e-politik.de - Artikel  ( Artikel-Nr: 1921 )


Das transatlantische Verhältnis

Flagge der Europäischen Union

Europa, die USA und das Weltstrafgericht

Autor :  Markus Kink
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Die EU ringt sich zu einer gemeinsamen Haltung in Sachen Weltstrafgericht durch. Bilaterale Verträge mit den USA, die deren Bürgern Immunität vor dem ICC zusichern, sind weiterhin zulässig. Ein Kommentar von Markus Kink.


Europäische Staaten dürfen bilaterale Verträge mit den USA schließen, die US-Bürgern Immunität vor dem Weltstrafgericht (ICC) garantieren. Sicherlich, es gibt Einschränkungen. In der Hauptsache sind nur solche Verträge zulässig, die die Immunität "gesandter" amerikanischer Staatsbürger garantieren. Das wären Politiker und Beamte, aber auch Soldaten und Diplomaten.

Wegen völkerrechtlicher Verfehlungen könnten also nur diejenigen vor dem ICC angeklagt werden, die im Normalfall gar nicht in die Verlegenheit kommen, Straftaten völkerrechtlicher Art zu begehen. Im Kern hat sich die Europäische Union somit wieder in diplomatischen Floskeln verloren und Zeichen ausgesandt, die den Status des ICC aufweichen.

Der Doppelagent

Großbritannien kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Seit geraumer Zeit agiert das Königreich als eine Art Doppelagent: hin und her gerissen, manchmal so scheint es unentschlossen, zwischen seiner geographischen Zugehörigkeit zu Europa und seiner transatlantischen Freundschaft zu den USA. Das hat sowohl Vor- als auch Nachteile.
Wenn es darum geht, den diplomatischen Faux-pas eines europäischen Staates gegenüber Washington zu bereinigen und ein gutes Wort für ihn einzulegen, der das Klima normalisiert, erweist sich diese Rolle als nutzbringend, macht Großbritannien zum Joker der EU.
Geht es aber darum, eine europäische Haltung gegenüber Amerika zu vertreten, dann agiert London als trojanisches Pferd. Es verwandelt sich vom Joker zum schwarzen Peter und hindert die Europäer daran, wie im jüngsten Fall, eine richtige und völkerrechtlich bahnbrechende Einrichtung wirksam zu verteidigen.

Signal an die Welt

Es wäre wichtig gewesen, dass die EU in der Frage der bilateralen Verträge eine starke, kompromisslose Position vertritt. Die USA wollen möglichst viele Staaten dazu bewegen, jene anfangs genannten Verträge abzuschließen. Dabei schrecken sie nicht davor zurück, insbesondere kleinere Staaten massiv unter Druck zu setzen, indem sie mit Wirtschaftsboykott oder Kürzung von Hilfen drohen.

Diese kleinen Staaten hätten ein unzweideutiges "Ja" aus Europa gebraucht, nach dem sie sich hätten richten können. Die EU hätte die Möglichkeit gehabt, mit ihrem "Ja" den Status des ICC zu festigen. Mit ihrer gemeinsamen Erklärung haben die EU-Außenminister jedoch das ICC massiv geschwächt.

Im Namen des Völkerrechts

Nur dieses eine Mal wäre es wichtig gewesen, Profil zu zeigen und den europäischen Weg zu gehen. Auch wenn das bedeutet hätte, die amerikanischen Verbündeten zu verärgern.
Es wäre wichtig gewesen, den USA klar zu machen, dass weder sie noch ihre Bürger über internationalem Recht stehen.
Es wäre wichtig gewesen, ein deutliches Signal zu setzen, dass die politikwissenschaftlichen Theorien von der Anarchie des internationalen Systems endgültig überholt sind, dass Recht und Ordnung Einzug gehalten haben. Es wäre wichtig gewesen, dass Europa, das sich selbst als Bastion von Recht und Moral versteht, auch endlich so handelt.

Denn wer in allen internationalen Gremien mehr Gewicht und Mitsprache verlangt - und zweifelsohne bekommen muss - der sollte endlich damit anfangen, seinen eigenen Standpunkt zu vertreten, um später nicht unglaubwürdig zu werden. Denn immerhin entspringt der Weltstrafgerichtshof, den die Europäer nun schrittweise verraten, ihrer eigenen Idee.





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