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( Artikel-Nr: 562 )
Die Europäische Union - Grundlagen
Die Europäische Union - Der Vertrag von Amsterdam
Autor : Politisches Studium
E-mail: redaktion@e-politik.de
Mit dem Vertragswerk von Amsterdam 1996 wurden wesentliche Punkte des Vertrags von Maastricht ergänzt und vereinheitlicht.
A. Justiz und Inneres:
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Überführung wesentlicher Bereiche in den vergemeinschafteten
Bereich: Außengrenzregelungen, Visapolitik, Asylrecht, Einwanderung,
Flüchtlingspolitik. In diesen Bereichen soll in den nächsten
5 Jahren ein Bestand gemeinsamer Regelungen erarbeitet werden. Ziel:
Vollständiger Abbau von Binnengrenzkontrollen und eine Regelung für
den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
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Außerdem ist eine Weiterentwicklung von Europol beschlossen worden.
B. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik:
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Einrichtung des Amtes eines Generalsekretärs
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Entscheidungsverfahren: In gemeinsamen Strategien soll der Europäische
Rat den Handlungsrahmen der Union festlegen. Konkrete Entscheidungen zur
Umsetzung dieser gemeinsamen Strategien können dann mit qualifizierter
Mehrheit im Rat beschlossen werden.
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Sicherheitspolitik: Ausdehnung der leitlinienkompetenz des Europäischen
Rates auf die WEU/ Übertragung der Petersberg-Aufgaben (humanitäre,
friedenserhaltende, friedens-schaffende, etc. Maßnahmen) in den EU-Vertrag/
Formulierung der perspektive für die Schaffung einer europäischen
Verteidigungsidentität
C. Institutionen:
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Nicht gelöst wurde die Frage der Komissions-Größe und der
Neugewichtung der Stimmen im Rat.
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Zeithorizont: Mit der Osterweiterung erhält jedes Land nur noch einen
Komissar (allerdings muß vorher die Stimmgewichtung im Rat geklärt
werden)
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Stärkung des Komissionspräsidenten, der nun eine Art "Richtlinienkompetenz"
besitzt. Ziel: Effizientere und zielgerichtetere Arbeit
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Ausweitung der Mitentscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments
im Gesetz-gebungsprozeß. Außerdem bedarf die Wahl zum Komissionspräsident
nun der Zustimmung des EP, die Höchstgrenze auf 700 festgelegt und
die Basis für ein einheitliches Wahlsystem gelegt
D. Sonstiges:
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EuGH kontrolliert nun die Einhaltung der Grundrechte (allerdings gibt es
noch keinen gemeinsamen Grundrechtskatalog)
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Sanktionsmechanismus gegen Staaten, die die Menschenrechte verletzen
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Unterstreichung des Subsidiaritätsprinzips
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Bessere und effizientere Koordinierung der nationalen Beschäftigungspolitiken
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Definition eines Arbeitsprogramms, daß in den nächsten Jahren
umgesetzt werden muß
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Mehr Transparenz durch Streichung von Entscheidungsverfahren und verbesserte
Informationsmöglichkeiten
E. Bewertung:
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Nach dem Binnemarkt ‘87 und der Währungsunion ‘92 gibt der AmsterdamerVertrag
der EU nun eine soziale, menschliche Balance (Verbesserung von Umwelt-,
Gesundheits-politik, Verbraucherschutz)
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Erste notwendige Reformen für eine zukünftige Ost- und Süderweiterung
wurden getroffen.
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Weitere dringend nötige Reformen sind allerdings nicht zustande gekommen
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