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( Artikel-Nr: 500 )Der Deutsche Bundesrat
Autor : Politisches Studium
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Der Deutsche Bundesrat institutionalisiert den Föderalismus der Bundesrepublik. Als Zweite Kammer verleiht er den Bundesländern politisches Gewicht.
Bundesrat = Repräsentant des föderativen Prinzips (Trägt zum System von "Checks and Balances" bei)
A. Grundgesetzbestimmungen:
"Bundesrat als Repräsentant der Landesregierungen ein spezifisch deutsches, nahezu einzigartiges Organ in der Welt" (Eschenburg - der Eschenburg, genau der).
B. Zusammensetzung (nach Artikel 51,2 GG):
C. Regelung der Stimmenverteilung (neu seit Einigungsvertrag):
GG: "Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit". + seit Artikel 92 Artikel 50 GG.: In Angelegenheiten der EU Mitwirkungsrecht. - Spezifizierung der Kompetenzen erfolgt an anderen Stellen des GG. Zustimmungsbedürftige Gesetze: Bei allen übrigen G´s hat der Bundesrat nur das Recht zum Einspruch. Fazit: "Vetomacht des Bundesrates reicht soweit, daß ohne ihn ein Regieren in der BRD nicht möglich" scheint (Rudzio). Nicht im Sinne der Verfassungsväter im parlamentarischen Rat: unlösbare Regierungskrise scheint möglich. E. Mehrheiten im Bundesrat: Drei unterschiedliche Konstellationen möglich: Dieses studentische Skript erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist keine Garantie zum Bestehen irgendwelcher Prüfungen. e-politik.de ist bemüht, die Skripten ständig zu aktualisieren und inhaltlich zu bearbeiten.
D. Reichweite des Bundesrates:
Insgesamt seit 1949 50% aller Gesetze zustimmungspflichtig, bei weiteren 10% Streit darüber verfassungsrechtlicher Grabenkrieg (Grenzen der Zustimmigkeitimmer noch umstritten).
Insgesamt: Zurücktreten der bundesstaatlichen hinter die parteipolitischen Komponente.