e-politik.de - Artikel  ( Artikel-Nr: 2087 )


Irak

Waage und Wueste

Recht, Macht, Moral

Autor :  Christian Peters
E-mail: redaktion@e-politik.de

Das Recht scheint beim Irak-Krieg auf Seiten der Kriegsgegner zu sein. Die Moral sowieso. Liegen die Dinge wirklich so einfach? Ein Essay von Christian Peters.


Bush und Blair stehen weltweit in der Kritik. Mehr noch. Sie stehen am Pranger. Wie es scheint, stimmt der Großteil der Staaten und der Weltbevölkerung in ihrem Urteil überein: Amerikaner und Briten machen sich mit ihrem Krieg gegen Saddam Hussein eines barbarischen Akts schuldig. Und die deutschen Antikriegsdemonstranten liefern dazu die historischen Parallelen: "Bush nach Nürnberg" oder "Dresden, Coventry, Bagdad" lesen wir auf ihren Plakaten.

Bush als der Totengräber der UN?

Da sich die deutschen Medien solche Plattitüden nicht leisten können, bedienen sie sich anderer Bezugssysteme, um ihre Bewertung des Feldzugs zu stützen. Neben der humanitären Situation ist der Verweis auf die rechtliche Dimension des Irakkrieges dabei am beliebtesten. Das Urteil fällt immer gleich aus: Schuldig. Der Bagdadfeldzug ist ein illegaler Angriffskrieg und verletzt als solcher Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta. Dort wird die "territoriale Unversehrtheit" der Staaten vor "Androhung oder Anwendung von Gewalt" garantiert.

Implizit oder explizit verbinden die Ankläger damit die Einschätzung, die USA würden zum Totengräber eben jenes supranationalen Rechtssystems, das sie selbst nach dem Zweiten Weltkrieg mit aus der Taufe gehoben haben. Viele Kriegsgegner gehen noch weiter. Sie meinen, die apokalyptische Vision einer aus den Fugen geratenen Welt an die Wand malen zu müssen, die ihrem Untergang entgegen taumelt.

Lassen wir die Kirche im Dorf. Der Vorwurf des Rechtsbruchs wiegt schwer. Gleichzeitig ist er aber auch leicht zu missbrauchen. Denn er lädt zur Schwarz-Weiß-Malerei ein und entlässt diejenigen, die sich seiner bedienen aus der Pflicht, jenseits von legalen Normsystemen eine eigene moralische oder pragmatische Position zu formulieren. Man erinnere sich: Rechtsprechung, ob staatlicher oder völkerrechtlicher Natur ist nicht gottgegeben, sondern ein soziales Konstrukt des Menschen zum Schutz vor Seinesgleichen. Homo Homini Lupus hat uns Hobbes ins Stammbuch geschrieben: Der Mensch ist des Menschen Wolf.

Die Grenzen des Völkerrechts

Gerade dem Völkerrecht sieht man noch viel stärker als dem Strafrecht an, dass es ihren Vätern nicht um die Verwirklichung eines transzendentalen Wertekanons ging, sondern um die Verbriefung eines kleinsten gemeinsamen Nenners. Darum spiegeln seine einzelnen Fassungen das jeweilige Rechtsverständnis und die besonderen historischen Bedingungen wider. So wurde dem souveränen Staat im klassischen Völkerrecht noch das "freie Recht zum Krieg" ("liberum jus ad bellum") zugestanden. Dem gegenüber enthält das heutige Völkerrecht allgemeine Prinzipien zur Kontrolle und Eindämmung von Gewalt. Zu diesem Schritt mussten die Nationen allerdings gezwungen werden. Erst die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs ließ bei ihnen den Entschluss reifen, "künftige Geschlechter vor der Geissel des Krieges zu bewahren", wie es in der Präambel der UN-Charta heißt.

Dieses hehre Ziel stellt zwar eine einmalige Errungenschaft der Zivilisation dar. Die Mängel im System der Vereinten Nationen verdeutlichen aber auch, dass sich souveräne Staaten nicht so einfach durch rechtliche Normen domestizieren lassen. Auf der Ebene internationalen Rechts hat sich die Idee des "Rule of Law", der Vorrangstellung des Rechts vor der Macht, als naive Vorstellung erwiesen.

So ist das Vetorecht der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nicht nur nicht schriftlich niedergelegt - es handelt sich um eine Art Gewohnheitsrecht -, auch widerspricht es in eklatanter Weise der Präambel der UN-Charta, wo die Gleichberechtigung aller Nationen konstatiert wird. Dass bislang 241 mal von diesem Veto Gebrauch gemacht worden ist, zeigt, dass die UN auch immer eine Organisation gewesen ist, die von den Mächtigen zur Durchsetzung ihrer Interessen benutzt wurde. Wenn Frankreich, Russland oder Deutschland jetzt im Sicherheitsrat auf die Einhaltung des Völkerrechts gemäß ihrer Auslegung pochen, dann geht es nicht um Recht sondern um Macht.

Recht ist nicht Gerechtigkeit

Man sollte deshalb der Versuchung widerstehen, sich bei der Einschätzung der aktuellen Lage auf die Interpretation eines formalen Normensystems zu versteifen und die Realität machtpolitischer Prozesse auszublenden. Vielmehr gilt es, die völkerrechtlichen Regularien ihrer inhärenten Schwächen und Widersprüche wegen an jenen Prinzipien zu messen, die ihnen notwendigerweise vorausgehen: Gerechtigkeit und Moral.

