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e-politik.de - Artikel
( Artikel-Nr: 874 )Harry Potter - Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz Autor : Redaktion e-politik.de In einem Schreiben an die bayerische Gemeinde Ismaning beanstandet das Landratsamt München den mitternächtlichen Verkauf des vierten Harry Potter Buches.
Landratsamt München an die Gemeinde Ismaning (Oktober 2000):
Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz; mitternächtlicher Verkauf des
Harry-Potter-Buches Sehr geehrte Damen und Herren, in der Nacht von 13. auf 14. Oktober 2000 haben in etlichen
Buchhandlungen mitternächtliche Lesungen und Verkäufe des vierten Bandes der
Harry-Potter-Reihe stattgefunden. Bitte teilen Sie uns bis 15. 11. 2000 mit, -wie viele Buchhandlungen haben in Ihrem Zuständigkeitsbereich den
nächtlichen Verkauf durchgeführt (und damit gegen das Ladenschlussgesetz
verstoßen)? Nennen Sie Namen und Anschriften der Buchhandlungen sowie den Namen
des Geschäftsinhabers. - Haben Sie Maßnahmen getroffen, um künftige Verstöße dieser Art
(zum Beispiel beim Erscheinen der nächsten Bände der Harry-Potter-Reihe) zu
verhindern? Wenn ja, welche? Bitte halten Sie den Termin zuverlässig ein, und berücksichtigen
Sie bei schriftlicher Antwort die Laufzeiten im Postaustausch. Eine
Fristverlängerung können wir nicht gewähren, da wir selbst wiederum der Regierung von
Oberbayern berichten müssen und terminlich gebunden sind. Vielen Dank für
Ihre Mühe! Landratsamt München
E-mail: redaktion@e-politik.de
Weiterführende Links:
Die Antwort der Gemeinde Ismaning: http://www.e-politik.de/beitrag.cfm?Beitrag_ID=873
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