"Der Bundestagspräsident hat heute eine Entscheidung über die Festsetzung der staatlichen Zuwendungen für die CDU im Hinblick auf das Jahr 1999 getroffen. Es ist offensichtlich, dass dieser 15. Februar 2000 ein schwerer Tag für die CDU ist und das, obwohl es dabei nicht um die Sanktionen für die Nichtangabe von Spenden, die sonstigen Fehler und gravierenden Verstöße gegen das Parteiengesetz in den vergangenen Jahren geht. Dafür werden wir zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Einzelheiten feststehen, auch die finanziellen Konsequenzen zu tragen haben. Dies haben wir stets erklärt, dazu stehen wir und für die Verstöße hat Herr Schäuble den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit um Entschuldigung gebeten.
Es geht vielmehr allein um die Frage, ob eine Sanktion in Höhe von 41 Millionen DM gerechtfertigt sein kann, weil der korrigierte Rechenschaftsbericht, der nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und am 30. Dezember dem Bundestagspräsidenten zugeleitet worden ist, die Vermögenslage des hessischen Landesverbandes der CDU objektiv nicht richtig dargestellt hat. Hier haben wir erhebliche rechtliche Bedenken.
Wir haben unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorgänge in Hessen und der Klärung der vermögensrechtlichen Zuordnung mit Schreiben vom 28. Januar 2000 die korrekte Vermögensdarstellung der Bundestagsverwaltung zugeleitet, so dass seit diesem Zeitpunkt auch insoweit ein zutreffender Rechenschaftsbericht vorliegt.
Die heutige Entscheidung, sollte sie rechtlichen Bestand haben, trifft die CDU in ungewöhnlicher Härte, zumal eine Sanktion wegen der bereits genannten Verstöße gegen das Parteiengesetz noch aussteht.
Der Bundestagswahlkampf 1998 hat bei der Bundespartei die Aufnahme von Krediten notwendig gemacht, auch wenn es gelungen war, einen Teil der Wahlkampfkosten anzusparen. Insgesamt beliefen sich die Kredite am Jahresende 1998 auf rund 20 Mio. DM.
Der Europawahlkampf und die Landtagswahlkämpfe 1999 haben trotz sparsamster Wahlkampfführung zu einem weiteren Anwachsen der Schuldenlast auf rund 25 Mio. DM geführt.
Vor diesem Hintergrund gefährden zusätzliche Belastungen in Millionenhöhe, wie sie der Bundestagspräsident heute ausgesprochen hat, die Existenz der CDU. Zugleich wird mit dieser Entscheidung die Bundestagswahl im Jahre 2002 präjudiziert, da die Wettbewerbsfähigkeit der CDU, um einen erfolgreichen Wahlkampf zu führen, nicht mehr gegeben ist.
Die CDU akzeptiert jede angemessene Bestrafung als Folge des nicht transparenten Finanzgebarens, das gegen das Parteiengesetz verstößt. Wir haben hierfür kein Mitleid verdient und erwarten es auch in der Öffentlichkeit nicht.
Aber die Entscheidung des Bundestagspräsidenten hätte nach unserer Auffassung mit dem notwendigen Augenmaß getroffen werden können.
Die CDU ihrerseits wird alles unternehmen, um die ihr auferlegten angemessenen Rückzahlungsansprüche erfüllen zu können. Die Bundespartei unternimmt alle Anstrengungen, um selbst einen möglichst hohen Eigenbeitrag leisten zu können.
Trotzdem werden wir angesichts der hohen Rückforderungen, die aufgrund der Entscheidung des Bundestagspräsidenten auf uns zukommen, eine Solidaritätsaktion starten. Hierzu haben wir bei der Deutschen Bank Berlin (BLZ 100 700 00) ein Bankkonto mit der Nr. 9 000 555 01 mit dem heutigen Tag eingerichtet. Wir hoffen, daß unsere Mitglieder und Freunde der CDU unserem Appell folgen und durch entsprechende Zahlungen die finanzielle Schieflage der CDU verbessern helfen.
Nur durch eine solche Aktion und größter Sparsamkeit auf allen Ebenen der Partei kann es uns gelingen, die politische Wettbewerbsfähigkeit der CDU und die Chancengleichheit in diesem Land wieder herzustellen."