Was geschehen kann, wenn das individuelle ethische Empfinden hinter den Buchstaben des Gesetzes zurücktritt, zeigt das Beispiel Tschetschenien. Im Gegensatz zum Krieg gegen Saddam Hussein ist dies wirklich ein Krieg, in dem mit brutalsten Mitteln gegen die Bevölkerung vorgegangen wird - und dies seit Jahren. Im Gegensatz zum Krieg gegen Saddam Hussein kann man diesem Konflikt aber auch - wenn man will -, eine völkerrechtliche Legitimation zuerkennen. Indem man ihn nach Artikel 2, Absatz 7 der UN-Charta als "innere Angelegenheit" Russlands einstuft.

Die Bundesregierung ist diesen Weg gegangen. Sie wäscht ihre Hände in Unschuld, da sie sich, wie jetzt auch im Krieg gegen den Irak, in Übereinstimmung mit den Statuten des Völkerrechts weiß. Auch die Bevölkerung und die Medien scheinen diesen Weg gegangen zu sein - wie sonst ist es zu erklären, dass der "sauberste" Krieg seit Menschengedenken Millionen auf die Straße treibt und wochenlang die Schlagzeilen beherrscht, der Genozid in Tschetschenien hingegen aus dem öffentlichen Bewusstsein ausgeblendet bleibt?

Zynismus und Moral

Deshalb fällt es auch so schwer, den humanitären Eifer der Kriegsgegner nicht mit Skepsis zu begegnen. Bei ihnen scheint sich eher Wut über die Arroganz der Macht mit dem heimeligen Gefühl zu mischen, auf der richtigen Seite zu stehen. Auf der Seite des Rechts und der Völkergemeinschaft nämlich. Gerade in Deutschland ist man gegen diese Verlockung nicht gefeit. Deshalb appellierte die Opposition mit ihrer Anschuldigung, Schröder treibe Deutschland mit seinem Antikriegskurs in die Isolation, an eine der liebsten Zwangsneurosen der Deutschen. Später konnte die Regierung Entwarnung geben. Erleichtert und triumphierend verkündete sie, isoliert seien die anderen. Als ob es darum ginge!

So zeigen sich Risse in der eindeutigen und selbstgerechten Einteilung der Welt in Gut und Böse, in Kriegsgegner und Kriegsbefürworter. Während die Haltung der Kriegsgegner dadurch zynisch wird, dass ihnen nur ein Krieg der USA es wert zu sein scheint, dagegen zu demonstrieren, erweist sich die Haltung Bushs und Blairs als auf seltsame Art moralisch. Die beiden obersten Feldherren zeigen nämlich eine selten gewordene Entschlossenheit, die eigene Überzeugung zu ihrer Handlungsmaxime zu machen - nicht die Buchstaben des Gesetzes und nicht die Meinung der Straße.

Damit setzen sie viel aufs Spiel. Vor allem Blair riskiert ohne eindeutige völkerrechtliche Legitimation und mit geringer Zustimmung der Bevölkerung und der eigenen Partei seine politische Zukunft. Wenn der Einsatz für Bush auch nicht so hoch ist - wer könnte daran zweifeln, dass der amerikanische Präsident von dem Glauben, manche würden sagen, von der Arroganz, beseelt ist, das Richtige zu tun. Auch mit dem Risiko, vor den Augen der Welt mit vielleicht leeren, auf jeden Fall aber mit blutbefleckten Händen dazustehen.

Die Geschichte hat das letzte Wort

Das unterscheidet Bush und Blair von Aznar. Der spanische Regierungschef weiß, dass er mit seinem Pro-Kriegskurs kein politisches Risiko läuft, da er in der nächsten Legislaturperiode ohnehin nicht mehr antreten will. Aber auch sonst keins. Spanien ist nicht mit eigenen Truppen dabei und die Vorstellung, das Land könnte sich an den Kosten des Wiederaufbaus der Kriegsregion beteiligen, ist für jeden Kenner seiner internationalen Politik bestenfalls unwahrscheinlich.

Eben an dieser Frage muss sich eine moralische Haltung aber messen lassen: Ist der nach den eigenen Maximen Handelnde bereit, die Konsequenzen seiner Handlung zu tragen? Zumindest für Bush und Blair lautet die Antwort eindeutig: Ja.

Ebenso wichtig ist aber auch die Frage, ob die Chancen, die sich aus einer solchen Haltung ergeben, die Risiken zumindest aufwiegen. Daran kann indes kein Zweifel bestehen. Zwar scheint das Szenario, welches einen befriedeten, demokratischen und wohlhabenden Nachfolgestaat des Reichs Saddam Husseins in wenigen Jahren vorsieht, ziemlich blauäugig - aber eben doch möglich. Und auf jeden Fall einer weiteren jahrzehntelangen Schreckensherrschaft vorzuziehen. In dieser Perspektive wird auch klar, vor wem sich Kriegsgegner wie auch Kriegsbefürworter zu verantworten haben werden. Nicht vor einem wie auch immer gearteten Rechtssystem, auch nicht vor Schülern, die lieber demonstrieren, als im Unterricht zu sitzen. Sondern nur vor der Geschichte selbst.

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