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e-politik.de - Artikel
( Artikel-Nr: 1137 )Der Himmel wartet schon - Mord oder Erlösung? Autor : Nina Bludau Die Niederlande sind das erste Land mit Euthanasiegesetz. Seitdem
streiten in Deutschland Politik, Kirche und Volk um selbstgewolltes Sterben. Ein Kommentar von Nina Bludau. Rechtliche Klarheit Die niederländischen Ärzte atmen auf. Am 10. April 2001 beschloss die erste Kammer des Parlaments mit 46 von 75 Stimmen das europaweit erste Euthanasiegesetz. Die deutsche Moral schreit empört auf Im deutschen Nachbarländern stößt diese Entscheidung auf Protest. Nicht nur die Kirche, die auch in den Niederlanden vor Missbrauch warnt, auch deutsche Politiker können es kaum fassen.
Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Jochen Borchert, nannte das Gesetz eine "vehemente Verletzung des Rechts auf die
Unantastbarkeit der Menschenwürde" und warf den Niederländern sogar vor, Entsorgung der Patienten vor Versorgung zu stellen. Auch SPD-Bundesjustizminsterin Herta Däubler-Gmelin schliesst eine derartige
Entscheidung für Deutschland aus: "Wir müssen unsere Anstrengungen darauf verwenden, Menschen in Würde und ohne Leiden sterben zu lassen,
und nicht die Gedanken darauf verschwenden, ob wir Euthanasie zulassen."
Die Vergangenheit Vergangenheit sein lassen
Die Gegenstimmen kommen zumindest in Deutschland nicht von ungefähr.
Unter dem Vorwand der Euthanasie wurden im Dritten Reich unzählige Morde begangen. Es stellt sich die Frage, ob dieses Argument im Jahre 2001immer noch bei der Debatte ausschlaggebend sein darf. Ob wegen Alter oder Krankheit, in Krankenhäusern und Altenheimen leiden viele Patienten gegen ihren Wunsch. Denn wenn sie sich den Tod ersehnen, bringen sie Angehörige und Ärzte in eine unangenehme Situation.
Realitätsferne Politik
Euthanasie birgt sicherlich die Gefahr des Missbrauchs. Eine Gefahr, die man auch mit noch so guten Formulierungen nur schwer ausschliessen kann.
Im Zeitalter von Krebs,
AIDS und anderen langwierigen, schmerzhaften Krankheiten wird das Leiden der Patienten dennoch lieber künstlich erhalten, als ihrem eigenen Wunsch
Folge zu leisten. Weil es gegen das Gesetz verstößt. Aber wo ist das Gesetz, wenn ein Krebspatient oder ein Kriegsveteran jahrelang dahinsiechen? Wo ist das Gesetz, wenn jene einzig betroffene Person beschließt, das Leben lieber kurz und schmerzlos zu
verlassen, als weiteres Leiden zu ertragen? Es hält die Moral aufrecht. Aber für wen?
E-mail: redaktion@e-politik.de
Bislang wurde dort aktive Sterbehilfe zwar geduldet, aber es war dennoch eine Gratwanderung. Denn bis jetzt
unterlag aktive Sterbehilfe immer noch dem gesetzlichen Tötungsverbot.
Die Verabschiedung des Gesetzes klärt die Fronten: Wenn die Patienten
mehrmals den Wunsch zu sterben äussern, wird ein dafür geschulter Kollege zu Rate gezogen. Jeder Fall muss einem Ausschuss gemeldet werden, in
dem mindestens ein Arzt, ein Jurist und ein Experte sitzen. Die Justiz wird nur noch dann eingeschaltet, wenn dieser Ausschuss Zweifel hat.
In Würde sterben lassen? Welche Würde steht denn über dem eigenen Wunsch?
Schließlich endet das Selbstbestimmungsrecht der Bürger bei der Entscheidung über Leben und Tod der eigenen Person. Die Kirche verurteilt Selbstmord, das heisst, auch unter grossen Schmerzen und bei nur noch geringer Lebenserwartung muss man durchhalten. Denn Sterben darf man nicht.
Aber ist das Grund genug, die Augen vor der realen Welt zu verschliessen?
70% der deutschen Bürger sind für die Entscheidungsfreiheit, die unsere Demokratie auf ihre Fahnen geschrieben hat.
Weiterführende Links:
´Euthanasie` - im Lexikon der Philosophie: http://www.phillex.de/euthanas.htm
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