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e-politik.de - Artikel
( Artikel-Nr: 2087 )Recht, Macht, Moral Autor : Christian Peters Das Recht scheint beim Irak-Krieg auf Seiten der Kriegsgegner zu sein.
Die Moral sowieso. Liegen die Dinge wirklich so einfach?
Ein Essay von Christian Peters. Bush und Blair stehen weltweit in der Kritik. Mehr noch. Sie stehen am Pranger.
Wie es scheint, stimmt der Großteil der Staaten und der Weltbevölkerung in ihrem
Urteil überein: Amerikaner und Briten machen sich mit ihrem Krieg gegen Saddam
Hussein eines barbarischen Akts schuldig. Und die deutschen Antikriegsdemonstranten
liefern dazu die historischen Parallelen: "Bush nach Nürnberg" oder "Dresden, Coventry, Bagdad"
lesen wir auf ihren Plakaten. Bush als der Totengräber der UN? Da sich die deutschen Medien solche Plattitüden nicht leisten können, bedienen
sie sich anderer Bezugssysteme, um ihre Bewertung des Feldzugs zu stützen.
Neben der humanitären Situation ist der Verweis auf die rechtliche Dimension
des Irakkrieges dabei am beliebtesten. Das Urteil fällt immer gleich aus: Schuldig.
Der Bagdadfeldzug ist ein illegaler Angriffskrieg und verletzt als solcher
Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta. Dort wird die "territoriale Unversehrtheit"
der Staaten vor "Androhung oder Anwendung von Gewalt" garantiert. Implizit oder explizit verbinden die Ankläger damit die Einschätzung, die USA
würden zum Totengräber eben jenes supranationalen Rechtssystems, das sie selbst
nach dem Zweiten Weltkrieg mit aus der Taufe gehoben haben. Viele Kriegsgegner
gehen noch weiter. Sie meinen, die apokalyptische Vision einer aus den Fugen
geratenen Welt an die Wand malen zu müssen, die ihrem Untergang entgegen taumelt. Lassen wir die Kirche im Dorf. Der Vorwurf des Rechtsbruchs wiegt schwer.
Gleichzeitig ist er aber auch leicht zu missbrauchen. Denn er lädt zur
Schwarz-Weiß-Malerei ein und entlässt diejenigen, die sich seiner bedienen aus
der Pflicht, jenseits von legalen Normsystemen eine eigene moralische oder
pragmatische Position zu formulieren. Man erinnere sich: Rechtsprechung, ob
staatlicher oder völkerrechtlicher Natur ist nicht gottgegeben, sondern ein
soziales Konstrukt des Menschen zum Schutz vor Seinesgleichen.
Homo Homini Lupus hat uns Hobbes ins Stammbuch geschrieben: Der Mensch ist des Menschen Wolf. Die Grenzen des Völkerrechts Gerade dem Völkerrecht sieht man noch viel stärker als dem Strafrecht an, dass
es ihren Vätern nicht um die Verwirklichung eines transzendentalen Wertekanons
ging, sondern um die Verbriefung eines kleinsten gemeinsamen Nenners. Darum
spiegeln seine einzelnen Fassungen das jeweilige Rechtsverständnis und die
besonderen historischen Bedingungen wider. So wurde dem souveränen Staat
im klassischen Völkerrecht noch das "freie Recht zum Krieg" ("liberum jus ad bellum")
zugestanden. Dem gegenüber enthält das heutige Völkerrecht allgemeine Prinzipien
zur Kontrolle und Eindämmung von Gewalt. Zu diesem Schritt mussten die Nationen
allerdings gezwungen werden. Erst die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs ließ bei
ihnen den Entschluss reifen, "künftige Geschlechter vor der Geissel des Krieges
zu bewahren", wie es in der Präambel der UN-Charta heißt. Dieses hehre Ziel stellt zwar eine einmalige Errungenschaft der Zivilisation dar.
Die Mängel im System der Vereinten Nationen verdeutlichen aber auch, dass sich
souveräne Staaten nicht so einfach durch rechtliche Normen domestizieren lassen.
