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Die Europäische Union - Grundlagen

Die Europäische Union - Chronologie + Organe

Autor :  Politisches Studium
E-mail: redaktion@e-politik.de

Alles auf einen Blick: Der Handkatalog zur Europäischen Union. Der Stand des Skripts liegt im Jahr 1998!


A.Chronologie

1949 Gründung des Europarates

1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montan-Union)
Mitglieder: BRD, F, I, NED, B, LUX

1952 EVG-Vertrag (Scheitern 1954)

1957 Römische Verträge: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft/ Atomgemeinschaft
In der Präambel des EWG-Vertrags werden die zentralen Ziele der nächsten Jahrzehnte formuliert   (Zusammenschluß, Frieden, Wirtschaft, ....)

1966 Luxemburger Kompromiß: Geplante Mehrheitsentscheidung wird durch Veto- Recht unterlaufen (Frankreich: "Politik des leeren Stuhls")

1968 Vollendung der Zollunion der EWG

1973 Beitritt Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreiches

1979 Inkrafttreten des Europäischen Währungssystems: ECU, Wechselkurs- und Interventionssystem (Leitkurs), verschiedene Kreditmechanismen

1981 Beitritt Griechenlands

1983 "Feierliche Deklaration zur Europäischen Union": Allgemeine Ziele einer solchen Union

1986 Beitritt Spaniens und Portugals

1987 Einheitliche Europäische Akte: Reformschritt - Mehrheitsentscheidung im MR und mehr Mitwirkungsrechte für das EP/ Verwirklichung des Binnenmarktes bis’92.

1992 Maastrichter Vertrag: Umfassende Reform des Gemeinschaftsrechtes
Vollendung des Binnenmarktes der EG: "Vier Freiheiten" - Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr

1995 Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands

1996 Amsterdamer Vertrag: Institutionelle Reform
 

B. Europäische Komission

Ziele:
1. Gewährleistung des Funktionierens und der Entwicklung des Gemeinsamen Marktes
2. Vertretung der Gemeinschaftsinteressen der EU nach innen und nach außen

Ä Kollegialorgan mit unabhängiger Stellung

Komission besteht aus 20 Komissaren und 1 Präsident; jedes Land stellt mind. 1 Komissar. Jeder Komissar hat ein Aufgabengebiet.
Die Komissare werden von den Regierungen vorgeschlagen und die Komission als Ganzes vom EP angenommen.

Aufgaben:
1. Exekutive - Ausführung und Kontrolle der Gemeinschaftspolitik aufgrund von Beschlüssen des MR
2. Vertretung der EU in internationalen Organisationen
3. Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinschaftspolitik (Initiativrecht)

Abstimmungsverfahren: Die Komission stimmt (nach außen) immer einheitlich zu; wie der Konsens zustande kommt, ist nicht geregelt
 

C. Europäisches Parlament

Seit 1979 direkt von der Bevölkerung gewählt; parlamentarisches Organ der EU; 626 Abgeordnete verteilt nach Bevölkerungsgröße und politischer Ausgewogenheit (Verhältnis Abgeorneter : Bevölkerung in der BRD 1 : 800.000, in LUX 1 : 65.000)

Die politischen Fraktionen entsprechen der Parteizugehörigkeit und nicht der Nationalität.

Aufgaben:
1. Zunehmende Mitwirkung bei der Gesetzgebung (Anhörung, Zusammenarbeit, Mitentscheidung, Zustimmung)
2. Budgetrechte - Entscheidung über den Haushalt (zusammen mit MR)
3. Kontrollrechte - Kontrolle der Komission (Mißtrauensantrag)/ Zustimmung zur Einsetzung der Komission/ nichtständiger Untersuchungsausschuß

Abstimmungsverfahren: Einfache Mehrheit, bei wichtigen Entscheidungen nach entsprechenden Bestimmungen
 

D. Ministerrat

Jeder Mitgliedsstaat hat einen Sitz; je nach Sachgebiet treffen sich die Fachminister
Präsidentschaft wechselt alle 6 Monate; die Präsidentschaft beruft den Rat ein (Initiativrecht) und vertritt die EU nach außen

Aufgaben:
1. Ebene der nationalen Interessensvertretung
2. Exekutive und Legislative Funktion: Gesetzgebung zusammen mit EP/ Abstimmung und Überwachung der nationalen Wirtschaftspolitik/ GASP

Abstimmungsverfahren: Je nach Vertragsartikel einstimmig, mit qualifizierter Mehrheit oder einfacher Mehrheit. Mehrheitsentscheidungen haben zugenommen, im vergemeinschafteten Bereich wird fast immer mit qualifizierter Mehrheit entschieden.
 

E. Europäischer Rat

Mitglieder: Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der Komission (allerdings ohne Stimmrecht); Treffen zweimal im Jahr

Aufgaben: Oberste Entscheidungsinstanz; es geht vor allem um Zukunftsfragen (allg. pol. Zielsetzung) und neue Impulse

Abstimmungsverfahren: Beschlossen wird im Konsensverfahren (keine vorgeschriebenen Abstimmungsverhalten)
 

F. Europäischer Gerichtshof

15 Richter, aus jedem Mitgliedsstaat einer

Entscheidungen sind für nationale Gerichte bindend; Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge; Zuständigkeit nur in der ersten Säule

Dieses studentische Skript erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist keine Garantie zum Bestehen irgendwelcher Prüfungen. e-politik.de ist bemüht, die Skripten ständig zu aktualisieren und inhaltlich zu bearbeiten.





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