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Der Bundesrat

Der Deutsche Bundesrat

Autor :  Politisches Studium
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Der Deutsche Bundesrat institutionalisiert den Föderalismus der Bundesrepublik. Als Zweite Kammer verleiht er den Bundesländern politisches Gewicht.


Bundesrat = Repräsentant des föderativen Prinzips (Trägt zum System von "Checks and Balances" bei)

A. Grundgesetzbestimmungen:

"Bundesrat als Repräsentant der Landesregierungen ein spezifisch deutsches, nahezu einzigartiges Organ in der Welt" (Eschenburg - der Eschenburg, genau der).
 

B. Zusammensetzung (nach Artikel 51,2 GG):


C. Regelung der Stimmenverteilung (neu seit Einigungsvertrag):


D. Reichweite des Bundesrates:

GG: "Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit". + seit Artikel 92 Artikel 50 GG.: In Angelegenheiten der EU Mitwirkungsrecht. - Spezifizierung der Kompetenzen erfolgt an anderen Stellen des GG.

Zustimmungsbedürftige Gesetze:

Bei allen übrigen G´s hat der Bundesrat nur das Recht zum Einspruch.
Insgesamt seit 1949 50% aller Gesetze zustimmungspflichtig, bei weiteren 10% Streit darüber verfassungsrechtlicher Grabenkrieg (Grenzen der Zustimmigkeitimmer noch umstritten).

Fazit: "Vetomacht des Bundesrates reicht soweit, daß ohne ihn ein Regieren in der BRD nicht möglich" scheint (Rudzio). Nicht im Sinne der Verfassungsväter im parlamentarischen Rat: unlösbare Regierungskrise scheint möglich.
 

E. Mehrheiten im Bundesrat:

Drei unterschiedliche Konstellationen möglich:


Insgesamt: Zurücktreten der bundesstaatlichen hinter die parteipolitischen Komponente.

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