Auf der Ebene internationalen Rechts hat sich die Idee des "Rule of Law", der
Vorrangstellung des Rechts vor der Macht, als naive Vorstellung erwiesen. So ist das Vetorecht der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats nicht nur nicht
schriftlich niedergelegt - es handelt sich um eine Art Gewohnheitsrecht -, auch
widerspricht es in eklatanter Weise der Präambel der UN-Charta, wo die
Gleichberechtigung aller Nationen konstatiert wird. Dass bislang 241 mal von
diesem Veto Gebrauch gemacht worden ist, zeigt, dass die UN auch immer eine
Organisation gewesen ist, die von den Mächtigen zur Durchsetzung ihrer Interessen
benutzt wurde. Wenn Frankreich, Russland oder Deutschland jetzt im Sicherheitsrat
auf die Einhaltung des Völkerrechts gemäß ihrer Auslegung pochen, dann geht es
nicht um Recht sondern um Macht. Recht ist nicht Gerechtigkeit Man sollte deshalb der Versuchung widerstehen, sich bei der Einschätzung der
aktuellen Lage auf die Interpretation eines formalen Normensystems zu versteifen
und die Realität machtpolitischer Prozesse auszublenden. Vielmehr gilt es, die
völkerrechtlichen Regularien ihrer inhärenten Schwächen und Widersprüche wegen
an jenen Prinzipien zu messen, die ihnen notwendigerweise vorausgehen: Gerechtigkeit
und Moral. Was geschehen kann, wenn das individuelle ethische Empfinden hinter den Buchstaben
des Gesetzes zurücktritt, zeigt das Beispiel Tschetschenien. Im Gegensatz zum
Krieg gegen Saddam Hussein ist dies wirklich ein Krieg, in dem mit brutalsten
Mitteln gegen die Bevölkerung vorgegangen wird - und dies seit Jahren. Im Gegensatz
zum Krieg gegen Saddam Hussein kann man diesem Konflikt aber auch - wenn man will -, eine
völkerrechtliche Legitimation zuerkennen. Indem man ihn nach Artikel 2, Absatz 7
der UN-Charta als "innere Angelegenheit" Russlands einstuft. Die Bundesregierung ist diesen Weg gegangen. Sie wäscht ihre Hände in Unschuld,
da sie sich, wie jetzt auch im Krieg gegen den Irak, in Übereinstimmung
mit den Statuten des Völkerrechts weiß. Auch die Bevölkerung und die Medien
scheinen diesen Weg gegangen zu sein - wie sonst ist es zu erklären, dass
der "sauberste" Krieg seit Menschengedenken Millionen auf die Straße treibt
und wochenlang die Schlagzeilen beherrscht, der Genozid in Tschetschenien
hingegen aus dem öffentlichen Bewusstsein ausgeblendet bleibt? Zynismus und Moral Deshalb fällt es auch so schwer, den humanitären Eifer der Kriegsgegner nicht mit
Skepsis zu begegnen. Bei ihnen scheint sich eher Wut über die Arroganz der Macht
mit dem heimeligen Gefühl zu mischen, auf der richtigen Seite zu stehen. Auf der
Seite des Rechts und der Völkergemeinschaft nämlich. Gerade in Deutschland ist
man gegen diese Verlockung nicht gefeit. Deshalb appellierte die Opposition mit
ihrer Anschuldigung, Schröder treibe Deutschland mit seinem Antikriegskurs in
die Isolation, an eine der liebsten Zwangsneurosen der Deutschen. Später konnte
die Regierung Entwarnung geben. Erleichtert und triumphierend verkündete sie,
isoliert seien die anderen. Als ob es darum ginge! So zeigen sich Risse in der eindeutigen und selbstgerechten Einteilung der Welt
in Gut und Böse, in Kriegsgegner und Kriegsbefürworter. Während die Haltung der
Kriegsgegner dadurch zynisch wird, dass ihnen nur ein Krieg der USA es wert zu
sein scheint, dagegen zu demonstrieren, erweist sich die Haltung Bushs und
Blairs als auf seltsame Art moralisch. Die beiden obersten Feldherren zeigen
nämlich eine selten gewordene Entschlossenheit, die eigene Überzeugung zu ihrer
Handlungsmaxime zu machen - nicht die Buchstaben des Gesetzes und nicht die
Meinung der Straße. Damit setzen sie viel aufs Spiel. Vor allem Blair riskiert ohne eindeutige
völkerrechtliche Legitimation und mit geringer Zustimmung der Bevölkerung und
der eigenen Partei seine politische Zukunft. Wenn der Einsatz für Bush auch
nicht so hoch ist - wer könnte daran zweifeln, dass der amerikanische Präsident
von dem Glauben, manche würden sagen, von der Arroganz, beseelt ist, das Richtige
zu tun. Auch mit dem Risiko, vor den Augen der Welt mit vielleicht leeren, auf
jeden Fall aber mit blutbefleckten Händen dazustehen. Die Geschichte hat das letzte Wort Das unterscheidet Bush und Blair von Aznar. Der spanische Regierungschef weiß,
dass er mit seinem Pro-Kriegskurs kein politisches Risiko läuft, da er in der
nächsten Legislaturperiode ohnehin nicht mehr antreten will. Aber auch sonst
keins. Spanien ist nicht mit eigenen Truppen dabei und die Vorstellung, das Land
könnte sich an den Kosten des Wiederaufbaus der Kriegsregion beteiligen, ist für
jeden Kenner seiner internationalen Politik bestenfalls unwahrscheinlich. Eben an
dieser Frage muss sich eine moralische Haltung aber messen lassen: Ist der nach
den eigenen Maximen Handelnde bereit, die Konsequenzen seiner Handlung zu tragen?
Zumindest für Bush und Blair lautet die Antwort eindeutig: Ja. Ebenso wichtig ist aber auch die Frage, ob die Chancen, die sich aus einer solchen
Haltung ergeben, die Risiken zumindest aufwiegen. Daran kann indes kein Zweifel
bestehen. Zwar scheint das Szenario, welches einen befriedeten, demokratischen
und wohlhabenden Nachfolgestaat des Reichs Saddam Husseins in wenigen Jahren
vorsieht, ziemlich blauäugig - aber eben doch möglich. Und auf jeden Fall einer
weiteren jahrzehntelangen Schreckensherrschaft vorzuziehen. In dieser Perspektive
wird auch klar, vor wem sich Kriegsgegner wie auch Kriegsbefürworter zu
verantworten haben werden. Nicht vor einem wie auch immer gearteten Rechtssystem,
auch nicht vor Schülern, die lieber demonstrieren, als im Unterricht zu sitzen.
Sondern nur vor der Geschichte selbst. Copyright der Grafik liegt bei Christian Peters
E-mail: redaktion@e-politik.de
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