e-politik.de - Artikel  ( Artikel-Nr: 798 )


50 Jahre Bundesamt für Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutzbericht 1999

50 Jahre Wachsamkeit - Pleiten und Erfolge beim Verfassungsschutz

Autor :  Nina Bludau
E-mail: redaktion@e-politik.de

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) feierte am 24. Oktober seinen 50. Geburtstag. Anlässlich des Jubiläums informiert e-politik.de über die Geschichte, Aufgabenbereiche und Funktionen des BfV. Nina Bludau fasst zusammen.


Erste Schritte...

Schon die Entstehung der deutschen Verfassung stand unter einem hohen Erfolgsdruck: Der Schatten der Vergangenheit lag über der Republik und noch dröhnten Goebbels Worte in deutschen wie alliierten Ohren: "Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selbst stellte, durch die sie vernichtet wurde." Das war das Erbe, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 28. September 1950 in Köln gegründet wurde, eine Institution zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

...und Stolpersteine

Doch schon mit dem ersten Präsidenten ging einiges schief: der britisch protegierte Otto John flüchtete in die DDR, wurde wegen Landesverrats verurteilt, und es gelang ihm vor seinem Tod nicht mehr zu beweisen, dass er dort unfreiwillig festgehalten wurde. Doch er war nicht die einzige Skandalfigur: Hubert Schrübbers heuerte ehemalige NS-Amtsträger an, Richard Meier folgte zur falschen Zeit dem Lockruf eines weiblichen Wesens, Heribert Hellenbroich wurde die Tiedge-Affäre angelastet und der vom BKA gesuchte Waffenhändler Holger Pfahls versteckte sich quasi in der Höhle des Löwen. Dann gab es zum Beispiel 1990 auch noch schwierige Umstände, denn plötzlich fehlte das Hauptfeindbild Stasi und das BfV hatte es verpasst, zur rechten Zeit ein derartiges Szenario zu erkennen. Alles nicht so einfach. Aber es gibt ja auch viel zu tun.

Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche

Die generelle Aufgabe des BfV ist der Schutz der Freiheit und der Demokratie in der Bundesrepublik. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter des BfV die meiste Zeit Informationen über sicherheits- und demokratiegefährdende Bewegungen sammeln und auswerten. So werden alle Aktivitäten bezeichnet, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder gegen den Bestand und die Sicherheit von Bund und Ländern gerichtet sind. Zudem arbeitet das BfV an der Erkennung und Verhinderung geheimdienstlicher Aktivitäten fremder Mächte (Spionagebekämpfung). Dazu gehören auch der Schutz und die Überwachung vertraulicher Materialien und Unterlagen für Staat oder Industrie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf weder einer Polizeidienststelle angegliedert werden, noch Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder Beschlagnahmungen durchführen. Die zusammengetragenen Informationen dienen also sozusagen nur der Justiz oder der Bundes- bzw. den Länderregierungen. Diese leiten dann die entsprechenden Aufklärungs- bzw. Verbotsmaßnahmen in die Wege.

Ein kontrolliertes Frühwarnsystem

Für all das sind Menschen zuständig, also passieren auch Fehler, wie zum Beispiel 1977 eine illegale Verwanzung des angeblich RAF-sympathisierenden Physikers Traube oder 1963, als man alliierte Dienste einsetzte, um das Abhörverbot zu umgehen. So was kann passieren, es zeigt aber auch die Notwendigkeit von Kontrollen in dem sensiblen Bereich bürgerlicher Privatsphäre. Ein Teil dieser Kontrolle ergibt sich aus der Zusammenarbeitspflicht mit den vom BfV autark operierenden Verfassungsschutzbehörden der Länder, da diese wiederum von ihren Parlamenten kontrolliert werden. Es gibt mehrere Kontrollebenen: der parlamentarisch verantwortliche Innenminister, das Parlament und die Kontrolle durch den Bundes- bzw. Landesbeauftragten für Datenschutz. Jede Abhöraktion muss von der sogenannten "G 10"-Kommisssion genehmigt werden, das gleichnamige "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" erlaubt dieses nur in sehr seltenen Fällen von Terrorismus- oder Spionageverdacht.

Erzielte Erfolge

Und sie sind auch erfolgreich in ihrem Metier:
Rund 7000 Spione wurden bereits enttarnt, und die Informationssuche allein der letzten 20 Jahre führte unter anderem zum Verbot von bisher 22 rechtsextremistischen Organisationen. Und die Enttarnung beispielsweise einer palästinensischen Terrorgruppe verhinderte einen durch Sprengsätze geplanten Flugzeugabsturz.

Ein administrativer Erfolg ist auch die Webpage seit 1996. Zwischen 20.000 und 40.000 User klicken monatlich auf die Seite, um sich über die Arbeit des BfV zu informieren. Das alles zeigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz noch lange nicht ausgedient hat. Erst jetzt werden wieder Information zu dem geforderten NPD-Verbot von ihnen erwartet.
Wer sich für die Arbeiten des BfV genauer interessiert, findet ausführliche Beschreibungen in den Jahresberichten auf der Webpage.

Foto: Copyright liegt beim Bundesamt für Verfassungsschutz




Weiterführende Links:
   Bundesamt für Verfassungsschutz: http://www.verfassungsschutz.de
   Landesämter für Verfassungsschutz: http://www.verfassungsschutz.de/lfv/index.html


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