e-politik.de - Artikel  ( Artikel-Nr: 498 )


Der Bundestag

Der Deutsche Bundestag

Autor :  Politisches Studium
E-mail: redaktion@e-politik.de

Was die Erste Kammer darf und wie sie aufgebaut ist.


Definition und Grundzüge einer parlamentarischen Demokratie:


A. Organisation des Bundestages

1. Abgeordnete

2. Fraktion

3. Ausschüsse

4. Plenum

5. Bundestagspräsident

6. Ältestenrat


B. Aufgaben des Bundestages

1. Wahlfunktion

2. Gesetzgebungsfunktion

3. Kontrollfunktion

4. Artikulationsfunktion

5. Willensbildungsfunktion


Die ersten beiden Funktionen sind vor allem Instrumente der Mehrheit, die Funktionen 3 und 4 werden dagegen hauptsächlich von der Opposition übernommen.
 

C. Aufgaben und Organisation der Bundesregierung

Die Regierung besteht aus dem Kanzler und den Ministern. Der Kanzler wird mit absoluter Mehrheit vom Bundestag gewählt und ernennt anschließend die Minister.

Der Regierung unterliegt die Staatsführung
Steuerungsfunktion: Sie stellt Regierungsprogramme auf und verwirklicht diese
Durchführungsfunktion: Sie ist beteiligt an der Ausführung von Bundesgesetzen

Die Arbeit der Regierung ist im wesentlichen nach vier Prinzipien organisiert, wobei die Grenzen zwischen den einzelnen Prinzipien vor allem vom Durchstzungsvermögen der beteiligten Personen abhängen:

1. Kanzlerprinzip

2. Kabinettsprinzip

3. Ressortprinzip

4. Koalitionsgespräche und -runden


D. Die BRD - Eine Kanzlerdemokratie ?

Verfassungsgrundlagen: Das GG legt bestimmte Vorschriften fest, die Bedingungen für eine Kanzlerdemokratie sind aber nicht nur vom GG abhängig und ändern sich laufend.
Alleiniges Recht der Kabinetts- und Ressortbildung

Was ist Kanzlerdemokratie?

Charakteristik der Kanzlerdemokratie:

Diskussionspunkte:


E. Der Gesetzgebungsprozeß

Verfahren, die dem Gesetzgebungsprozeß vorausgehen:

Eigentlicher Gesetzgebungsprozeß:


Der Bundestag ist eine Mischform zwischen reinen Rede- und Arbeitsparlamenten!

Rolle der Ausschüsse:

Grenzen parlamentarischer Entscheidung:

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