e-politik.de - Artikel  ( Artikel-Nr: 492 )


Das Bundesverfassungsgericht

Die Organisation des Bundesverfassungsgerichts

Autor :  Politisches Studium
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Wie das Gericht aufgebaut ist und wer die Richter ernennt und auswählt.


Da das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe die letzte Instanz ist, wenn es um die Einhaltung des Grundgesetzes geht, ist es für die Demokratie und den Rechtsstaat von sehr großer Bedeutung. Das BVG und die Verfassungsgerichtsbarkeit spiegelt wider, daß es demokratische Prinzipien gibt, die der Verfügung der Demokratie selbst entzogen bleiben. Demokratie wird nicht als bloße Mehrheitsherrschaft verstanden, bestimmte Prinzipien können nicht geändert werden.

Wenn aber das BVG die letzte Instanz, die über die Einhaltung der Prinzipien des Grundgesetzes wacht, ist, so ist es von entscheidender Bedeutung, wie das BVG zusammengesetzt und organisiert ist:

Der besonderen Bedeutung des BVG wird auch bei der Richterwahl Rechnung getragen:

Wer BVG-Richter werden will, muß:

Ernannt werden die Richter des BVG nach ihrer Wahl vom Bundespräsidenten. Das Richteramt:

Jeder Senat hat drei Kammern zu je drei Richtern. Diese entscheiden über die Zulassung einer Klage und können Klagen auch schon stattgeben, wenn entsprechende Urteile bereits früher gefällt worden sind. Allerdings gilt letzteres nur für die Aufhebung von Gerichtsurteilen und Akte der Exekutive. Wenn Verfassungsbeschwerden unzulässig sind, so können sie abgelehnt werden. Gleiches gilt, wenn Verfassungsbeschwerden keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben oder irrelevant sind. Lehnt eine Kammer die Klage nicht ab, so entscheidet der Senat als Ganzer, ob er den Fall bearbeitet. Mindestens zwei Richter müssen dafür sein.

Urteile werden mit einfacher Mehrheit gefällt, bei quasi-strafrechtlichen Verfahren mit Zweidrittelmehrheit. Hat ein Richter eine abweichende Meinung zum Urteil, so kann er diese dem Urteil beifügen.

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