Politik in Deutschland   Deutscher Bundestag aktuell


Stunde der Entscheidung

Autor :  Michael Kolkmann
E-mail: redaktion@e-politik.de
Artikel vom: 14.11.2001

Die Vertrauensfrage: Michael Kolkmann skizziert den Ablauf des Verfahrens und blickt zurück in die Vergangenheit der Vertrauensfrage.


Die Nachricht kam nicht unerwartet, aber die Überraschung im politischen Berlin überwog dann doch: Bundeskanzler Gerhard Schröder will die Vertrauensfrage stellen. Damit soll eine eigene rot-grüne Mehrheit zum Bundeswehreinsatz in der Region Afghanistan sichergestellt werden.

Was ist die Vertrauensfrage?

Ist der Bundeskanzler der Meinung, im Bundestag über keine sichere Mehrheit mehr zu verfügen, kann er nach Artikel 68 des Grundgesetzes eine so genannte "Vertrauensfrage" stellen. Wird ihm seitens des Bundestages das Vertrauen verweigert, ohne dass der Bundestag einen neuen, anderen Kanzler wählt, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Die Entscheidung über eine Auflösung des Bundestages ist für den Bundespräsidenten jedoch eine politische Entscheidung, d.h. er ist nicht gezwungen dies zu tun.

Die Vertrauensfrage soll in einer undurchsichtigen politischen Situation - zumindest formal - für Klarheit sorgen. Sie zwingt die Abgeordneten des Bundestages dazu, Stellung zu beziehen. CDU/CSU und FDP haben dies bereits getan. Sie haben angekündigt, gegen Schröder stimmen zu wollen. Jetzt liegt es allein an der rot-grünen Koalition. Entweder stützt sie Schröder mit einem Vertrauensbeweis oder: die Koalition ist am Ende. Dies wäre der Fall, wenn mehr als sieben Abgeordnete der Regierungskoalition gegen Schröder votierten.

Präzedenzfälle

Drei Mal ist bisher in der Geschichte der Bundesrepublik die Vertrauensfrage gestellt worden. Zum ersten Mal hat Willy Brandt 1972 davon Gebrauch gemacht. Nach einem gescheiterten konstruktiven Misstrauensvotum gegen ihn wollte er über die Vertrauensabstimmung eine Neuwahl des Bundestages erreichen. Das Kabinett stimmte dabei nicht mit ab, um so die vorgezogenen Neuwahlen sicher zu ermöglichen. Die Neuwahlen sollten die Patt-Situation zwischen Regierung und Opposition - beide verfügten im Bundestag über 248 Stimmen - überwinden. Es gelang. Die SPD wurde stärkste Fraktion.

Ein zweites Mal hat Helmut Schmidt 1982 die Vertrauensfrage gestellt, als sich Differenzen zwischen den Koalitionspartnern SPD und FDP, vor allem in haushaltspolitischer Hinsicht, immer deutlicher abzeichneten. Der Bundestag sprach sich für Schmidt aus. Da sich die Auflösungserscheinungen der sozialliberalen Koalition jedoch fortsetzten, wurde er ein paar Monate später abgewählt.

Helmut Kohls Strategie

Ein drittes Mal hat Helmut Kohl die Vertrauensfrage gestellt, nachdem er zum Bundeskanzler gewählt worden war. Wie Willy Brandt wollte Kohl so eine Auflösung des Bundestages erreichen und Neuwahlen erzwingen. Eine auch verfassungsrechtlich umstrittene Strategie: Die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP, die kurz zuvor Kohl noch zum Kanzler gewählt hatten, sprachen bei dieser Abstimmung dem Kanzler das Vertrauen nicht aus und enthielten sich der Stimme.

Ein Grenzfall, denn staatsrechtlich gilt die ungeschriebene Voraussetzung, dass der Bundestag nur aufgelöst werden darf, wenn das Parlament dem Kanzler tatsächlich nicht mehr vertraut. Ein Weiterregieren also politisch nicht mehr gewährleistet ist. Kohls Vorgehen wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht mit vier zu zwei Stimmen für verfassungsmäßig erklärt. Es gab Neuwahlen. Kohls Position wurde dabei gestärkt.

Dass Gerhard Schröder die